Zivilklauseln unter Druck: Wie Hochschulen über militärische Forschung ringen
Am 30. Oktober 2026 ist an der Universität Kassel wieder die Frage auf dem Tisch, die an vielen Hochschulen lange als geklärt galt: Darf Forschung militärischen Zwecken dienen – und wer entscheidet das? Rund 50 Menschen diskutierten an der TU Darmstadt über mögliche Militärforschung an Universitäten und über die Folgen einer zunehmenden Militarisierung für Wissenschaft und Forschung. Der Abend trug den Titel „Forschen für den Krieg? Wie sich die Militarisierung auf Wissenschaft und Forschung auswirkt“.
Auf dem Podium saßen neben Jan Regler, dem Verdi-Betriebsratsvorsitzenden am GSI Helmholtzzentrum Darmstadt, die TU-Philosophieprofessorin Petra Gehring und Frauke Banse, Verdi-Vertrauensfrau an der Universität Kassel. Banse berichtete, die Zivilklausel in Kassel solle so verändert werden, dass sie ihre Verbindlichkeit verliere und Begriffe wie „Demokratie“ und „Frieden“ am Ende inhaltsleer würden.
Freiwillige Grenze mit langer Geschichte
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen und zu lehren. Wegen der grundgesetzlich geschützten Freiheit von Lehre und Forschung kann sie grundsätzlich nur freiwillig beschlossen werden. In Deutschland haben inzwischen etwa 70 Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen. Außerhalb Deutschlands gibt es sie nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.
Die Idee kommt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit Abrüstungspolitik. Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Dort sollten Beteiligungen an Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung vom Akademischen Senat abgelehnt werden. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität Bremen ausdrücklich auf zivile Forschung, 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.
Mit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Land Bremen schließlich gesetzlich verpflichtet, in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke zu verfolgen und öffentliche wie private Mittel nur für entsprechende Vorhaben einzusetzen.
Die TU Darmstadt führt ihre Zivilklausel seit 2012 in der Grundordnung. Grundlage ist die 1984 formulierte „Darmstädter Verweigerungsformel“. Im November 2014 beschloss der Senat ein Umsetzungsverfahren. Eine Ethikkommission kann bei fraglichen Forschungsvorhaben angerufen werden und Empfehlungen abgeben.
Auch andere Hochschulen haben solche Regelungen beschlossen: Die TU Berlin bereits in den 1950er-Jahren beziehungsweise erneut 1991, die TU Dortmund und die Universität Konstanz 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020. Die Universität Tübingen nahm ihre Klausel im September 2010 in die Grundordnung auf.
In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Sie bestimmte, Forschung müsse friedlichen und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecken dienen. Eingeführt wurde sie von der damaligen Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Protest in Kassel, offene Fragen in Darmstadt
In Kassel protestierten Studierende gegen die geplante Änderung. Ihre Sorge: künftig gegen das eigene Gewissen zu militärischen Zwecken forschen zu müssen. Laut Banse wurde die Hochschulgemeinschaft in die Debatte über die mögliche Abschaffung der verbindlichen Regelung nicht einbezogen. Das klingt nach einem kleinen Verfahrensdetail, ist für diejenigen, die später im Labor oder am Schreibtisch sitzen, aber ziemlich konkret.
Daniel Behruzi vom Personalrat der TU Darmstadt berichtete, auch in die Pläne für ein Drohnenkompetenzzentrum sei die Hochschulgemeinde nicht eingebunden worden. In Frankfurt hatten in einer Urabstimmung 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden einen Grundordnungs-Passus für zivile und friedliche Forschung und Studium unterstützt. Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.
Ähnliche Initiativen gab es andernorts. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für eine Zivilklausel. In Augsburg sprachen sich Studierende im Juni 2012 bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 Prozent für eine Zivil- und Transparenzklausel aus: 144 dafür, 38 dagegen, vier Enthaltungen. Hintergrund waren unter anderem Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark. Studierende der Universität Kiel stimmten in einer nicht bindenden Befragung zu etwa zwei Dritteln für eine Zivilklausel, die Universitätsleitung lehnte sie jedoch ab.
Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause argumentierte, Zivilklauseln könnten wissenschaftliche Kontakte zur Bundeswehr und zur Rüstungsindustrie diskreditieren. Außerdem könnten politische Gruppen sie zur Einflussnahme oder zur Störung des Universitätsbetriebs nutzen. Im Koalitionsvertrag der 2011 gewählten grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs wurde keine Zivilklausel aufgenommen, obwohl beide Parteien sie zuvor unterstützt hatten.
„Zivile“ Forschung ist nicht automatisch friedlich
Petra Gehring formulierte in Darmstadt einen unbequemen Einwand: Zivile Forschung sei nicht automatisch friedlich. Ein Satellitenprojekt für ein Unternehmen mit Rüstungsbezug kann auf dem Papier zivil aussehen, obwohl Satellitensysteme auch militärisch eingesetzt werden können. Dieses sogenannte Dual Use – eine Technologie lässt sich für zivile wie für militärische Zwecke verwenden – macht die Grenzziehung unerquicklich kompliziert.
Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln mit der Begründung ab, ohnehin ausschließlich zivil zu forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument. Auch vermeintlich friedliche Forschungsbereiche könnten militärisch genutzt werden. Selbst an Hochschulen mit langer Zivilklausel-Tradition, etwa in Bremen, wird deshalb regelmäßig diskutiert, ob bestimmte Forschungsfelder gegen die Klausel verstoßen.
Der Bremer Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski sieht in der Zivilklausel möglicherweise ein Werbeargument, das Unternehmen für Investitionen anziehen könne. Andere Hochschulen befürchten dagegen weniger Unternehmenskooperationen. Als weitere Gegenargumente werden genannt, Sicherheits- und Rüstungspolitik könnten aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden, und Verteidigungsausgaben könnten von den Universitäten zur Rüstungsindustrie verlagert werden.
Gehring beobachtet zugleich, dass die Politik zunehmend Einfluss auf Forschung nimmt und eine neue Form von Verantwortung einfordert. Ethikkommissionen böten bislang einen wissenschaftlichen Rahmen, in dem sich Forschende orientieren könnten. Durch die aktuelle Entwicklung würden Verantwortung und Druck jedoch stärker auf einzelne Forschende verlagert.
Regler verwies auf mögliche Folgen für die Finanzierung von Projekten. Dahinter steht auch die sehr praktische Frage, ob Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, wenn sie nicht an militärischen Projekten mitwirken. Jan Regler sagte außerdem, Hochschulleitungen werteten die zivile Selbstverpflichtung teils als „Gesinnungskomfort“ oder „falsche Neutralität“ ab.
Zeitenwende, Ukrainekrieg und Geld aus Washington
Seit der von der damaligen Ampel-Regierung ausgerufenen „Zeitenwende“ werden Zivilklauseln an Hochschulen zunehmend infrage gestellt. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 und den Debatten über die Ausstattung der Bundeswehr wurde die Kritik verstärkt. Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, forderte im Juni 2022 eine Überprüfung oder Neufassung der Klauseln im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz forderte ebenfalls, Verbote militärischer Forschung an Hochschulen aufzuheben.
Die Bayerische Staatsregierung beschloss am 23. Januar 2024 einen Gesetzentwurf, der bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten soll. Auch am Karlsruher Institut für Technologie bleibt militärische Forschung im universitären Bereich grundsätzlich möglich. Das KIT entstand 2009 aus der Fusion der Universität Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe. Wegen der früheren zivilen Ausrichtung des Forschungszentrums wurde geprüft, ob dessen Zivilklausel auf das KIT übergehen sollte. Berücksichtigt wurde sie weder im KIT-Weiter
