Fachschaftsräte fordern 30 Millionen Euro mehr für die Universität Hamburg
An der Universität Hamburg dreht sich die Finanzdebatte weiter. Zwölf Fachschaftsräte erhöhen vor der Haushaltsklausur des Senats den Druck und fordern in einem offenen Brief an Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne), Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sowie die Bürgerschaftsabgeordneten eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hamburger Hochschulen.
Im Zentrum steht ein strukturelles Defizit der Universität Hamburg von rund 30 Millionen Euro. Die Fachschaftsräte betonen: Hochschulen seien keine Kostenstelle, sondern eine Investition in die Zukunft Hamburgs. Die Auseinandersetzung fällt in die Debatte über den Hamburger Doppelhaushalt 2027/2028 – und sie kommt nicht aus dem Nichts.
Druck auf die Hochschulen wächst
Nach der jüngsten Steuerschätzung muss Hamburg bis 2030 mit rund 1,43 Milliarden Euro weniger auskommen als zuvor erwartet. Für 2027 fehlen demnach 290 Millionen Euro, für 2028 weitere 293 Millionen Euro. Finanzsenator Dressel erklärte, der Gesamthaushalt wachse zwar weiter, aber weniger stark als erwartet. Künftig werde man „nicht mehr alle Probleme mit Geld zuschütten können“.
Die Fachschaftsräte greifen diese Aussage auf, widersprechen aber der Schlussfolgerung, bei den Hochschulen sparen zu können. Ihrer Darstellung zufolge ist die Unterfinanzierung der Universität kein neues Problem und nicht durch schlechtes Wirtschaften entstanden, sondern durch politische Entscheidungen über viele Jahre. Als Beleg verweisen sie unter anderem auf frühere Proteste gegen Kürzungen.
Das Grundbudget der Universität wuchs nach Angaben der Fachschaftsräte über Jahre um etwa zwei Prozent jährlich, während die Kosten um rund drei Prozent jährlich stiegen. Tarifsteigerungen und IT-Sicherheitskosten seien zusätzlich nicht vollständig ausgeglichen worden. Daraus leiten sie das strukturelle Defizit von rund 30 Millionen Euro ab.
Spürbar werde der Mangel bereits bei Bibliotheksöffnungszeiten, Lehrveranstaltungen und studentischen Jobs. Auch die Zukunft einzelner Studiengänge sei betroffen. Ende Mai warnten mehrere Fachschaftsräte in einer Pressemitteilung vor Kürzungen von „bis zu 10 Prozent“. Studium, Lehre und Arbeitsbedingungen würden sich dadurch unmittelbar verschlechtern.
Am 11. Juni demonstrierten Studierende, Beschäftigte, Personalvertretungen und weitere Hochschulgremien unter dem Motto „Wissen schafft Zukunft“ gegen die Kürzungspolitik und für eine Ausfinanzierung der staatlichen Hamburger Hochschulen. Nach Angaben der Initiative AG Ausfinanzierung nahmen rund 7000 Menschen aus verschiedenen Mitgliedergruppen der Universität und weiterer Hamburger Hochschulen teil.
„Wir müssen den Menschen mehr zutrauen“
Wie politische Kommunikation in aufgeheizten Zeiten funktionieren kann, war am Mittwochabend auf der Veddel Thema. Beim 60. „N-Klub“ sprach Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal mit Gründer Lars Meier über politischen Frust und die Frage, ob die Politik mehr positive Nachrichten verbreiten müsse, weil sonst vor allem negative Themen hängen bleiben.
Blumenthals Antwort war weniger glatt, als es manche Kommunikationsberatung gern hätte: Politische Themen seien oft hochkomplex, einfache Antworten würden ihnen nicht immer gerecht. Bürgerinnen und Bürger seien mündig. Ihnen müsse zugemutet werden, auch negative Konsequenzen politischer Entscheidungen zu verstehen.
Die Gesellschaft trage gemeinsam Verantwortung dafür, ob Entwicklungen herunter- oder hochgeredet würden, sagte die Senatorin. Ihr Beispiel war bodenständig: Ein neuer Radweg könne gelobt werden, auch wenn die vorherige Baustelle belastend gewesen sei. Erst der Lärm, dann die freie Strecke – so schaut Politik im Alltag aus.
Zur finanziellen Lage der Hochschulen und den geplanten Kürzungen bei Studienplätzen sagte Blumenthal, es gehe um ein strukturelles Defizit. Das sei kein einmaliges Finanzloch, sondern bestehe bereits seit mehreren Jahren. Sinkende Steuereinnahmen belasteten Hamburg, zugleich übe der Rechnungshof Druck auf den Senat aus. Alle Behörden und Institutionen müssten sich an den notwendigen Einsparungen beteiligen.
Die Fronten zwischen der Wissenschaftssenatorin und der Universität Hamburg seien nicht verhärtet, erklärte Blumenthal. Die Forderungen der Fachschaftsräte klingen dennoch nach einer ziemlich klaren Ansage: Sie verlangen eine dynamische Anpassung der Grundzuweisung an Tarifsteigerungen, Inflation und IT-Sicherheitskosten, den Stopp des laufenden Strukturabbaus, die vollständige Finanzierung zusätzlicher Universitätsaufgaben und eine stärkere staatliche Grundfinanzierung gegenüber befristeten Dritt- und Projektmitteln.
Ein Preis für den „Hof Bullerbü“
Der „N-Klub“ steht für Nachhaltigkeit und wird seit 2008 medial von der MOPO unterstützt. Er bringt Menschen aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Zivilgesellschaft zusammen. Beim Treffen auf der Veddel wurde erneut der mit 2500 Euro dotierte „Haspa Nachhaltigkeitspreis“ verliehen.
Ausgezeichnet wurde die Alraune GmbH, die seit 2024 den „Hof Bullerbü“ in Steilshoop betreibt. Der Hof ist ein Treffpunkt mit roten Schwedenhäusern, Pferden und Hühnern – ein Ort, der ziemlich weit weg klingt von Haushaltsklausuren und Millionenlöchern, aber eben auch zeigt, wie öffentliche Debatten manchmal aussehen: große Strukturfragen, dazwischen ganz konkrete Orte.
Warum die Grundfinanzierung so wichtig ist
Die Bundesländer sichern als Träger der Hochschulen deren Grundfinanzierung. Rund 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent aus den Ländern und etwa 15 Prozent aus dem Bund, unter anderem für Forschungsprojekte, Sonderprogramme und Forschungsbauten. Rund zehn Prozent kommen aus privaten Quellen, überwiegend aus Auftragsforschung sowie aus privaten Spenden, Sponsoring und Studienbeiträgen.
Dass der Bund in der Hochschulfinanzierung zunehmend wichtiger wurde, hat mehrere Gründe: Die Nachfrage nach Studienplätzen stieg stark und erforderte zusätzliche Kapazitäten. Forschung und Innovation gewannen im internationalen Wettbewerb an Bedeutung. Gleichzeitig hatten die Länder Schwierigkeiten, die notwendige Grundfinanzierung aufzubringen. Ihre Haushalte waren insbesondere durch bundesgesetzlich vorgegebene Sozialausgaben gebunden; eigene Einnahmequellen für steigende Bildungsausgaben standen ihnen nur begrenzt zur Verfügung.
Der Bund erhöhte seine Forschungsausgaben kontinuierlich. 2007 vereinbarten Bund und Länder den Hochschulpakt, um die steigende Nachfrage nach Studienplätzen zu bewältigen. Die befristete Bundesfinanzierung veränderte die Hochschulfinanzierung jedoch zulasten der Grundfinanzierung: Programm- und Projektmittel nahmen zu, während Daueraufgaben zunehmend mit befristeten Mitteln finanziert wurden.
Nach der Föderalismusreform von 2006 waren Mischfinanzierungen zunächst reduziert worden. Danach begann eine Debatte über eine Grundgesetzänderung mit erweiterten Mitfinanzierungsrechten des Bundes. Die entsprechende Änderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Während der Bund zuvor nur Forschung mitfinanzieren durfte, kann er seitdem auch zur Finanzierung der Hochschullehre beitragen. Umfang und konkrete Nutzung dieser erweiterten Möglichkeiten waren zunächst offen.
Der Bund erklärte wiederholt, weiterhin stärker zur Hochschulfinanzierung beitragen zu wollen, ohne in die Grundfinanzierung einzugreifen. Stattdessen sollten gezielte Finanzanreize bestimmte Entwicklungen fördern. Die Hochschulrektorenkonferenz forderte deshalb eine grundlegende Änderung der Hochschulfinanzierung.
Ihr „Zwei-Säulen-Plus-Modell“ sieht als erste Säule die Verstetigung der Hochschulpaktmittel und ihre Überführung in Grundmittel vor. Die zweite Säule soll zusätzliche Programmmittel für Hochschulbau und -sanierung, Digitalisierung, Overhead und Nationallizenzen bereitstellen. Der Anteil der Grundmittel sollte nach dem Modell 75 Prozent betragen. Diese Grundmittel sollten kontinuierlich steigen, vergleichbar mit den im „Pakt für Forschung und Innovation“ garantierten Aufwüchsen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Hochschulrektorenkonferenz verabschiedete dazu mehrere Stellungnahmen und Entschließungen: die „Entschließung zur Finanzierung der Hochschulen“ vom 22. November 2011, „Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschule“ vom 11. Juni 2013 und „Finanzierung des Hochschulsystems nach 2020“ vom 9. Mai 2017.
Im Juni 2019 vereinbarten Bund und Länder den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolge des Hochschulpakts. Damit stieg der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre ein – eine langjährige Forderung der Hochschulrektorenkonferenz.
