Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei in Bad Godesberg ein Anwerbeabkommen. Vereinbart wurde die zeitlich befristete Entsendung türkischer Arbeitskräfte nach Deutschland. Heute, am 27.10.2026, ist davon am Campus der Uni Stuttgart längst nicht nur ein Kapitel Migrationsgeschichte geblieben: Menschen türkischer Herkunft bilden eine der größten ethnischen Minderheiten in Deutschland.

Damals herrschte in der Bundesrepublik Vollbeschäftigung. Industrie, Bergbau, Landwirtschaft und später vor allem Stahl- und Automobilindustrie suchten Personal. 1960 standen 153.161 Arbeitslosen 487.746 offene Stellen gegenüber. Seit spätestens Ende der 1950er-Jahre lag Vollbeschäftigung vor, die Arbeitslosenquote blieb ab 1961 – außer 1967 – unter einem Prozent. Die Reallöhne stiegen zwischen 1950 und 1960 um 67 Prozent, ab 1956 wurde schrittweise die 40-Stunden-Woche eingeführt; zuvor waren 48 Stunden üblich. Der Aufbau der Bundeswehr und die Wehrpflicht seit 1956 verknappten das Angebot zusätzlich, ebenso die geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegsgeneration und das niedrigere Renteneintrittsalter.

In der Türkei verschärfte eine Wirtschaftskrise die Arbeitslosigkeit. Die Initiative für das Abkommen ging nach Darstellung mehrerer Forscher sogar von türkischer Seite aus: Ankara wollte Arbeitslosigkeit mindern, Arbeitskräfte befristet ins Ausland vermitteln und mit ihren Überweisungen das Handelsbilanzdefizit gegenüber Deutschland ausgleichen. Die wirtschaftliche und politische Stabilität der Türkei lag außerdem im Interesse westlicher Staaten; im Kalten Krieg war sie ein wichtiges NATO-Mitglied.

Vom Rotationsmodell zur Einwanderung

Die Bundesregierung plante bereits ab 1955, ausländische Beschäftigte anzuwerben, um den Arbeitskräftemangel zu verringern und den Druck auf Löhne zu begrenzen. Arbeitsminister Theodor Blank sah 1959 keine Alternative zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Zunächst war er allerdings gegen ein Abkommen und fürchtete Konflikte wegen religiös-kultureller Unterschiede. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, erklärte im September 1960, arbeitsmarktpolitisch sei ein solches Abkommen nicht nötig.

Vorausgegangen waren Kontakte: 1956 begann ein Fortbildungsprojekt für türkische Handwerker, 1957 bot Bundespräsident Theodor Heuss 150 türkischen Berufsschulabsolventen eine Ausbildung in Deutschland an. Rund 2.500 türkische Arbeitskräfte kamen 1960 bereits aus eigener Initiative. Nach dem Mauerbau im August 1961 fiel dann der Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR weg. Zwei Monate später gab die Bundesregierung dem Drängen der türkischen Regierung nach – auch, um eine Ablehnung nicht als Diskriminierung erscheinen zu lassen.

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Das zweiseitige Abkommen des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik und der türkischen Botschaft folgte Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland. Ähnliche Verträge gab es mit Italien 1955, Griechenland und Spanien 1960, Marokko und Südkorea 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965 sowie Jugoslawien 1968. Die angeworbenen Arbeitskräfte hießen in Deutschland „Gastarbeiter“, in der Türkei beschrieb „Gurbet“ das Leben in der Fremde.

Bewerben konnten sich Männer und Frauen mit ganz unterschiedlichen Berufen: Schreiner, Maschinenschlosser, Bauern, Bauarbeiter und ungelernte Beschäftigte. Ursprünglich sollte die Aufenthaltserlaubnis zwei Jahre gelten. Nach dem Rotationsprinzip wären die Beschäftigten zurückgekehrt und durch neue Arbeitskräfte ersetzt worden; Familiennachzug war zunächst nicht vorgesehen. Unternehmen wehrten sich jedoch gegen die Rückkehr bereits eingearbeiteter Leute. Mit der Neufassung vom 19. Mai 1964 fiel die Rotation weg, der Familiennachzug wurde erlaubt.

Am 23. November 1973 ordnete Bundesarbeitsminister Walter Arendt den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer an, kurz nach Beginn der Ölkrise. Bis dahin kamen rund 867.000 türkische Arbeitskräfte mit Arbeitsvertrag in die Bundesrepublik; etwa 500.000 kehrten in die Türkei zurück. Zu diesem Zeitpunkt lebten nach zwölf Jahren Anwerbeabkommen etwa 600.000 Türken in Deutschland. Viele standen nun vor der Wahl, dauerhaft zurückzugehen oder zu bleiben. Die meisten blieben. Damit begann die dauerhafte türkische Einwanderung.

Viele hatten zuerst in Unternehmenswohnheimen gelebt. Nach dem Familiennachzug suchten sie eigene Wohnungen in der Nähe. Aus der zunächst als vorübergehend gedachten Arbeitsmigration wurden Nachbarschaften, Familiengeschichten, Vereine und eine eigenständige türkische Musikkultur. Das Abkommen veränderte die deutsch-türkischen Beziehungen und die deutsche Gesellschaft nachhaltig.

Abdullah, Nihal und der kleine Schokoladenaufstrich

Einer der 867.000 war Abdullah Özdemir, der Vater des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Cem Özdemir. Abdullah wollte zunächst einige Jahre Geld verdienen und sich danach in der Türkei eine Existenz aufbauen – ausdrücklich nicht in seinem anatolischen Dorf. Seine Frau Nihal hatte ursprünglich Großbritannien im Kopf. 1964 kam sie aus Istanbul nach Bad Urach, lernte dort Abdullah kennen; 1965 wurde ihr Sohn Cem geboren.

Die Eltern reisten mit einem idealisierten Deutschlandbild an: Hier sei alles perfekt, die Züge führen pünktlich, der Staat funktioniere zuverlässig. Mit den Jahren wurde dieses Bild realistischer. Ähnliche Vorstellungen hatten auch Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Griechenland, Italien, Portugal und anderen Ländern. Für die Familienreisen in die Türkei gehörten Waren aus beiden Welten dazu. Für den Aufenthalt nahm die Familie deutschen Schokoladenaufstrich mit, obwohl es vor Ort Vergleichbares gab. Auf der Rückfahrt wurde das Auto mit Wassermelonen und eingelegtem Gemüse vollgeladen – Dinge, die in deutschen Supermärkten damals nicht üblich waren.

In den Biografien des bpb-Dossiers klingt dieses Hin und Her immer wieder an. Selahattin Biner kam 1964 als ausgebildeter Modellschreiner aus der Nähe von Edirne mit zwei Freunden und wollte zunächst nicht dauerhaft weg. Ali Başar reiste im November 1961 mit 30 Jahren ohne Ausbildung, Deutschkenntnisse und Geld im zweiten Zug aus Istanbul nach München und arbeitete später im Ruhrgebiet. Mesut Ergün wanderte während der Studentenproteste mit 20 Jahren aus, fand in der Frankfurter „Sponti“-Szene eine neue Heimat und kehrte erst 2007 zurück.

Eva und Sokrates Saroglu verließen 1967 Istanbul, zunächst für einige Jahre, fühlen sich heute aber dauerhaft in Deutschland verwurzelt. Sevim Celebi-Gottschlich zog 1970 mit 17 Jahren in ein Wohnheim für Gastarbeiterinnen am Berliner Stadtrand; 1987 gelang ihrer Tochter ein weiterer Schritt in ihrer Lebensgeschichte. Yahko Demir arbeitete ab 1969 in Süddeutschland als Holzfäller, am Hochofen und im Straßenbau. Nach 34 Jahren kehrte er mit seiner Frau in den Südosten der Türkei zurück.

Salih Güldiken kam 1962, um Geld für ein Auto zu verdienen, und stieg bei Ford vom Fließbandarbeiter bis zum Aufsichtsrat auf. Saliha Çukur bewarb sich um eine Stelle in Deutschland, nachdem ihr Mann keine Arbeitserlaubnis erhalten hatte. Sie konnte zunächst nicht lesen, lernte es innerhalb eines Monats und bestand die nötigen Prüfungen. Mahir Zeytinoglu wollte vorübergehend Geld verdienen und danach Viehhändler in Zentralanatolien werden; später besaß er ein Hotel in der Münchner Innenstadt.

Selahattin Akyüz erhielt 1970 eine Gastarbeitererlaubnis, fand schnell Arbeit und stellte nach seiner Rückkehr in die Türkei 1972 fest, dass man ihn dort als ehemaligen Gastarbeiter anders wahrnahm. Tevfik Bilge kam 1970 als Maschinenschlosser nach Köln. 25 Jahre später empfahlen ihm Ärzte wegen schweren Asthmas ein möglichst mediterranes Klima. Cem Gülay wurde 1970 in Hamburg als Sohn eines Gastarbeiters geboren und gehört damit zur zweiten Generation ohne eigene Migrationserfahrung. Nach einem Zerwürfnis mit seinem traditionellen Vater entwickelte er einen eigenen Lebensweg.

„Kümmeltürke“ und zwei Schulsysteme

Cem Özdemir berichtet von rassistischen Erfahrungen in seiner Kindheit. Er wurde unter anderem als „Kümmeltürke“ beschimpft. Wörter wie „getürkt“ sowie rassistische Lieder und Formulierungen aus dem Schulalltag der 1970er-Jahre verstand er zunächst nicht. Also kam er häufig mit Fragen nach Hause.

Der Unterschied zwischen der regulären deutschen Schule und dem muttersprachlichen Zusatzunterricht war groß. Die von Gener