Universität Kassel streicht „zivil“ aus der Zivilklausel und räumt besetzten Hörsaal
An der Universität Kassel hat die Polizei einen besetzten Hörsaal geräumt. Studierende protestierten gegen die Änderung der sogenannten Zivilklausel in der Grundordnung der Hochschule. Nach Angaben der Polizei hatten sich seit dem Abend etwa 40 bis 50 Menschen im Hörsaal aufgehalten und ihn auch nachts nicht verlassen.
Die Protestierenden wurden aus dem Raum herausgetragen und leisteten dabei teilweise erheblichen Widerstand. Zwei Polizisten wurden unter anderem durch Tritte leicht verletzt. Zuvor war der Protest nach Polizeiangaben zunächst friedlich verlaufen; niemand sei verletzt worden, mögliche Straftaten wurden geprüft.
Streit um ein einziges Wort
Der Senat hatte die Klausel am Mittwoch nach einer mehrstündigen Sitzung in der neuen Präambel der Grundordnung geändert. Die bisherige Regelung verpflichtete Forschung, Lehre und Entwicklung auf ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele. Künftig müssen Forschung, Lehre und Studium nicht mehr ausschließlich zivilen Zwecken dienen. Maßgeblich ist nun die Formulierung „friedliche Ziele“.
Damit sind grundsätzlich auch Kooperationen mit Rüstungsunternehmen möglich. Zwischen einzelnen Fachbereichen und den Konzernen KNDS und Rheinmetall hatte es Gespräche gegeben. Nach Angaben der Universität wurden daraus bisher aber keine Vereinbarungen oder Verträge geschlossen. Berichte über einen geplanten dualen Studiengang mit Rüstungsunternehmen bestätigte die Hochschule nicht.
Ein Universitätssprecher erklärte, der neue Text präzisiere den Friedensauftrag. Forschung, Lehre und Transfer sollten weiterhin friedlichen Zwecken dienen; zugleich werde die Abgrenzung zwischen zivilen und militärischen Zwecken in der Forschung thematisiert. Die neue Präambel verpflichtet die Universität außerdem, den Frieden zu wahren, Krieg zu vermeiden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken. Forschende und Lehrende sollen sich der möglichen zivilen und militärischen Nutzung ihrer Arbeit bewusst sein und zum friedlichen Zusammenleben beitragen. Dafür will die Universität ein Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung bereitstellen.
Die abschließende Entscheidung war ursprünglich für den Frühsommer vorgesehen, nach Diskussionen aber vertagt worden. Zuvor war der Entwurf lediglich in erster Lesung beschlossen worden. Der Senat ist ein gesetzlich verankertes Hochschulgremium für grundsätzliche Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium. Ihm gehören 17 Personen an, überwiegend Professorinnen und Professoren; vertreten sind außerdem Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Verwaltungsbeschäftigte.
Proteste rund um das Gießhaus
Die studentische Initiative „Zivilklausel bleibt“ hatte bereits bei der Senatssitzung im Juli protestiert und setzte ihre Aktionen am Mittwoch fort. Nach Angaben der Polizei demonstrierten rund 250 Menschen vor dem Gießhaus. Nach Bekanntwerden der Senatsentscheidung gingen zunächst rund 100 Studierende in einen Hörsaal, später besetzten sie den Raum.
Am Nachmittag verließen einige Besetzer den Hörsaal. Am Abend hielten sich dort laut Polizei noch etwa 60 Personen auf; später war von 40 bis 50 Menschen die Rede. Polizei, Universitätspräsidentin Ute Clement, Kanzler Oliver Fromm und eine Justiziarin der Universität sprachen mit den Studierenden. Irgendwann half auch das nicht mehr.
Die Initiative „Zivile Uni Kassel“ kritisierte die Gespräche der Fachbereiche mit KNDS und Rheinmetall als nicht ausreichend öffentlich und bezeichnete sie als „Hinterzimmerpolitik“. Vertreterinnen der Initiative erklärten, durch die Streichung des Wortes „zivil“ sei die Zivilklausel abgeschafft und der Weg für Rüstungskonzerne an die Universität frei.
Eine nicht bindende Studierendenabstimmung hatte zuvor ein deutlich anderes Bild ergeben: Rund 82 Prozent stimmten für den Erhalt der bisherigen Zivilklausel, rund 17 Prozent für ihre Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent. Eine Petition für den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Klausel wurde nach Angaben der Beschäftigteninitiative von 476 Beschäftigten unterstützt, darunter 50 Professorinnen und Professoren.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte die Entscheidung. Die Universität gebe damit ihr klares Bekenntnis zu einer ausschließlich friedlichen Ausrichtung auf, erklärte sie.
Neue Sicherheitslage, alte Grundsatzfrage
Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) begrüßte die Änderung. Er wirbt auch an der TU Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule Geisenheim für eine ähnliche Anpassung. Gremmels bezeichnete die neue Regelung als moderne Zivilklausel, die den Friedensauftrag wahre, aber auf die bisherige Ausschließlichkeit verzichte. Zivile und militärische Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse ließen sich zunehmend schwer trennen, außerdem hätten sich die politischen Rahmenbedingungen verändert.
Der Vorsitzende des RCDS an der Universität Kassel, Emil Gründl, verwies auf die Annexion der Krim 2014 und den russischen Angriff auf die Ukraine 2022 als Gründe für eine Neufassung der 2013 beschlossenen Klausel. Die Universität hatte sich 2013 verpflichtet, Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zielen zu widmen und zivile Zwecke zu fördern.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine forderte Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, im Juni 2022, Zivilklauseln auf ihre Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu zu formulieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz sprach sich ebenfalls für die Aufhebung von Klauseln aus, die militärische Hochschulforschung verbieten.
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu forschen. Sie beschränkt die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Lehre und Forschung nur freiwillig. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht in Verbindung mit Abrüstungspolitik.
Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben sie etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen. Außerhalb Deutschlands gibt es solche Klauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.
Von Bremen bis Bayern
In Bremen sollten nach dem Beschluss von 1986 Beteiligungen an Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abgelehnt werden. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 wurde die Universität ausdrücklich auf zivile Forschung verpflichtet, 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.
Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, Zivilklauseln einzuführen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; öffentliche und private Mittel sollen entsprechend verwendet werden.
Andere Hochschulen gingen eigene Wege: Die TU Berlin führt eine Zivilklausel seit den 1950er Jahren, 1991 wurde sie fortgeführt. TU Dortmund und Universität Konstanz beschlossen sie 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die TU Darmstadt 2012, die Universität Göttingen 2013, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020.
In Niedersachsen war die Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Sie schrieb Forschung für friedliche, lebensgrundlagenerhaltende Zwecke sowie für Lehre und Studium vor. Eingeführt wurde sie von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Auch an anderen Orten wurde abgestimmt und gestritten. Ende 2010 stimmten in Köln 65 Prozent für die Einführung einer Zivilklausel. Im Juni 2012 votierten Studierende der Universität Augsburg bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 144 zu 38 Stimmen und vier Enthaltungen für eine Zivil- und Transparenzklausel. In Frankfurt stimmten 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden für eine Regelung zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und Lehre.
Studierende der Universität Kiel sprachen sich in einer nicht weisungsbefugten Befragung mit etwa zwei Dritteln für eine Zivilklausel aus; die Universitätsleitung lehnte sie ab. An der TU Darmstadt wurde neben der Zivilklausel 2014 ein Umsetzungsverfahren beschlossen, das laut dem zugrunde liegenden Artikel bislang einmalig ist. Im grün-roten Koalitionsvertrag Baden-Württembergs von 2011 fehlte ein entsprechender
