An der Freien Universität Berlin dürfte der Blick am 2. Januar 2027 bei manchen auf das Smartphone wandern: Dann startet „d-you“, eine staatliche Wallet für den digitalen Personalausweis. Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig. Der klassische Personalausweis bleibt gültig.

Für „d-you“ braucht es ein Smartphone mit NFC-Chip, Android oder iOS und aktuellen Sicherheitsupdates. Außerdem erforderlich: ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und die sechsstellige PIN des Ausweises. Bei Ausweisen, die ab Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Funktion standardmäßig aktiviert.

Vier Funktionen zum Start

Zum Auftakt soll die Wallet vier Dinge können: digitale Identifikation, Altersnachweis, rechtsgültige digitale Vertragsunterschriften und die Eröffnung eines Bankkontos. Rund 40 Partner sind angekündigt, darunter die Deutsche Post, Vodafone, Rossmann, die Deutsche Rentenversicherung und die Freie Universität Berlin.

Der digitale Führerschein ist zunächst nicht dabei. Er soll später ergänzt werden. Digitalminister Karsten Wildberger plant ohnehin einen zurückhaltenden Start ohne große Werbekampagne. Erst einmal sollen Rückmeldungen gesammelt werden – also eher vorsichtig loslegen, statt gleich die große digitale Fanfare zu blasen.

Große private Anbieter müssen die Wallet spätestens bis Ende 2027 akzeptieren. Wie reibungslos das im Alltag klappt, wird sich zeigen. Gerade bei der PIN könnte es für viele Nutzerinnen und Nutzer hakelig werden.

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Die PIN als kleine Hürde

Laut Bitkom kannten nur 18 Prozent der Befragten ihre PIN und hatten die Online-Funktion aktiviert. Mehr als die Hälfte gab an, die Funktion nie aktiviert zu haben. Wer die PIN vergessen hat, kann sie im Bürgeramt neu setzen lassen. Auskunft gibt auch die Behördennummer 115. Ab Oktober soll außerdem wieder ein PIN-Rücksetzbrief angeboten werden.

Vor dem Start lässt sich einiges ohne großen Aufwand prüfen: das Ausstellungsdatum des Ausweises, der NFC-Chip des Smartphones und der aktuelle Sicherheitspatch. In der kostenlosen AusweisApp kann die PIN über „PIN ändern“ getestet werden. Nach drei falschen Eingaben wird sie gesperrt; zum Entsperren braucht man die PUK aus dem PIN-Brief. Ein kleiner Zettel, plötzlich ziemlich wichtig.

Beim Datenschutz bleibt ein Fragezeichen stehen. Die Verbraucherzentrale sieht im zentralen Verwaltungsserver einen möglichen Angriffspunkt. Der Quellcode soll deshalb offengelegt werden. Daten sollen nur mit Zustimmung der Nutzer weitergegeben werden. Beim Altersnachweis soll ein Händler lediglich erfahren, ob eine Person volljährig ist – nicht das genaue Geburtsdatum.

Kein völlig neuer Weg

„d-you“ kommt nicht aus dem Nichts. Frühere digitale Ausweisprojekte wie Smart-eID und die ID-Wallet des Bundeskanzleramts von 2021 wurden vorzeitig eingestellt. Gleichzeitig entwickelt Deutschland das Ökosystem digitaler Identitäten kontinuierlich weiter und passt es an die Nutzungsgewohnheiten an.

Den Online-Ausweis gibt es bereits seit 2010. Er steckt im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels sowie der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Damit ist ein sicherer und datenschutzfreundlicher elektronischer Identitätsnachweis möglich.

Nutzerinnen und Nutzer sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden, und stimmen der Datenübermittlung durch Eingabe ihrer PIN zu. Für die Abfrage persönlicher Daten ist eine gültige staatliche Berechtigung erforderlich. Eingesetzt wird der Online-Ausweis in Deutschland bei digitalen Anwendungen von Verwaltung und Wirtschaft, etwa in den Bereichen Finanzen, Telekommunikation und Gesundheit.

Auch ein BundID-Konto lässt sich damit erstellen. Über die BundID können digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden – vom Schreibtisch, vom Küchentisch oder eben irgendwo auf dem Campus.

International wurde die deutsche Lösung bereits eingeordnet: Deutschland schloss 2017 als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des Online-Ausweises gemäß der eIDAS-Verordnung erfolgreich ab. Damit wurde die Sicherheit der deutschen eID-Infrastruktur bestätigt. Der Online-Ausweis ist für das höchstmögliche Vertrauensniveau im europäischen E-Government zugelassen.

Auf europäischer Ebene wird weiter an einer sicheren und einfachen grenzüberschreitenden digitalen Identifizierung gearbeitet. Ein zentrales Ziel der 2024 novellierten eIDAS-Verordnung ist die Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUDI). Bis dahin liegt die sechsstellige PIN vermutlich erst einmal dort, wo sie immer liegt, wenn man sie dringend braucht: irgendwo sicher.