Deutsche Israel-Politik vor dem IGH: Zwischen Staatsräson und Völkerrecht
Am 8. Oktober 2026 steht die deutsche Israel- und Gaza-Politik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag – und zugleich mitten in einer alten deutschen Debatte: Was wiegt schwerer, die historische Verantwortung gegenüber Israel oder die Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte? Kai Ambos, Professor für internationales Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen, hat diese Spannung im SWR-Interview deutlich beschrieben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Sicherheit Israels als Teil der deutschen „Staatsräson“ und damit als eines der obersten deutschen Interessen. Außenminister Wadephul erwähnte den Konflikt zwischen Israel und Gaza laut Ambos in seiner Rede bei der UN-Generaldebatte in New York vor zwei Wochen allerdings nicht. Andere Redner, darunter der niederländische Präsident und der französische Präsident Emmanuel Macron, hätten neben Konflikten wie Ukraine/Russland und Sudan auch Israel und Gaza angesprochen.
Wenn ein Begriff zur politischen Schranke wird
Ambos bestätigt den Vorwurf deutscher Doppelstandards. Deutschland unterstütze den Internationalen Strafgerichtshof und begrüße dessen Haftbefehl gegen Wladimir Putin. Bei Haftbefehlen gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu oder den früheren Verteidigungsminister Yoav Galant erkläre Deutschland dagegen, sie würden nicht festgenommen. Beide Entscheidungen stammten von derselben Institution und beruhten auf demselben Recht.
Diese Haltung werde auch im globalen Süden wahrgenommen, sagt Ambos. Eine mögliche Folge sei die Nichtwahl Deutschlands in den UN-Sicherheitsrat. Der Eindruck, dass Regeln nicht für alle gleich gelten, reist offenbar weiter als jede diplomatische Erklärung.
Nach Ambos steht die deutsche Staatsräson in einem Spannungsverhältnis zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats. Das Grundgesetz stelle die Menschenwürde an die Spitze, nicht den Erhalt eines Staates. Der Begriff der Staatsräson gehe auf ein politisches Konzept zurück, nach dem zur Erhaltung eines Staates notfalls Rechte verletzt werden könnten. Kein Staatsinteresse dürfe über Menschenwürde und Menschenrechte gestellt werden.
Der Schutz eines Drittstaates sei im ursprünglichen Konzept der Staatsräson nicht vorgesehen. Die deutsche Staatsräson könne deshalb nicht dazu führen, Grund- und Menschenrechte oder Völkerrecht außer Kraft zu setzen. Ambos hält es sogar für sinnvoll, den Begriff nicht mehr zu verwenden: Er wirke ähnlich wie ein Antisemitismusvorwurf als „Totschlagargument“ und verhindere inhaltliche Debatten.
In der früheren Ampelkoalition hätten FDP-Abgeordnete erklärt, die völkerrechtsgemäße Verwendung deutscher Waffen durch Israel dürfe wegen der Staatsräson nicht hinterfragt werden. Dabei stellten die USA als größter Unterstützer Israels ebenfalls die Frage, ob Israel das Völkerrecht einhalte.
Historische Verantwortung, aber keine Blankovollmacht
Deutschlands Verantwortung gegenüber Israel und jüdischem Leben ist untrennbar mit dem Holocaust verbunden. Deutschland ist für die systematische Ermordung von mehr als sechs Millionen Juden verantwortlich. Zu den daraus entstandenen Konsequenzen gehört unter anderem die Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Derzeit wird in Hessen über eine Ausweitung entsprechender Regelungen auf die Anerkennung des Existenzrechts Israels beraten.
Gleichzeitig repräsentiert der Staat Israel nicht alle Juden weltweit. Einige orthodoxe Juden und Antizionisten distanzierten sich vom Staat Israel, auch liberale Juden kritisierten teilweise die aktuelle israelische Politik. Als Beispiel nennt Ambos einen Brief Berliner Juden, den unter anderem Eva Menasse und Itamar Mann unterzeichnet hätten.
Deutschland müsse seine historische Verantwortung mit der Verpflichtung zur Einhaltung des Völkerrechts verbinden. Israel ist als UN-Mitglied an das Völkerrecht gebunden. Die deutsche Verantwortung unterscheide Deutschland von Staaten wie Frankreich oder Kanada, dürfe aber nicht dazu führen, mögliche Völkerrechtsverletzungen Israels auszublenden.
Offen gesprochen werden müsse deshalb über mögliche Rechtsverletzungen in Gaza und im Westjordanland, über die Rechte der Palästinenser und möglicherweise auch über Verstöße gegen das Völkerrecht. Kritik an der Politik eines befreundeten Staates müsse möglich sein, da auch dieser Staat an das Völkerrecht gebunden sei. Das klingt nüchtern. Politisch ist es ein ziemlich vermintes Gelände.
Der Streit über deutsche Waffen erreicht den IGH
Seit dem 7. September 2026 befasst sich der Internationale Gerichtshof erneut mit deutschen Rüstungsexporten nach Israel. Nicaragua verklagte Deutschland wegen mutmaßlicher Beihilfe zu einem Völkermord im Gazastreifen. Nach Nicaraguas Klage verletzen die deutschen Exporte die Genozid-Konvention, weil Israel die gelieferten Rüstungsgüter bei Angriffen im Gazastreifen einsetzen soll.
Deutschland weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass der IGH für den Fall nicht zuständig sei. Die deutsche Rechtsvertretung erklärte zum Auftakt, deutsche Rüstungsexporte nach Israel und in andere Länder würden strengen Prüfverfahren unterliegen, die über internationale Vorgaben hinausgingen. Die deutsche Rechtsvertreterin Tania von Uslar-Gleichen verwies außerdem auf eine umfassende Dokumentation der Rüstungsexporte, die deren Vereinbarkeit mit internationalem Recht belegen soll.
Deutschland forderte den IGH auf, Nicaraguas Antrag auf einen Stopp der Rüstungsexporte zurückzuweisen. In der aktuellen Anhörung versucht die deutsche Seite, ein Hauptverfahren zu verhindern – vor allem mit dem Argument, das Gericht sei für die Angelegenheit nicht zuständig.
Bereits im Juli 2024 hatte der IGH einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Das Land hatte unter anderem einen sofortigen Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel gefordert und verlangt, dass Deutschland seine Hilfsleistungen für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA wieder aufnimmt. Die Richter sahen auf Grundlage der vorgelegten Informationen und rechtlichen Argumente keine ausreichende Grundlage für Sofortmaßnahmen. Deutschland musste seine Rüstungsexporte nach Israel daher nicht unmittelbar stoppen.
Die Forderung Deutschlands, Nicaraguas Klage vollständig abzuweisen, wies der IGH damals jedoch nicht zurück. Deshalb findet nun die weitere Verhandlung statt. Deutschland verteidigt seine Rüstungsexporte als völkerrechtskonform, Nicaragua wirft der Bundesrepublik Beihilfe zum Völkermord vor.
Vier Tage, offene Fragen
Die Anhörung ist auf vier Tage angesetzt: Am Montag argumentiert Deutschland, am Dienstag antwortet Nicaragua. Mittwoch und Donnerstag sind für weitere Stellungnahmen beider Seiten vorgesehen. Nicaragua will am Dienstag auf die deutschen Argumente reagieren.
Ein Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts steht nicht fest. Es handelt sich um das zweite Völkermordverfahren zum Gaza-Krieg vor dem IGH; Ende 2023 verklagte Südafrika Israel.
Für Ambos liegt der Kern nicht nur in der Frage, welche Waffen geliefert wurden oder welche Prüfunterlagen auf dem Tisch liegen. Deutschland müsse auch politisch über mögliche Rechtsverletzungen sprechen können, ohne dass der Begriff Staatsräson jede weitere Diskussion abwürgt. Auf dem Papier klingt das nach einer juristischen Zuständigkeitsfrage. Dahinter stehen aber Menschenwürde, die Rechte der Palästinenser, Deutschlands Geschichte – und die ziemlich unbequeme Frage, ob Völkerrecht wirklich für alle gelten soll.
