In Hamburg ist heute, am 20.10.2026, über die Zukunft der Community Health Nurse (CHN) gesprochen worden. Bei der Tagung des Wissenschaftsrats mit dem Titel „Für Prävention handeln. Berufsbild Community Health Nursing – Chancen, Hebel, Netzwerke“ forderte DPR-Präsidentin Christine Vogler gesetzliche Reformen. Der Veranstaltungsort: Med Hamburg.

Ihre Botschaft war ziemlich klar: CHN funktioniert bereits. Zahlreiche Modellvorhaben haben gezeigt, dass Community Health Nursing zur Prävention, Gesundheitsförderung und wohnortnahen Versorgung beitragen kann. Das größte Hindernis für eine breitere Umsetzung seien nicht fehlende Belege, sondern fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen.

Mehr Befugnisse statt dauerhafter Modellprojekte

Pflegefachpersonen verfügen bislang nicht über ausreichende eigenständige Leistungsansprüche und heilkundliche Befugnisse. Ohne entsprechende Änderungen im Gesetz bleibt CHN deshalb auf Modellprojekte und Delegationslösungen beschränkt. Vogler kritisierte außerdem, dass die Pflege weiterhin unzureichend in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse eingebunden sei.

Die künftige Gesundheitsversorgung müsse gemeinsam von Pflege, Medizin und weiteren Gesundheitsberufen gestaltet werden. Dafür müsse der Gesetzgeber Zuständigkeiten neu ordnen und Pflegefachpersonen mehr eigenverantwortliche Handlungsspielräume geben. Auf der Tagung bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass die Potenziale von CHN wissenschaftlich belegt sind. Im Mittelpunkt steht damit weniger die Frage, ob Community Health Nursing gebraucht wird, sondern wann die politischen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende Umsetzung geschaffen werden.

Eine neue rechtliche Entwicklung liefert dabei das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP. Es hat den rechtlichen Rahmen für die eigenverantwortliche Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen verändert. Welche Bedeutung das für das Berufsbild der Community Health Nurse hat, untersucht ein Rechtsgutachten.

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Wer darf was – und wer trägt die Verantwortung?

Im Zentrum des Gutachtens stehen die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine CHN heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen darf. Dabei wird auch zwischen Delegation und Substitution unterschieden – zwei Begriffe, die im Alltag schnell ähnlich klingen, rechtlich aber unterschiedliche Folgen haben.

Analysiert werden außerdem die haftungsrechtlichen Konsequenzen für Community Health Nurses, Ärzt:innen und verschiedene Gesundheitseinrichtungen. Ziel ist eine rechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung der CHN als eigenständige Leistungserbringerin in der Primärversorgung. Ohne solche Klarheit bleibt im Zweifel vieles an einzelnen Projekten, Absprachen und Zuständigkeitsfragen hängen.

Eine berufliche Heimat für CHNs

Auch berufspolitisch wächst die Struktur rund um das Berufsbild. Eine Fachgruppe des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe setzt sich für die Etablierung der pflegerischen Berufsrolle „Community Health Nurse“ in Deutschland ein. Sie will künftigen CHNs eine berufliche Heimat bieten und ihre berufliche Entwicklung mitgestalten.

In der Fachgruppe treffen sich Studierende und Alumni im Bereich Community Health Nursing ebenso wie Advanced Practice Nurses mit erweiterter Pflegepraxis in der Primärversorgung. Geplant und angeboten werden kollegialer Austausch und berufliche Vernetzung, Informationen, Diskussionen und Unterstützung zum Berufsbild und zum Studium.

Daneben gibt es einen geschützten Rahmen, in dem Mitglieder eigene Themen vorstellen und konstruktives Feedback erhalten können. Weiterbildungsangebote gehören ebenfalls dazu, darunter das öffentliche Format „CHN-Fachgruppe trifft…“. Die Fachgruppe möchte Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit stärken, CHN in der Öffentlichkeit sichtbarer machen und Community Health Nurses eine Stimme geben. Zugleich versteht sie sich als fachlicher und politischer Ankerpunkt sowie als Anlaufstelle für Akteur:innen und Interessierte.

Ein ausführlicher Tagungsbericht soll in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester | Der Pfleger“ erscheinen.