In der Berliner ESMT liegt der Bundesregierung bereits ein erster Entwurf für die Rentenreform vor – und gleichzeitig appellieren 46 deutsche Ökonomen an sie, die Vorschläge der Alterssicherungskommission nur als Gesamtpaket umzusetzen. Anlass ist die Kabinettssitzung am Mittwoch, bei der über die weitere Ausgestaltung beraten werden soll. Der Entwurf trägt den Bearbeitungsstand 21. August 2026. Erst im Oktober hatte die Fachwelt mit einem solchen Dokument gerechnet.

Aus welchen Beratungen der Text stammt und wie weit er innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, war zunächst unklar. Das Bundesarbeitsministerium bezeichnete ihn als frühen, veralteten Entwurf eines Fachreferats. Die Hausleitung sei nicht beteiligt gewesen; derzeit werde an einem Referentenentwurf gearbeitet. Ob und wann das Kabinett den Entwurf berät, ist offen. In der vorläufigen Kabinettsplanung vom 17. September war die Reform bis Ende Oktober nicht vorgesehen.

46 Ökonomen warnen vor Einzelentscheidungen

Zu den Unterzeichnern des Appells gehören Constanze Janda, Co-Vorsitzende der Rentenkommission, Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, Clemens Fuest vom Ifo-Institut, Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum, Jörg Rocholl von der ESMT Berlin und Moritz Schularick vom Kiel Institut. Die Kommissionsvorschläge seien ein „konsistentes Bündel von Maßnahmen“, schreiben sie.

Nach ihrer Einschätzung können Änderungen beim Renteneintritt, ein höherer Nachhaltigkeitsfaktor, zusätzliche Beitragszahler und eine gesetzliche kapitalgedeckte Rente nur gemeinsam stabilisierend wirken. Einen Baustein ersatzlos herauszunehmen, schwäche das Konzept. Für jeden gestrichenen Bestandteil müsse es einen wirksamen Ersatz geben.

Finanzpolitisch geht es um stabile Beiträge und ein verlässliches Rentenniveau in einer alternden Bevölkerung. Sozialpolitisch steht die Frage im Raum, ob eine pauschale Regelung Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen wirklich erreicht. Die Kommission will deshalb gezielter Menschen unterstützen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Leistung trotz vieler Beitragsjahre nicht zum Lebensunterhalt reicht.

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Daten der Rentenversicherung zufolge profitieren von der abschlagsfreien Frührente überdurchschnittlich häufig Besserverdienende, gesundheitlich weniger belastete Menschen und Männer. Für jüngere Jahrgänge liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter wegen der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ohnehin bereits über 63 Jahren. Als Alternativen werden höhere Mindestversicherungszeiten, Übergangsfristen und gezielte Härtefallregelungen genannt. Diskutiert werden dabei unter anderem 46 oder 47 Beitragsjahre.

Was sich beim Rentenalter ändern könnte

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge vorgelegt. Union und SPD haben angekündigt, sie vollständig umsetzen zu wollen. Noch ist daraus aber kein geltendes Recht geworden. Bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetze gilt ausschließlich das bestehende Rentenrecht. Wie und wann die Empfehlungen umgesetzt werden, bleibt offen.

Nach den Vorschlägen soll sich das reguläre Renteneintrittsalter ab 2031 an der Lebenserwartung orientieren. Steigt diese um ein Jahr, würden acht Monate auf die Erwerbszeit und vier Monate auf die Rentenphase entfallen. Sinkt die Lebenserwartung, könnte die Altersgrenze auch sinken; bleibt sie unverändert, soll es beim bisherigen Rentenalter bleiben. Nach derzeitigen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze innerhalb von zehn Jahren von 67 auf 67,5 Jahre steigen.

Nach geltendem Recht wird das Rentenalter noch bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, erstmals gilt das für den Jahrgang 1964. Die geplante 2:1-Regel soll laut dem Arbeitsentwurf allerdings nicht für die Jahrgänge 1965 bis 1967 gelten. Für sie bliebe die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Erst ab dem Jahrgang 1968 könnte sich der Renteneintritt nach hinten verschieben.

Für 1968 bis 1971 Geborene ist ein Vertrauensschutz vorgesehen: Wer vor einem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbart, behielte die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre dann weiterhin ab 65 Jahren möglich. Laufende Verhandlungen würden dafür nicht reichen, die Vereinbarung müsste bereits verbindlich geschlossen sein. Für Versicherte bis einschließlich Jahrgang 1966 bliebe die abschlagsfreie Rente vollständig erhalten. Für Jahrgänge 1967 bis 1971 wäre sie bei rechtzeitig vereinbarter Altersteilzeit weiter möglich. Für bestimmte Beschäftigte im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg gelten Sonderregelungen.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte soll nach den Kommissionsvorschlägen auslaufen. Bisher ist sie nach 45 Beitragsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Künftig soll eine vorgezogene Altersrente grundsätzlich nur mit Abschlägen erreichbar sein. Die Altersgrenze für langjährig Versicherte würde von 63 auf 64 Jahre steigen, Voraussetzung blieben mindestens 35 Versicherungsjahre. Später soll diese Grenze parallel zur Regelaltersgrenze steigen; das Renteneintrittsfenster soll drei Jahre betragen.

Die Abschläge von derzeit 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbezug und auch die Zuschläge bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn sollen regelmäßig überprüft werden. Eine Rolle spielen dabei die Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten.

Härtefälle, Beruf und Gesundheit

Als Ersatz für die bisherige Leistung ist eine neue Rente für Menschen vorgesehen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Beruf arbeiten können. Der Entwurf nennt dafür mindestens zwölf Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose und zuvor mindestens sieben Jahre Tätigkeit im selben Berufsfeld. Nötig wären außerdem 35 anrechenbare Versicherungsjahre.

Wer diese Kriterien erfüllt, könnte zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen, bis zu drei weitere Jahre früher wären mit Abschlägen möglich. In den letzten Jahren vor dem regulären Rentenalter soll bei der Prüfung einer Erwerbsminderung auch eine berufliche Leistungseinschränkung berücksichtigt werden. Neu- oder Anpassungsqualifizierungen sollen für diese Altersgruppe nicht verlangt werden.

Offen sind die konkrete Übergangsfrist, mögliche Ausnahmen für belastende Berufe und der Ersatz für einzelne geänderte oder gestrichene Kommissionsvorschläge. Die Kommission will Präventionsmaßnahmen ausbauen, damit Menschen länger arbeiten können; das Prinzip „Prävention vor Reha“ soll gestärkt werden. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mehr Unterstützung bekommen.

Der Arbeitsentwurf behandelt bislang ausschließlich den Renteneintritt. Vorschläge zur Finanzierung, zur Kapitalrente, zur Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger und zur Bekämpfung von Altersarmut fehlen. Sie könnten in späteren Gesetzentwürfen folgen. Die Überprüfung der neuen Rentenformel soll der Sozialbeirat erstmals 2042 und danach alle zehn Jahre vornehmen. Das bleibt hinter dem Kommissionsvorschlag einer regelmäßigeren Kontrolle durch den Bundestag oder ein Fachgremium zurück.

Kapital, Beiträge und soziale Sicherung

Nach 2031 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder aktiviert und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentenerhöhungen, wenn die Zahl der Rentner stärker wächst als die Zahl der Beitragszahlenden. Die Rentenhöhe soll grundsätzlich weiterhin der Lohnentwicklung folgen; eine Schutzklausel soll verhindern, dass Renten sinken. Das derzeit gesetzlich festgeschriebene Rentenniveau von 48 Prozent gilt bis 2031.

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente soll durch einen verpflichtenden kapitalgedeckten Baustein ergänzt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent, jeweils 1 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglichst ab 2028 soll die Einführung schrittweise erfolgen, mit jährlichen Erhöhungen von 0,5 Prozentpunkten. Versicherte sollen zwischen zertifizierten Anbietern wählen können; alternativ wäre ein öffentlicher Fonds mit niedrigen Verwaltungskosten möglich. Die Leistungen sollen lebenslang ausgezahlt werden.

Für Menschen kurz vor dem Rentenbeginn wäre die Ansparphase zu kurz, um die Rente deutlich zu erhöhen. Ein steuerfinanzierter Zuschlag soll deshalb sichern, dass ihr Rentenniveau bei Renteneintritt mindestens 48 Prozent beträgt. Diese Übergangsregelung soll von