UKL und Marburger Bund einigen sich auf höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen für Ärzte
Am Universitätsklinikum Leipzig (UKL) ist am 25. September 2026 noch nichts endgültig unterschrieben, trotzdem dürfte die Nachricht bei vielen Ärztinnen und Ärzten für Aufhorchen sorgen: Das Klinikum und der Marburger Bund Sachsen haben sich auf einen Haustarifvertrag verständigt. Vorgesehen sind höhere Gehälter und mehrere Verbesserungen bei Diensten, Urlaub und Arbeitszeit.
Die Einkommen sollen zum 1. April 2026 um 2,95 Prozent steigen. Zum 1. September 2027 ist ein weiterer Schritt von 2,45 Prozent vorgesehen. Die Gehaltsentwicklung orientiert sich am Flächentarifvertrag der Länder für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.
Mehr freie Zeit, höhere Zuschläge
Zusätzlich soll es freie Tage für geleistete Nachtdienststunden geben. Wer mindestens 80 Rufdienste im Jahr übernimmt, soll einen weiteren Urlaubstag erhalten. Auch die Zuschläge bei kurzfristigen Änderungen des Dienstplans sollen steigen.
Einige Details sind allerdings noch offen: Wie viele Nachtdienststunden genau in Urlaubstage umgerechnet werden, wie hoch die Zuschläge ausfallen und ab welcher Frist eine Änderung tatsächlich als kurzfristig gilt, muss noch festgelegt werden. Gerade im Klinikalltag können solche Fristen einen erheblichen Unterschied machen – zwischen planbarem Feierabend und dem nächsten Umorganisieren auf dem Flur.
Auch ärztliche Beschäftigte sollen künftig Zeitwertkonten nutzen können. Damit ließe sich die Lebensarbeitszeit flexibler gestalten, etwa für ein Sabbatical. Nicht-ärztliche Beschäftigte am UKL verfügen bereits seit 2025 über solche Konten.
Nach Angaben des Marburger Bundes soll außerdem eine Regelung zur „Rahmenzeit“ eingeführt werden. Dokumentierte Arbeitszeit bis zu 60 Minuten nach dem geplanten Feierabend wäre dann automatisch vergütungspflichtig. Das klingt auf dem Papier nach einem kleinen Satz, kann nach einem langen Dienst aber durchaus ins Gewicht fallen.
Tarifergebnis für rund 25.000 Ärztinnen und Ärzte
Der größere tarifpolitische Rahmen wurde am 9. Juni 2026 in Berlin abgesteckt. In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund auf ein Tarifergebnis für Ärztinnen und Ärzte an landeseigenen Universitätskliniken. Der Tarifvertrag TV-Ärzte betrifft rund 25.000 Ärztinnen und Ärzte.
Nicht einbezogen sind die Universitätskliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen. Dort gelten abweichende Regelungen. Die nun vereinbarte Tarifeinigung läuft 28 Monate und endet am 31. Juli 2028.
Ab dem 1. Juni 2027 sollen Verhandlungen über eine strukturelle Weiterentwicklung des TV-Ärzte beginnen. Die TdL erklärte, mögliche Mehrkosten einer Tarifnovellierung würden in die nächste Tarifrunde einfließen. Ein zentrales Thema war laut Marburger Bund die Verteilung der Gehaltserhöhungen über die Laufzeit.
Die TdL hatte zunächst vorgeschlagen, die Erhöhungen überwiegend ans Ende der Laufzeit zu verschieben und die ersten Monate mit geringeren oder keinen Erhöhungen zu gestalten. Nach Angaben des Marburger Bundes konnte dieser Vorschlag verhindert werden.
Noch müssen die Gremien zustimmen
Verbindlich ist die Einigung bislang nicht. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Tarifgremien beider Seiten. Dafür gilt eine Erklärungsfrist bis zum 6. Juli 2026. Welche Gremien beim UKL konkret zustimmen müssen und wann sie entscheiden, ist nach den vorliegenden Angaben noch offen.
Das Leipziger Klinikum ist ein Haus der Maximalversorgung mit 1.451 Betten. Jährlich werden dort mehr als 400.000 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär behandelt. Mit mehr als 6.000 Beschäftigten gehört das UKL zu den größten Arbeitgebern in Leipzig und der Region.
Die herangezogene Informationsseite des Hessischen Innenministeriums zu Tarifverträgen im Ärztebereich ist nicht lesbar beziehungsweise offenbar beschädigt oder verschlüsselt. Eine sachliche Einordnung daraus ist deshalb nicht möglich. Für Leipzig bleibt vorerst der Blick auf die offenen Beschlusspunkte – und auf die Frage, wann aus der Einigung tatsächlich geltendes Recht wird.
