Geschlechtervielfalt zwischen Genen, Hormonen und Selbstbestimmung
Gene, Hormone, Stoffwechsel – und die Frage, wie vielfältig Geschlecht körperlich und gesellschaftlich sein kann: Am 4. November 2026 lädt der Sonderforschungsbereich 1665 „Sexdiversity“ der Universität zu Lübeck zur zweiten Veranstaltung der Reihe „Zwischenräume – Geschlechterdiversität in Wissenschaft, Medizin und Gesellschaft“ ein. Von 18 bis 20 Uhr geht es um die Zusammenhänge zwischen biologischen Merkmalen und Geschlechtervielfalt.
Wissenschaftliche Impulse geben Susanna Hofmann vom Helmholtz Munich, Kerstin Palm von der Humboldt-Universität zu Berlin und Lisa Krall von der Universität zu Köln. Danach ist eine Diskussionsrunde mit Selbstorganisationen aus dem trans- und inter-Bereich geplant. Auf dem Podium sitzen Elin Wolf von Haki e. V. aus Kiel und Katja Polian von der Deutschen Klinefelter-Syndrom Vereinigung e. V.
Ein Abend über Körper, Medizin und Selbstbestimmung
Veranstaltungsort ist das Haus Eden, Königstraße 25, Lübeck. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wichtig für die Planung: Das Haus Eden ist nicht barrierefrei. Weitere Informationen gibt es unter www.sfb1665.uni-luebeck.de.
Intergeschlechtlichkeit bezeichnet körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht eindeutig als weiblich oder männlich einordnen lassen. Solche Variationen können chromosomal, gonadal, hormonell oder anatomisch auftreten. Medizinisch werden sie den „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (DSD) zugeordnet – eine Klassifikation, die sich mehrfach verändert hat.
Intergeschlechtliche Menschen sind meist gesund, werden aber häufig pathologisiert und diskriminiert. Viele verbergen ihre Intergeschlechtlichkeit. Der Begriff „Intersexualität“ wird außerdem in der Tierbiologie verwendet und wurde 1915 vom Genetiker Richard Goldschmidt geprägt. Im deutschen Sprachraum setzt sich zunehmend „Intergeschlechtlichkeit“ beziehungsweise „inter*“ durch, weil „Intersexualität“ mit sexueller Orientierung verwechselt werden kann und medizinisch konnotiert ist.
Intergeschlechtlichkeit ist keine Geschlechtsidentität. Intergeschlechtliche Menschen können sich als weiblich, männlich, nichtbinär oder anders identifizieren. Als Gegenbegriffe wurden „endogeschlechtlich“ und „endosexuell“ geprägt. Von Transgeschlechtlichkeit ist der Begriff zu unterscheiden: Intergeschlechtlichkeit bezieht sich auf körperliche Geschlechtsmerkmale, Transgeschlechtlichkeit auf die Geschlechtszugehörigkeit beziehungsweise Geschlechtsidentität im Verhältnis zur bei der Geburt vorgenommenen Zuordnung. Beides kann zusammenkommen, ein ursächlicher Zusammenhang besteht jedoch nicht.
Viele Varianten, umstrittene Zahlen
Wie häufig Intergeschlechtlichkeit vorkommt, ist umstritten. Das liegt vor allem daran, dass unterschiedlich definiert wird, welche körperlichen Variationen dazugehören. Häufig genannte Schätzungen liegen zwischen etwa einem Fall pro 4.500 bis 5.500 Geburten. Andere Berechnungen beziehen das PMO-Syndrom ein, das ungefähr 4–12 beziehungsweise 5–10 Prozent der bei der Geburt weiblich eingeordneten Menschen betrifft. Deutsche Quellen nennen unter anderem 0,5–1 Fall pro 1.000 Kinder oder eine Schätzung von 1:500. Das adrenogenitale Syndrom (AGS/CAH) tritt ungefähr bei 1:4.000 bis 1:9.000 Geburten auf.
Biologisch kann sich die Vielfalt auf ganz unterschiedliche Weise zeigen: etwa durch Chromosomenvarianten wie 45,X (Turner-Syndrom), 47,XXX, 47,XXY (Klinefelter-Syndrom), 47,XYY oder höhergradige Aneuploidien. Hinzu kommen Mosaike wie 45,X/46,XX oder 45,X/46,XY sowie Chimärismus mit 46,XX/46,XY. Möglich sind außerdem fehlende Gonaden, Streifengonaden, Ovotestes oder getrennte ovarielle und testikuläre Gewebe.
Auch unterschiedliche Spiegel von Geschlechtshormonen oder deren Vorläufern gehören dazu. Anatomische Variationen können etwa Hypospadie, eine sehr große Klitoris oder als klein eingeordnete Penisse umfassen. Intergeschlechtlichkeit ist deshalb keine einzelne medizinische Diagnose, sondern eine Sammelbezeichnung für körperliche Phänomene mit unterschiedlichen genetischen, hormonellen, anatomischen oder anderen Ursachen. Für eine medizinische Abklärung sind unter anderem eine körperliche Untersuchung und eine Chromosomenanalyse erforderlich.
Beim Androgeninsensitivitätssyndrom (AIS) reagieren Körperzellen unterschiedlich stark oder gar nicht auf Testosteron. Bei vollständiger Androgenresistenz können XY-Föten Hoden entwickeln, während sich äußerlich ein weibliches Genital bildet; innere weibliche Organe fehlen. Vollständiges AIS wird häufig erst in der Pubertät erkannt. Partielles oder minimales AIS kann unter anderem mit Hypospadie, Kryptorchismus, Azoospermie oder Gynäkomastie einhergehen.
Beim Swyer-Syndrom mit XY-Chromosomen können sich Vagina und Uterus entwickeln; häufig wird die Variante beim Ausbleiben der Pubertät entdeckt. Beim 5α-Reduktase-Mangel kann ein XY-Kind bei der Geburt äußerlich weiblich erscheinen. In der Pubertät kann sich das Genital durch steigende Testosteronproduktion deutlich vermännlichen.
Begriffe, die nicht neutral sind
Goldschmidt leitete „Intersexualität“ aus dem lateinischen inter („zwischen“) und sexus („Geschlecht“) ab. Er verstand den Begriff als Bezeichnung für Mischformen zwischen idealtypisch männlichen und weiblichen Erscheinungsformen. Frühere medizinische Klassifikationen unterschieden unter anderem zwischen Hermaphroditismus sowie weiblichem und männlichem Pseudohermaphroditismus.
Eine internationale Konsensuskonferenz in Chicago empfahl 2005, „Intersexualität“ und „Hermaphroditismus“ durch „Disorders of Sex Development“ (DSD) zu ersetzen. Die Bezeichnung „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ wurde kritisiert, weil sie Intergeschlechtlichkeit als Krankheit oder Störung darstellt. Die Bundesärztekammer und aktuelle deutsche Leitlinien verwenden deshalb überwiegend „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Selbstvertretungsorganisationen wie OII Germany und Intergeschlechtliche Menschen e. V. kritisieren auch „DSD“ als pathologisierend.
Im früheren ICD-10 und DSM-IV galten Intergeschlechtlichkeit und Transsexualität beziehungsweise Geschlechtsidentitätsstörung formal als gegenseitige Ausschlusskriterien. Im DSM-5 schließen sich „Störung der Geschlechtsentwicklung“ und „Genderdysphorie“ nicht mehr aus. In der ICD-11 wurde „Transsexualität“ durch „Geschlechtsinkongruenz“ ersetzt; diese wird nicht mehr als Verhaltensstörung, sondern als Zustand im Bereich sexueller Gesundheit geführt. Kritisiert wird weiterhin, dass die Bezeichnung „Störung“ intergeschlechtliche Menschen medizinisch pathologisiert.
Gemeinsame politische Anliegen inter- und transgeschlechtlicher Organisationen sind Selbstbestimmung und der Abbau von Diskriminierung. Intergeschlechtliche Organisationen fordern insbesondere das Ende nicht einvernehmlicher, medizinisch nicht notwendiger Eingriffe an Kindern. Bis 2023 befassten sich in Deutschland Forschungsprojekte unter anderem an der Universität Hamburg, der Ruhr-Universität Bochum und im Studienzentrum der EKD mit Intergeschlechtlichkeit.
Operationen, Recht und lange Schatten
Seit den 1960er Jahren wurden bei Kindern mit uneindeutigem Genital häufig frühzeitig geschlechtsangleichende Operationen vorgenommen. Dazu gehörten Klitorisverkleinerungen, die Anlage einer Neovagina und die Entfernung von Hoden mit anschließender Hormonersatztherapie. Viele Eingriffe erfolgten ohne ausreichende Aufklärung, ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen und teils ohne zwingende medizinische Indikation.
Betroffene berichten über irreversible körperliche und psychische Folgen, darunter Verletzungen, Kastration oder eine erzwungene Anpassung an ein Geschlecht. Der Deutsche Ethikrat beschrieb 2012 Leidenserfahrungen, medizinische Missachtung, gesellschaftliche Unkenntnis sowie administrative und bürokratische Hindernisse. Eine Leitlinie von 2011 empfahl bei Operationen an Säuglingen mehr Zurückhaltung; ein deutlicher Rückgang geschlechtsnormierender Operationen wurde danach jedoch nicht festgestellt.
In Deutschland trat am 22. Mai 2021 ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft. Operative Veränderungen der Geschlechtsmerkmale bei nicht einwilligungsfähigen Kindern dürfen danach grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn sie nicht bis zu einer selbstbestimm
