Exzellenzstrategie: Zehn Universitäten bleiben im Förderprogramm, bis zu fünf neue kommen hinzu
An der HU Berlin richtet sich heute der Blick auf die nächste Runde der deutschen Exzellenzstrategie. Bis zu fünf weitere Hochschulen können den Titel „Exzellenzuniversität“ und zusätzliche Förderung erhalten. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und der stellvertretende GWK-Vorsitzende, Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD), wollen am Freitagnachmittag in Bonn bekannt geben, welche Einrichtungen ausgewählt wurden.
Für einzelne Universitäten sind jährlich bis zu 15 Millionen Euro möglich, Universitätsverbünde können bis zu 28 Millionen Euro erhalten. Die neuen Standorte sollen im Förderzeitraum 2027–2033 unterstützt werden. Förderbeginn für alle ausgewählten Einrichtungen ist der 1. Januar 2027.
Zehn bisherige Standorte bleiben im Rennen
Zehn der bislang elf geförderten Exzellenzuniversitäten wurden evaluiert und positiv bewertet. Ab 1. Januar 2027 erhalten die RWTH Aachen, die Universität Bonn, die Berlin University Alliance aus FU, HU und TU Berlin, die TU Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das KIT Karlsruhe, die LMU München, die TU München und die Universität Tübingen für weitere sieben Jahre Förderung.
Die Universität Konstanz erreichte dagegen nicht mehr die erforderliche Mindestzahl an Exzellenzclustern und wird nicht weitergefördert. Voraussetzung für die Weiterförderung sind mindestens zwei Exzellenzcluster je Einzeluniversität beziehungsweise drei Cluster bei einem Exzellenzverbund sowie eine positive Evaluation. Nach der Auswahl von 70 Exzellenzclustern für die Förderperiode ab 1. Januar 2026 erfüllten zehn der elf Standorte weiterhin die Cluster-Voraussetzung.
Bereits gefördert wurden damit neun Einzeluniversitäten und ein Verbund: RWTH Aachen, Universität Bonn, TU Dresden, Universität Hamburg, Universität Heidelberg, KIT Karlsruhe, LMU München, TU München, Universität Tübingen sowie die Berlin University Alliance. In der ersten Wettbewerbsrunde 2019 waren zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund zur dauerhaften Förderung ausgewählt worden. Die Förderung dieser Einrichtungen wurde im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert. Exzellenzuniversitäten müssen allerdings alle sieben Jahre überprüfen lassen, ob sie die Fördervoraussetzungen noch erfüllen.
Internationale Gutachter schauen genau hin
Grundlage der aktuellen Entscheidung war die Bewertung eines international besetzten Committee of Experts. Die Exzellenzkommission bestätigte sie einstimmig. In ihr sitzen das Committee of Experts sowie die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern. Bekannt gegeben wurde die Entscheidung von Wolfgang Wick, Katja Becker, Dorothee Bär und Falko Mohrs.
Die Evaluation umfasste Selbstberichte der Standorte im Sommer 2025 und Ortsbesuche internationaler Gutachtendengruppen von September bis Dezember 2025. Bewertet wurde anhand der selbst gesetzten Ziele und der individuellen strategischen Entwicklung. Die Besuche bestätigten die in den Berichten dokumentierten Fortschritte, dienten aber zugleich der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung.
Bei den geförderten Standorten stellten die Expertinnen und Experten unter anderem eine größere internationale Sichtbarkeit, die erfolgreiche Gewinnung internationaler Spitzenforscherinnen und -forscher, mehr renommierte internationale Grants sowie starke nationale und internationale Partnerschaften fest. Hinzu kamen strategische Weiterentwicklung, institutioneller Wandel und ein wirksamer Einsatz von Energie und Ressourcen.
Als beispielhaft galten stärker interdisziplinär organisierte Forschung, die frühe Verantwortungsübernahme und Einbindung junger Forschender sowie partizipative und anpassungsfähige Governance-Strukturen. Auch Chancengleichheit und Diversität hätten hohe Priorität. Genannt wurden außerdem konsequenter Wissenstransfer und Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, etwa bei Forschungssicherheit und verantwortungsvoller Innovation. Von diesen Entwicklungen sollen auch andere Einrichtungen und das gesamte deutsche Wissenschaftssystem profitieren.
Das Committee of Experts empfiehlt, Monitoring und Strategiebildung enger zu verknüpfen. Maßnahmen zu Diversität und Chancengerechtigkeit sollten stärker auf die Bedürfnisse verschiedener Personengruppen zugeschnitten werden. Außerdem gelte es, forschungsorientierte und praxisnahe Lehre weiter zu stärken und insbesondere in technologiebezogenen Bereichen ethische Kompetenzen konsequenter zu vermitteln. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Universitäten sollen am 16. März auf der Website des Wissenschaftsrats veröffentlicht werden.
Bis zu 60 Millionen Euro zusätzlich
In der ersten Förderphase standen jährlich 148 Millionen Euro für elf Förderfälle zur Verfügung. Künftig kommen bis zu 60 Millionen Euro für insgesamt höchstens 15 Förderfälle hinzu. Die jährliche Förderung beträgt antragsabhängig 10 bis 15 Millionen Euro für Einzeluniversitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Die endgültigen Fördersummen werden nach der Entscheidung über die bis zu fünf zusätzlichen Standorte im Oktober festgelegt.
Für eine Antragstellung müssen Einzeluniversitäten mindestens zwei Exzellenzcluster und Verbünde mindestens drei Exzellenzcluster vorweisen. Zum Stichtag 12. November 2025 lagen dem Wissenschaftsrat elf Anträge vor: sieben von Einzeluniversitäten und vier von Verbünden aus zwei oder drei Universitäten. Von April bis Juni 2026 waren Ortsbesuche durch internationale Gutachtendengruppen geplant. Am 2. Oktober 2026 entscheidet die Exzellenzkommission über die neu ausgewählten Exzellenzuniversitäten und -verbünde.
Der Wissenschaftsrat führt die Förderlinie Exzellenzuniversitäten durch, die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist für die Förderlinie Exzellenzcluster zuständig. Seit Januar 2026 werden 40 Exzellenzcluster an 43 deutschen Universitäten gefördert. Die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten beträgt derzeit jährlich 533 Millionen Euro; ab 2026 steigt das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr.
Was hinter der Exzellenzstrategie steckt
Die Exzellenzstrategie, kurz ExStra, ist ein dauerhaftes Förderprogramm von Bund und Ländern. Sie soll wissenschaftliche Spitzenleistungen an Universitäten stärken, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessern. Zugleich geht es nicht nur um einzelne Leuchttürme, sondern auch um die Qualität des Hochschul- und Wissenschaftssystems insgesamt.
Das Programm hat zwei Förderlinien: Exzellenzcluster unterstützen international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden. Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient der dauerhaften institutionellen Förderung von Universitäten und Universitätsverbünden, damit diese ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung ausbauen können. Die Förderlinie umfasst sowohl die Evaluation der bisher geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds als auch ein Neuausschreibungsverfahren für neue antragstellende Hochschulen.
Gestaltet wird das Förderprogramm vom von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eingesetzten Committee of Experts. Das Gremium besteht aus 39 Personen mit ausgewiesener Forschungsexpertise und langjähriger Erfahrung, unter anderem im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre und in der Wirtschaft. Vorgeschlagen werden die Mitglieder der GWK gemeinsam vom DFG-Senat und der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats. Über die Förderanträge entscheidet in beiden Förderlinien die Exzellenzkommission, bestehend aus dem Committee of Experts und den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
Grundlage der Exzellenzstrategie ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Weitere Informationen zum Programm sowie zu den aktuell geförderten Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten stehen auf www.exzellenzstrategie.de. Die neuen Exzellenzstandorte sollen am 2. Oktober 2026 ausgewählt und künftig gefördert werden.
