TU Berlin und Airbnb erhöhen Wohnstipendium für Erstsemester auf 400.000 Euro
Für viele Erstsemester beginnt das Studium in Berlin mit einer ziemlich profanen Frage: Wo schlafe ich eigentlich? Zum Wintersemester 2026/2027 legen die Technische Universität Berlin und Airbnb deshalb erneut ein Wohnstipendium auf. Bis zu 250 Studienanfängerinnen und Studienanfänger können einen Coupon für eine vorübergehende Unterkunft auf Airbnb bekommen.
Voraussetzung ist, dass sie sich neu an der TU Berlin einschreiben und dafür nach Berlin ziehen. Bewerben können sich Erstsemester aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland über den Studierendenservice der TU Berlin. Für 2026/2027 steigt die Fördersumme auf 400.000 Euro. Im Vorjahr hatten TU Berlin und Airbnb Wohncoupons im Gesamtwert von 300.000 Euro vergeben.
Ein Bett für die ersten Wochen
Das aktuelle Programm knüpft an eine Kooperation an, die zunächst internationale Studierende beim Start ins Wintersemester 2025/26 unterstützen sollte. Damals konnten bis zu 200 Studierende Airbnb-Coupons für vorübergehend kostenfreie Unterkünfte in Berlin erhalten; Airbnb stellte dafür rund 300.000 Euro bereit. Offen stand die Bewerbung unter anderem Studierenden aus Architektur, Stadtplanung und Ingenieurwesen.
Die Idee dahinter ist denkbar praktisch: Wer neu in der Stadt ist, soll Zeit für die Suche nach langfristigem Wohnraum bekommen. Internationale Studierende haben in Berlin dabei häufig Schwierigkeiten. Airbnb empfahl für das damalige Programm ausdrücklich Privatzimmer und Unterkünfte bei Homesharern, damit vorhandener Wohnraum flexibel genutzt werden kann.
TU-Kanzler Lars Oeverdieck bezeichnete bezahlbaren Wohnraum als Herausforderung für Hochschulen und erklärte, internationale Studierende beim Start an der TU unterstützen zu wollen. Kathrin Anselm, Airbnb-DACH- und CEE-Geschäftsführerin, sagte, viele internationale Studierende nutzten Airbnb zunächst als flexible Zwischenlösung bis zur langfristigen Unterkunft. Der türkische TU-Masterstudent Ulas berichtete, das Stipendium habe ihm nach seiner Ankunft Stabilität für den Studienbeginn und die Wohnungssuche gegeben. Ein paar Wochen weniger Kofferchaos können in Berlin offenbar schon viel ausmachen.
Für Airbnb war die Kooperation die erste Zusammenarbeit mit einer deutschen Universität. Das Unternehmen vermittelt weltweit Unterkünfte von privaten Gastgebern; nach eigenen Angaben sind es mehr als 5,5 Millionen Gastgeber:innen und über 2,5 Milliarden Gäste in nahezu allen Ländern. Gegründet wurde Airbnb 2007. An der Börse wird das Unternehmen mit knapp 87 Milliarden Euro bewertet, 2025 erzielte es rund 12 Milliarden Euro Umsatz.
Wohnhilfe und Wohnungsmarkt
Zur studentischen Unterstützung verweist Airbnb außerdem auf weitere Programme: In Kooperation mit dem LaGuardia Community College in New York flossen bisher 200.000 US-Dollar in vorübergehende Unterkünfte. Erstsemesterstudierende an der University of Johannesburg wurden 2023 mit rund 100.000 Euro unterstützt. Das 2022 von Brian Chesky sowie Barack und Michelle Obama gestartete „Obama-Chesky Scholarship for Public Service“ richtet sich jährlich an 100 US-Studierende.
Gleichzeitig bleibt die Frage, was kurzfristige Vermietungen mit angespannten Wohnungsmärkten machen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2021 kam zu dem Ergebnis, dass zusätzliches Airbnb-Angebot die Mieten im direkten Umfeld durchschnittlich um 13 Cent pro Quadratmeter erhöht. Studienautor Tomaso Duso verwies allerdings auch darauf, dass Kurzzeitvermietungen vorhandenen Wohnraum effizienter nutzen können – etwa wenn leer stehende Wohnungen zeitweise vermietet werden.
Eine von Airbnb beauftragte Studie des Fraunhofer-Instituts stellte keinen spürbaren Einfluss auf den deutschen Wohnungsmarkt fest. Die im Zusammenhang mit Berlin zitierte Studie des Fraunhofer-Instituts IAO kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Airbnb keinen signifikanten Einfluss auf den Berliner Wohnungsmarkt habe. Nach den dort genannten Zahlen entfallen Airbnb-Angebote auf 0,35 Prozent des Berliner Wohnungsbestands; 0,23 Prozent der Angebote werden länger als 90 Tage pro Jahr vermietet.
Airbnb erklärt, sich an lokale Vorschriften zum Schutz langfristigen Wohnraums zu halten. Seit 2023 müssen Berliner Inserate eine behördliche Registrierungsnummer oder Kontaktdaten angeben. Fehlen diese Angaben, werden die Inserate entfernt oder auf langfristige Vermietungen beschränkt.
Mehr Kontrolle aus Brüssel
Die Debatte reicht längst über Berlin hinaus. Im November 2023 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der EU vorläufig auf eine Richtlinie zu Kurzzeitvermietungen; die Verabschiedung war für Ende Februar vorgesehen. Anschließend müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Fast ein Viertel der touristischen Übernachtungen in der EU entfällt inzwischen auf Wohnungen oder Zimmer, die über Plattformen wie Airbnb und Booking.com angeboten werden. Rund 45 Millionen Menschen in Europa nutzten in den vergangenen zwei Jahren Kurzzeitvermietungen. Jährlich wurden damit in Europa rund 80 Milliarden Euro umgesetzt. Besonders sichtbar ist der Druck in Großstädten wie Barcelona, Lissabon, Paris, London und Berlin, wo Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden.
Die Regelungen unterscheiden sich derzeit stark. Einige Länder und Städte haben Registrierungssysteme mit unterschiedlichen Anforderungen und Kontrollen eingeführt. Die EU-Richtlinie soll nun einheitlichere und strengere Informationsvorschriften schaffen. Vorgesehen ist ein gemeinsames Registrierungssystem mit Regeln für nationale Verfahren. Für jedes Angebot einer kurzfristig vermieteten Wohnung soll eine adressgenaue Registrierungsnummer vergeben werden.
Plattformen müssen Behörden monatlich Daten zu ihren Aktivitäten übermitteln, kleine Vermietungsplattformen vierteljährlich. Die Mitgliedstaaten sollen zentrale digitale Anlaufstellen einrichten. Städte können dort bei Verdachtsfällen eine Prüfung der Plattformdaten anfordern – die Behörden erhalten die Informationen direkt, statt sie mühsam selbst beschaffen zu müssen.
Barbara Steenbergen, Leiterin des Brüsseler Büros der International Union of Tenants (IUT), betont, dass die Richtlinie nicht direkt auf wohnungspolitische Fragen oder ein Verbot von Kurzzeitvermietungen zielt. Der EU fehle dafür die Zuständigkeit. Im Mittelpunkt stünden Datentransfer, Datenaustausch, Kontrolle und Transparenz. Einen vollständigen Überblick über alle Verstöße werde es laut Steenbergen trotzdem nicht geben.
Was Berlin davon hat
Für Städte und Gemeinden dürfte es dennoch leichter werden, Verstöße zu erkennen und zu verfolgen. Registrierungsnummern erleichtern die Kontrolle möglicher Verstöße gegen Steuergesetze und Regeln zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Plattformen müssen die Nummern selbst überprüfen; vorgesehen sind Stichproben und Abgleiche mit nationalen Behörden. Städte können die Sperrung einer Registrierungsnummer auf einer Plattform anordnen, Vermietende bei Verstößen von Plattformen ausgeschlossen werden.
Berlin hat bereits eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen. Die neuen Möglichkeiten könnten aber auch Mittelzentren, Universitätsstädten und Städten mit Ausbildungszentren helfen, denen bislang häufig Personal zur Verfolgung von Missbrauch fehlt. Sanktionen können sich gegen Vermietende und Plattformen richten, die konkrete Ausgestaltung bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. Die Richtlinie ist für sie verbindlich.
Ein direkter Einfluss von Unternehmen auf das Gesetzgebungsverfahren lässt sich laut Steenbergen nicht nachweisen. Einzelne Abgeordnete äußerten in parlamentarischen Anhörungen allerdings die Befürchtung, mehr Datentransparenz und eine Vorabprüfung von Anzeigen könnten die Preise für Kurzzeitvermietungen erhöhen. Der europaweite Plattformverband European Holiday Homes Association argumentierte, Kurzzeitvermietungen ermöglichten günstiges Reisen und neue Regeln könnten die Preise steigern.
Airbnb äußerte sich positiv zur geplanten Regulierung. Steenbergen sieht das skeptisch und verweist auf frühere Auswirkungen der Airbnb-Expansion in europäischen Städten, darunter Gentrifizierung, Immobilienspekulation und steigende Mieten. Die IUT und weitere Initiativen entwickelten deshalb einen Code of Conduct für eine verantwortungsvollere Wohnungswirtschaft. Die neuen Regeln sollen Städten helfen, die Verdrängung von Bewohnern und eine zunehmende touristische Nutzung von Wohnvierteln zu begrenzen. Die IUT fordert, dass Städte diese Möglichkeiten vollständig nutzen.
Der politische Weg dorthin war lang: Die IUT setzte 2018 die Regulierung von Kurzzeitvermietungen im EU-Aktionsplan für bezahlbares Wohnen durch. Das Europäische Parlament bestätigte diese Linie 2021. Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2020 schuf eine rechtliche Grundlage für die Regulierung. Nach Einschätzung der IUT sind Kurzzeitvermietungen ein europaweites Phänomen und beeinflussen Gentrifizierung und Mietpreise in Städten.
Im Vorfeld der Europawahl 2024 veröffentlichte die IUT das „Manifest von Delft“ mit zehn Prioritäten für das Europäische Parlament 2024–2029 zur Bekämpfung der Wohnungskrise bis
