Am 15. Oktober 2026 beginnt am Promotionskolleg NRW (PK NRW) ein neues Kapitel für die angewandte Forschung: Die ersten beiden Forschungskollegs starten. Das PK NRW vernetzt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen. In thematischen Gruppen arbeiten dort forschungsstarke Professorinnen und Professoren gemeinsam mit Doktorandinnen und Doktoranden – mit klaren Forschungszielen und möglichst kurzen Wegen zur Dissertation.

Auf dem Programm stehen zwei sehr unterschiedliche Felder. REFORM widmet sich resilienten biogenen Rohstoffen und risikoärmeren Raffinerieprozessen für Chemikalien und Treibstoffe. IMPACT HEALTH beschäftigt sich mit der Modernisierung und beruflichen Weiterentwicklung medizinischer Fachkräfte bei der Behandlung schwerer und komplexer Erkrankungen. Bis zu sechs weitere Forschungskollegs können in den kommenden Jahren hinzukommen; das nächste soll Anfang 2027 starten.

Rohstoffe, Raffinerien und eine neue Bioökonomie

REFORM wird von Prof. Dr. Yulia Monakhova von der FH Aachen geleitet. Beteiligt sind die FH Aachen, die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die Hochschule Niederrhein sowie weitere Partner aus Industrie und Praxis. Im Kern geht es um die effizientere Verarbeitung von Rohstoffen, etwa aus Holz- und Pflanzenresten. Energie- und Chemikalieneinsatz bei der industriellen Verarbeitung sollen sinken.

Dafür entwickeln die Forschenden energieoptimierte Verfahren für künftige Bioraffinerien. Das klingt zunächst nach großen Anlagen und langen Prozessketten, meint aber sehr konkret die Frage, wie aus Reststoffen verlässlich neue Chemikalien oder Treibstoffe werden können – mit weniger Energie, weniger riskanten Prozessschritten und einem geringeren Verbrauch zusätzlicher Chemikalien. Das Vorhaben soll zur Transformation der chemischen Industrie und zur nachhaltigen Bioökonomie in Nordrhein-Westfalen beitragen.

Gesundheitsberufe unter Veränderungsdruck

IMPACT HEALTH steht unter der Leitung von Prof. Dr. Daniela Holle von der Hochschule Bochum. Mit dabei sind die Hochschule Bochum, die Hochschule Bielefeld, die FH Münster und die Evangelische Hochschule Bochum. Forschende aus Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften untersuchen, wie sich berufliche Rollen im Gesundheitswesen weiterentwickeln lassen.

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Praxis und Politik werden ausdrücklich einbezogen, damit neue Erkenntnisse nicht in Projektordnern verschwinden, sondern in der Gesundheitsversorgung ankommen. Ziel sind eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige Versorgung und die Professionalisierung von Gesundheitsfachberufen auf Masterniveau. Das Vorhaben soll damit zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Nordrhein-Westfalen beitragen – gerade dort, wo schwere und komplexe Erkrankungen die bisherigen Abläufe an ihre Grenzen bringen.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Forschungskollegs bis 2035 mit insgesamt rund 22 Millionen Euro. Professorinnen und Professoren werden für ihre Arbeit in den Kollegs von Lehrverpflichtungen entlastet. Doktorandinnen und Doktoranden sollen strukturell und thematisch eingebunden werden, damit sie ihre Dissertationen zügig abschließen können. Für ein Promotionsprojekt ist das keine Nebensache: weniger organisatorisches Hin und Her, mehr feste fachliche Anbindung.

Ein Promotionsrecht, das sich erst langsam sortiert

Das NRW-Kultur- und Wissenschaftsministerium verlieh dem PK NRW am 17. November 2022 auf Empfehlung des Wissenschaftsrats das eigenständige Promotionsrecht. Zuvor mussten Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eine Universität und dort eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor für ihre Promotion finden. Am PK NRW können Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten Promotionen nun ohne Universitätskooperation abschließen.

Bislang wurden 19 Promotionen abgeschlossen. Getragen wird das PK NRW von 20 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften aus allen Regionen Nordrhein-Westfalens. Es ist in acht thematische Abteilungen gegliedert, kann eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade verleihen. Die Promotionen erfolgen in strukturierten Programmen; die Betreuung übernimmt ein Team mehrerer Hochschullehrender. Das Land fördert das PK NRW mit bis zu 2,4 Millionen Euro jährlich.

Der Wissenschaftsrat evaluierte das Promotionskolleg NRW im Juli 2022. Am 7. November 2022 verlieh das Land ihm als landesweiter Einrichtung das eigenständige Promotionsrecht. Anders als vom Wissenschaftsrat empfohlen, wurde dieses Recht unbefristet verliehen.

Nordrhein-Westfalen steht damit in einer Entwicklung, die fast die ganze Bundesrepublik erfasst hat. In allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen wurde das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingeführt. Seit 2014 schufen die Länder schrittweise die rechtlichen Grundlagen. Herausgebildet haben sich drei Modelle: das Promotionsrecht für einzelne forschungsstarke Fachrichtungen oder Hochschulen, für hochschulübergreifende Promotionskollegs beziehungsweise -verbände sowie für gemeinsame wissenschaftliche Einrichtungen oder Promotionszentren. Die konkreten Voraussetzungen und Verfahren werden meist durch Rechtsverordnungen geregelt.

Von Baden-Württemberg bis Sachsen

Baden-Württemberg sah seit 9. April 2014 im Landeshochschulgesetz bundesweit erstmals ein Promotionsrecht für Zusammenschlüsse von HAW vor. Es sollte nach Evaluation und anhand von Qualitätskriterien befristet sowie thematisch begrenzt verliehen werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erst 2022 vorgelegt; der Wissenschaftsausschuss stimmte am 21. September 2022 zu, die Regelung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Doktorgrade verleiht dort ein landesweiter Promotionsverband, nicht die einzelne Hochschule.

Hessen ging einen anderen Weg. Seit 2015 können Absolventinnen und Absolventen unmittelbar an einer HAW und ohne Hochschulzusammenschluss promovieren. Das im November 2015 verabschiedete Hochschulgesetz ermöglicht forschungsstarken Fachrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht. Ab Anfang 2016 gründeten sich hochschulinterne und hochschulübergreifende Promotionskollegs. Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Forschungsstärke durch mindestens zwölf Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung. Zunächst wurde das Recht befristet verliehen; seit der Gesetzesnovelle von 2021 kann es nach erfolgreicher Evaluation entfristet werden. Die für 2022 vorgesehene Evaluation wurde im Juni 2022 positiv abgeschlossen.

Schleswig-Holstein verankerte 2016 ein hochschulübergreifendes Promotionskolleg von HAW und Universitäten gesetzlich. Das Promotionsrecht wurde dem Kolleg am 13. Januar 2025 verliehen. Sachsen-Anhalt führte mit dem Hochschulgesetz vom Sommer 2020 ein Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAW oder Zusammenschlüsse verschiedener Hochschulbereiche ein. Dort braucht es eine Mindestzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit gesteigerten Forschungsaktivitäten. Promotionszentren übernehmen Förderung und Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden; sie können hochschulintern oder hochschulübergreifend eingerichtet werden. Inzwischen wurde allen Hochschulen ein unbefristetes eigenständiges Promotionsrecht verliehen, eine Evaluation ist nach zehn Jahren vorgeschrieben.

Berlin knüpfte 2021 an das hessische Modell an. Eine Rechtsverordnung sollte qualitätsgesicherte Forschungsumfelder anerkennen und die Zulassung von Hochschullehrenden als Erstgutachterinnen und Erstgutachter regeln. Sie wurde Anfang 2025 erlassen und gilt seit dem 25. April 2025.

Auch Bayern, Bremen, Brandenburg, Thüringen, das Saarland, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben inzwischen eigene Wege festgelegt. In Bayern trat die Regelung zum Promotionsrecht für HAW am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Laufe des Jahres 2023 erhielten erste wissenschaftliche Einrichtungen an HAW ein befristetes und fachlich begrenztes Promotionsrecht. Begutachtungsverfahren mussten ausreichende Forschungsstärke und die Einbettung der wissenschaftlichen Qualifizierung in die grundständige akademische Lehre nachweisen.

Bremen konnte anderen Hochschulen schon zuvor per Rechtsverordnung ein Promotionsrecht verleihen. Eine Gesetzesänderung vom Februar 2023 bezog diese Möglichkeit ausdrücklich auch auf HAW; die entsprechende Rechtsverordnung trat am 1. Februar 2024 in Kraft. Brandenburgs neues Hochschulgesetz gilt seit dem 30. April 2024 und enthält Regelungen für ein Promotionsrecht gemeinsamer wissenschaftlicher Einrichtungen der Fachhochschulen, insbesondere von Promotionskollegs.

In Thüringen wurde die gesetzliche Grundlage für Promotionszentren an HAW Anfang Juni 2024 beschlossen, die zugehörige Rechtsverordnung trat am 25. Januar 2025 in Kraft. Das Saarland beschloss mit der Änderung des Hochschulgesetzes vom 10. Juli 2024 ein eigenständiges Promotionsrecht für ausreichend forschungsst