Heute, am 4. November 2026, blickt die Universität Kassel auf eine richtungsweisende Senatssitzung. Um 9 Uhr soll über eine mögliche Änderung der seit 2013 geltenden Zivilklausel entschieden werden. Der Termin fällt auf einen Mittwoch. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium weiterhin „ausschließlich friedlichen Zielen“ dienen müssen – oder ob die Hochschule künftig auch Kooperationen mit Rüstungsunternehmen ermöglichen will.

Der neue Entwurf wurde im Sommer in erster Lesung beschlossen. Er ist offener formuliert als die bisherige Regelung. Nach Angaben der Universität soll sich die Hochschule weiterhin dem Frieden, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichten. Außerdem soll die mögliche schwierige Abgrenzung zwischen zivilem und militärischem Nutzen berücksichtigt werden. Auch ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben bleibt im geplanten Text festgeschrieben.

Protest vor der Entscheidung

Studierende und Beschäftigte kritisieren die Neufassung. Die Initiative „Zivilklausel bleibt“ setzt sich für den Erhalt der bisherigen Regelung ein und hat Proteste zur Senatsentscheidung angekündigt. In einer Urabstimmung stimmten nach Angaben der Initiative rund 82 Prozent der Studierenden für die bestehende Zivilklausel, rund 17 Prozent für ihre Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent.

Auch die Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ fordert den Erhalt und eine Stärkung der bisherigen Klausel. Nach ihren Angaben unterstützten 476 Beschäftigte eine entsprechende Petition, darunter 50 Professorinnen und Professoren.

Schon vor einer Senatssitzung demonstrierten rund 150 Menschen auf dem Campus. Auf einem Sarg stand die Aufschrift „Blut an euren Händen“. Der Ingenieur Julian Firges war dabei. Vor 13 Jahren hatte er als Student für die Einführung der Zivilklausel gekämpft. Kassel könne wegen der dort ansässigen Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall und KNDS ein möglicher Präzedenzfall werden, sagte Firges. Zivile Universitäten sollten zivile Forschung betreiben; für militärische Forschung gebe es Bundeswehr-Universitäten.

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Firges verwies außerdem darauf, dass in Kassel produzierte Leopard-2-Panzer unter anderem nach Katar, Chile und in die Türkei geliefert wurden. Die studentische Initiative Zivilklausel begrüßte eine Vertagung der Entscheidung und kündigte eine Urabstimmung sowie eine breitere Diskussion an. Zusätzlich sollen in den kommenden Monaten Diskussionsveranstaltungen zur Grundordnung stattfinden. Der Senat will Anfang November erneut über eine Änderung beraten.

Was sich an der Klausel ändern soll

Die Initiative zur Änderung ging laut Universität von Senatsmitgliedern aus. Seit Oktober 2025 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe mit einer Änderung der Präambel der Grundordnung. Die bestehende Regelung verpflichtet Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium „ausschließlich friedlichen Zielen“ und einer zivilen Nutzung.

Der geplante Text hebt stattdessen die Wahrung des Friedens, die Vermeidung von Krieg und die Stärkung der Demokratie hervor. Forschende und Lehrende sollen zudem die schwierige Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen berücksichtigen.

Universitätssprecher Sebastian Mense begründete die Überarbeitung mit technischen Entwicklungen und hybriden Kriegen. Die Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung sei dadurch schwieriger geworden, ebenso die Bewertung möglicher Gefahren für den Frieden. Militärische Forschung sei auch nach der bisherigen Klausel nicht grundsätzlich ausgeschlossen gewesen. Das Grundgesetz garantiere die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre; die Grundordnung habe unabhängig von ihrer Form vor allem den Charakter eines Appells.

Die Universität und das Hessische Wissenschaftsministerium erklärten, es habe keinen ministeriellen Druck zur Änderung gegeben. Das Ministerium betonte, die Hochschulen hätten bei Forschung und Lehre freie Hand. Ein gesetzliches Verbot von Zivilklauseln ist in Hessen nicht geplant.

Der Kasseler Senat hat 17 Mitglieder, darunter neun Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören ihm Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Verwaltungsbeschäftigte an. Den Vorsitz führt die Universitätspräsidentin.

Rheinmetall, Dual Use und die Frage nach der Trennlinie

Der Student Marcel Marheineke vom Ring Christlich-Demokratischer Studenten befürwortet eine Änderung. Angesichts der aktuellen Debatten über europäische Luftverteidigung sei die Zivilklausel nicht mehr zeitgemäß. Hochschulen sollten seiner Ansicht nach auch zu Innovation und technologischem Fortschritt im Sicherheitsbereich beitragen. Eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei wegen sogenannter Dual-Use-Anwendungen ohnehin kaum möglich.

Dual Use meint Güter und Forschungsergebnisse, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Hobby-Drohnen, ursprünglich für Filmaufnahmen gedacht, wurden im Ukraine-Krieg zu Kamikaze-Drohnen umgebaut. Das zunächst für das US-Militär entwickelte GPS wird heute ganz selbstverständlich zivil genutzt. Zu Dual-Use-Gütern zählen laut Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Werkzeugmaschinen, Prüf- und Messvorrichtungen, Ventile und Elektronik.

Rheinmetall bezeichnete die Zivilklausel als nicht mehr zeitgemäß. Wehrhafte Gesellschaften müssten Hochschulwissen für die Verteidigung nutzen, erklärte das Unternehmen. Kooperationen mit Hochschulen seien wichtig, etwa für Weiterbildung und Wissenstransfer. Besonders bei jungen Menschen bestehe Interesse an Rheinmetall.

Kritiker sprechen von einem Präzedenzfall, weil Kassel als erste Hochschule ihre bestehende Zivilklausel vollständig abschaffen könnte. Formal wäre die Universität allerdings kein Präzedenzfall: Nach Angaben der Initiative „Hochschulen für den Frieden“ haben nur etwa 75 von mehr als 420 deutschen Hochschulen eine Zivilklausel oder vergleichbare Selbstverpflichtung. Eine Signalwirkung könnte die Entscheidung trotzdem haben.

An der TU Chemnitz wurde die Klausel nicht abgeschafft, aber so umformuliert, dass auch zivil-militärische Forschung möglich sein soll. Der dortige Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Andere Hochschulen betreiben trotz Zivilklausel bereits militärische Forschung.

Hessen diskutiert – und schaut auf die Nachbarn

Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) wirbt seit Monaten für eine Neubewertung der Zivilklauseln. Er verwies auf geopolitische Veränderungen und forderte Hochschulen auf, bestehende Regelungen zu diskutieren. Zusätzliche Bundeswehr-Milliarden und der Bedarf an in Deutschland ausgebildeten Fachkräften spielten dabei ebenfalls eine Rolle.

Vier der 14 öffentlichen hessischen Hochschulen haben nach Angaben seines Ministeriums eine Zivilklausel: die TU Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt, die Hochschule Geisenheim und die Universität Kassel. Die Kasseler Universität erklärte, die geplante Änderung sei nicht durch konkrete Forschungsprojekte ausgelöst worden. Auch Druck von Rüstungsunternehmen habe es nicht gegeben.

Die TU Darmstadt führt ihre Zivilklausel seit 2012 in der Grundordnung. Die Universitätsversammlung bestätigte sie im Sommer 2024 erneut. Laut Universität dient sie als ethische Orientierung und schließt militärische Forschung nicht grundsätzlich aus. Eine Ethikkommission prüft, ob Forschungsvorhaben mit der Klausel vereinbar sind.

Die Goethe-Universität Frankfurt verpflichtet Forschung, Lehre und Studium auf zivile und friedliche Zwecke und sieht derzeit keinen Änderungsbedarf. Sie verweist auf die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit. Die Verantwortung für ethische Fragen und mögliche zivil-militärische Verflechtungen liege bei den Forschenden; Transparenz in der Forschung sei besonders wichtig.

Die Philipps-Universität Marburg besitzt keine klassische Zivilklausel. Forschende müssen dort jedoch sicherstellen, dass ihre Arbeit nicht unmittelbar der Vorbereitung oder Führung eines Krieges dient. Auch die Justus-Liebig-Universität Gießen hat keine klassische Zivilklausel; dort berät seit 2015 eine Senatskommission zu möglichen Dual-Use-Problemen. Die Hochschule Geisenheim hält an ihrer Klausel fest und plant keine Änderung.

Eine alte Idee mit neuen Streitpunkten

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Damit beschränkt sie freiwillig die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen eine solche Regelung. Außerhalb Deutschlands gibt es Zivilklauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.

Bremen beschloss