The Power: Streit zwischen Marc Terenzi und Kevin Schäfer entfacht Debatte über Privatsphäre im Reality-TV
Berlin, 24.10.2026 – In der zweiten Staffel von „The Power – Wer hat die Macht?“ kracht es zwischen Marc Terenzi und Kevin Schäfer. Bei „The Power“ erhebt Schäfer den Vorwurf, Terenzi habe seine Freundin mit ihm betrogen. Der Anlass: eine angebliche gemeinsame Nacht nach der „Promi Big Brother“-Aftershowparty im Oktober 2025.
Über Monate war zuvor über eine intime Begegnung der beiden Männer spekuliert worden. Auslöser war eine Party nach dem Finale von „Promi Big Brother“ im Herbst 2025. Die Influencerin Dilara Kruse behauptete damals, von einer Liaison erfahren zu haben, und mutmaßte, Terenzi habe die Nacht nicht in seinem Hotel verbracht. Für diese unbelegten Aussagen wurde Kruse teilweise kritisiert. Schäfer selbst blieb zunächst vage und machte lediglich kryptische Andeutungen. Terenzi nahm zu den Vorwürfen bis dahin nicht öffentlich Stellung.
„Da habe ich ihn mit nach Hause genommen“
In „The Power“ bestätigte Schäfer gegenüber Mitkandidatinnen, dass die Gerüchte aus seiner Sicht zuträfen: „Es war nach der ‚Promi Big Brother‘-Aftershow-Party. Da habe ich ihn mit nach Hause genommen.“ Zugleich bat er darum, das Thema gegenüber Terenzi zunächst nicht anzusprechen.
Bei der Zimmerverteilung sorgt dann ausgerechnet das Schnarchen für einen kleinen Vorlauf zum großen Konflikt. Terenzi sagt, er wolle wegen seines starken Schnarchens separat schlafen. Schäfer entgegnet, er kenne dieses Problem bereits. Das Wiedersehen der beiden gehört damit zu den ersten zentralen Konflikten der neuen Staffel.
Kevin Schäfer ist 37, Marc Terenzi 48. Beide nehmen an der zweiten Staffel der Joyn-/ProSieben-Show teil. Im Gespräch mit Terenzi spricht Schäfer ihn direkt auf den vermeintlichen Betrug an. Terenzi schildert die Lage allerdings anders: Er habe die Frau zu diesem Zeitpunkt lediglich gedatet und keine Beziehung gewollt.
Juni oder Oktober?
In einem von Joyn und ProSieben veröffentlichten Ausschnitt sagt Terenzi, seine Beziehung habe bereits im Juni begonnen. Schäfer schließt daraus, dass Terenzi im Oktober vergeben gewesen sein müsse. Bei ihrem Treffen habe Terenzi ihm jedoch gesagt, damals nicht vergeben gewesen zu sein.
Schäfer kritisiert, Terenzi habe ihm nichts von der Frau erzählt. Auf die Frage, warum er sie nicht erwähnt habe, antwortet Terenzi knapp: „Weiß ich nicht.“ Schäfer reagiert fassungslos, beendet das Gespräch in der Runde und geht.
Später sagt er, er hätte sich nicht auf das Treffen eingelassen, wenn Terenzi ihm von einer Freundin erzählt hätte. Gleichzeitig räumt Schäfer ein, selbst bereits mit verheirateten Männern geschlafen zu haben. Vor den Kameras einigen sich die beiden nicht auf eine gemeinsame Darstellung von Terenzis damaligem Beziehungsstatus. Zu Schäfers Aussagen in der Show hat sich Terenzi bislang nicht inhaltlich geäußert.
Einige Zuschauer bezweifeln, dass Schäfers Darstellung vollständig zutrifft, oder vermuten eine strategische Zuspitzung für mehr Aufmerksamkeit in der Sendung. Schäfer wurde in der Vergangenheit vorgeworfen, Streit zu provozieren, intime Details über andere ungefragt öffentlich zu machen und Situationen für Sendezeit zu dramatisieren. Online wurde außerdem kritisiert, dass intime Begegnungen mit Prominenten ohne deren aktive Bestätigung als Reality-TV-Inhalt genutzt werden.
Gerade weil das Spiel auf Allianzen und Täuschung basiert, könnte die Vorgeschichte die Gruppendynamik und das Vertrauen unter den Teilnehmenden beeinflussen. Terenzi stand zuletzt unter anderem wegen seiner Trennung von Verena Kerth, juristischer Auseinandersetzungen und gesundheitlicher Probleme im Zusammenhang mit Alkoholsucht in den Boulevardmedien.
Privatleben, Öffentlichkeit und die Grenzen der Berichterstattung
Der Streit berührt damit auch eine größere Frage: Wie weit darf über private Beziehungsdetails prominenter Personen berichtet werden, wenn diese Details in einer Realityshow auftauchen – oder zunächst nur als Gerücht kursieren?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 6. Februar 2025 (Az. 16 U 8/24) über die Zulässigkeit entsprechender Berichte. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen. Anlass war die wiederholte Berichterstattung über die frühere Beziehung eines bekannten Profifußballspielers. Der Sportler sah darin eine Verletzung seiner Privatsphäre und klagte auf Unterlassung. Die Vorinstanz hatte der Klage weitgehend stattgegeben; das OLG Frankfurt bestätigte diese Entscheidung größtenteils.
Das Gericht stellte klar, dass eine sogenannte Selbstöffnung keine umfassende Berichterstattung über das gesamte Privatleben erlaubt. Einzelne öffentliche Äußerungen heben den Schutz der Privatsphäre nicht vollständig auf. Besonders intime Beziehungen sind bei der rechtlichen Abwägung restriktiv zu behandeln. Auch die einmalige Preisgabe persönlicher Informationen durch eine prominente Person begründet nicht automatisch eine dauerhafte Berichterstattungsbefugnis.
In dem Verfahren wurde zudem die Veröffentlichung des Einkommens des Sportlers als unzulässig bewertet, weil kein überwiegendes öffentliches Interesse daran festgestellt wurde. Die Entscheidung knüpft an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs an. Der BGH hatte bereits festgestellt, dass das öffentliche Interesse an einer prominenten Person keine umfassende Aufarbeitung ihres Privatlebens rechtfertigt.
In einem BGH-Fall zur Trennung einer bekannten Schauspielerin wurde ebenfalls entschieden, dass öffentlich gemachte persönliche Details keine dauerhafte Duldung weiterer Berichte über private Aspekte begründen. Für Medien bedeutet das eine verstärkte Pflicht zur Einzelfallprüfung und zur Abwägung zwischen Informationsinteresse und Privatsphäre – gerade im Boulevard und auf digitalen Plattformen.
- Private Berichterstattung muss rechtlich sorgfältig geprüft werden.
- Betroffene sollten frühzeitig kontaktiert und um Stellungnahme gebeten werden.
- Medienunternehmen und Redaktionen sollten interne Prüfverfahren und Richtlinien zum Persönlichkeitsschutz einführen.
Offen bleibt, wie die strengeren Maßstäbe auf soziale Medien und Online-Plattformen angewandt werden, auf denen private Details prominenter Personen häufig unkontrolliert verbreitet werden. Bei „The Power“ läuft die zweite Staffel auf Joyn sowie dienstags und mittwochs um 22:30 Uhr auf ProSieben. In der WG dürfte nach diesem Gespräch jedenfalls niemand mehr ganz entspannt auf die Zimmerverteilung schauen.
