Harvey bringt Legal AI an vier deutsche Hochschulen
Ab dem Wintersemester 2026 kooperiert die Legal-AI-Plattform Harvey mit vier deutschen Hochschulen. Zum Law School Program gehören die Bucerius Law School, die Universität Leipzig, die Leibniz Universität Hannover und die EBS Law School beziehungsweise EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Der Start in Deutschland folgt auf Harveys Legal Engineer Certification Program und die Eröffnung eines Münchner Büros im März.
Am Standort Bucerius geht es dabei nicht bloß um einen weiteren Zugang zu Software. Harvey stellt den Fakultäten seine Plattform für Recherche, die Erstellung juristischer Texte und das Lernen zur Verfügung. Legal Engineers bieten Einführungstrainings für Lehrkräfte und Studierende, weiterführende Workshops und die direkte Einbindung in Lehrveranstaltungen an. Auch Hochschulverwaltungen erhalten Zugang. Lehrende können aktuelle Inhalte zu KI im Rechtswesen in ihre Lehrpläne aufnehmen.
Vom Ausprobieren zur juristischen Praxis
Studierende sollen die Technologie schon während des Studiums praktisch kennenlernen, realistische juristische Aufgaben bearbeiten und neue Karrierewege entdecken, die durch KI entstehen. Zugleich tauscht sich Harvey mit Kanzleien und Unternehmen über die veränderten Erwartungen an Berufseinsteiger aus. Auf dem Programm stehen nicht nur praktische Fähigkeiten, sondern auch fachliches Urteilsvermögen und ein ethisches Bewusstsein für den Einsatz von KI.
Die Bucerius Law School will neue Lehrformate entwickeln, in denen praktische Erfahrung, kritische Reflexion und eigenständiges juristisches Urteilsvermögen zusammenkommen. Dabei sollen auch Erfahrungen aus der KI-Ausbildung verschiedener Rechtssysteme einfließen. Präsident Prof. Dr. Michael Grünberger erklärte, die Partnerschaft ermögliche genau diese Verbindung.
Florian Skupin, Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School, sieht eine Lücke zwischen den Anforderungen des zunehmend KI-geprägten deutschen Rechtsmarkts und der bisherigen Ausbildung. Der bloße Zugang zu KI-Technologie reiche nicht, um sie zu schließen. Entscheidend sei praxisorientiertes Lernen: Studierende müssten Möglichkeiten und Grenzen der Systeme verstehen, KI-Ergebnisse kritisch prüfen und die weiterhin beim Anwalt liegende berufliche Verantwortung reflektieren.
Die Zahlen geben dem Tempo der Entwicklung einen ziemlich deutlichen Takt vor: Laut Wolters Kluwer Future Ready Lawyer Report 2026 nutzen 92 Prozent der juristischen Fachkräfte mindestens ein KI-Tool im Arbeitsalltag. Einer Legal-Tech-Umfrage von 2025 zufolge setzen 81 Prozent der Kanzleimitarbeitenden und 87 Prozent der Juristinnen und Juristen KI beruflich ein.
Vier Hochschulen, vier Schwerpunkte
An der Leibniz Universität Hannover wird Harvey Bestandteil des neuen Micro Degrees „KI und Rechtswissenschaften“. Studiendekan Felipe Temming sagt, Studierende müssten moderne juristische Arbeitsabläufe beherrschen und KI angemessen, verantwortungsbewusst und effektiv einsetzen können. Harvey solle die Innovationsstrategie der Universität unterstützen.
Die Universität Leipzig will ihre Studierenden bereits im Studium auf KI vorbereiten. Gleichzeitig nennt sie Fairness bei Prüfungen und Chancengleichheit als Ziele: Der Zugang soll unabhängig vom persönlichen oder finanziellen Hintergrund möglich sein. Dekan Marc Desens verbindet damit den Anspruch, dass Harvey Studierende nicht nur mit besseren Startbedingungen unterstützt.
Die EBS Law School plant, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden Zugang zu Harvey zu geben. Neben dem klassischen Grundlagenkanon sollen sie moderne digitale Werkzeuge der Rechtspraxis kennenlernen und so auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Ava Moussavi, Chief Digital Officer der Kanzlei Graf von Westphalen, begrüßt die Kooperation. Frühe KI-Schulungen und der Zugang zu entsprechender Technologie seien für neue Kanzleimitarbeitende nützlich; die Partnerschaft leiste damit einen Beitrag zur Ausbildung der nächsten Juristengeneration.
Harvey erwartet mit der zunehmenden Nutzung von Legal AI einen steigenden Bedarf an Juristinnen und Juristen mit fundierten KI-Kenntnissen in Kanzleien und Rechtsabteilungen. Regionalchef Mihály Gündisch spricht von neuen Aufgabenbereichen und einem wachsenden Bedarf an KI-kompetenten Fachkräften. Das Law School Program soll Studierende darauf vorbereiten und Harveys Position in der deutschen Rechtsbranche stärken. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben dauerhaft Teil dieser Branche werden und ihren Nachwuchs bei der Weiterentwicklung unterstützen.
Was soll im Jurastudium eigentlich gelernt werden?
Die Frage reicht allerdings weiter als bis zum nächsten Workshop. Technologischer Wandel und insbesondere Künstliche Intelligenz werden das Jura-Studium und juristische Berufsfelder verändern. Universitäten, Hochschulen und Prüfungsämter müssen klären, welche Kompetenzen künftige Absolvent:innen brauchen: juristische Kernkompetenzen, reflexive Technologie- und KI-Kompetenzen sowie soziale, kommunikative und kritisch-reflexive Fähigkeiten.
Szenarioanalysen prognostizieren einen Strukturwandel des Arbeitsmarkts. Möglicherweise übernimmt KI auch Expert:innen- und Spezialist:innentätigkeiten; manche juristischen Tätigkeiten könnten entfallen. Gleichzeitig kann der Bedarf an genuin juristischen Kompetenzen steigen, weil sich die Anforderungen an juristische Berufe verschieben.
Im Dezember 2025 veranstalteten die Bucerius Law School und die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg dazu einen Workshop. Lehrpersonen, Forschende, Studierende, Prüfungsämter, Justiz, anwaltliche Praxis und Legal-Tech-Unternehmen entwickelten Kompetenzprofile, Lehrformate und Prüfungsformen. Grundlage war das Konzept des „Constructive Alignment“: Erst wurden Lernziele und Kompetenzen bestimmt, danach passende Lehrveranstaltungen und Prüfungsformate.
Aus dem Workshop entstand das „Hamburger Protokoll: KI-Edition“. Drei Autor:innen verfassten es; mithilfe von Claude Opus 4.6 wurde es im Cowork-Modus gekürzt. Das Protokoll warnt vor „Deskilling“, wenn Aufgaben unreflektiert an KI delegiert werden: Komplexe Texte könnten schlechter gelesen, Probleme weniger eigenständig gelöst und Texte sowie Lösungsansätze weniger kritisch hinterfragt werden.
Für einen vollständigen Ausschluss von KI spricht sich das Protokoll ausdrücklich nicht aus. Studierende sollen KI nutzen können, zugleich aber Freiräume für das eigenständige Training methodischer Fähigkeiten behalten. Ziel ist die Ausbildung genuin menschlicher und zu Maschinen komplementärer Fähigkeiten. Absolvent:innen sollen als werteorientierte Gestalter:innen der Rechtsordnung KI sinnvoll einsetzen und regulieren können.
Kernwissen, Quellenkritik und Gesprächsfähigkeit
Juristische Studiengänge sollen verantwortungsvolle Gestalter:innen und Entscheider:innen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ausbilden. Vorgeschlagen werden drei miteinander verbundene Kompetenzbereiche: juristische Kernkompetenzen, reflexive Technologiekompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten.
Unverzichtbar bleiben Fachwissen in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, Grundlagenwissen in den rechtswissenschaftlichen Basisdisziplinen und ein ausgeprägtes Verständnis für die Struktur des Rechtssystems. Reine Wissensreproduktion verliert durch die Digitalisierung an Bedeutung. Wichtiger werden Methodenkompetenz, analytische und kritische Fähigkeiten, argumentative und kreative Kompetenzen sowie ein stabiler Wertebezug.
Methodenkompetenz heißt dann: Wissen systematisch erschließen, komplexe Texte präzise lesen, eigenständig mit Texten arbeiten, in Alternativen denken, begründet kritisieren und Kritik konstruktiv aufnehmen. Wegen KI-generierter Texte gewinnt die Verifikations- und Diskurskompetenz an Gewicht. Aussagen und Argumente müssen unabhängig von ihrer Quelle bewertet werden können – egal, ob sie von Menschen, Maschinen oder gemeinsam entstanden sind. Dafür braucht es ein solides Quellenverständnis.
Juristisches Handeln soll auf Demokratie- und Rechtsstaatsresilienz beruhen. Eine humanistische und partizipative Perspektive soll die gesellschaftliche Verantwortung der Rechtsgestaltung sichern. Kreative und rechtsstaatlich eingebettete Problemlösungen sollen nicht einfach an Maschinen delegiert werden.
Zur reflexiven Technologiekompetenz gehören Grundkenntnisse über Design und Funktionsweise digitaler Systeme, ihre Grenzen und Systeme des maschinellen Lernens. Studierende und Lehrpersonen sollen digitale Mündigkeit, also „Digital Literacy“, entwickeln. Dazu gehört, KI sinnvoll in juristische Arbeitsprozesse zu integrieren, die rechtlichen Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes zu kennen und Ergebnisse kritisch zu validieren. Auch gesellschaftliche Machtverhältnisse und ökologische Auswirkungen von KI-Systemen müssen berücksichtigt werden.
Kommunikationsfähigkeiten werden in einer von KI geprägten Arbeitswelt ebenfalls wichtiger. Jurist:innen sollen in unterschiedlichen sozialen Kontexten diskurs- und interaktionsfähig sein, zwischen Fach- und Alltagssprache sowie zwischen rechtlichen und technischen Anforderungen übersetzen können. Komplexe juristische und technische Sachverhalte verständlich zu erklären, Empathie und Teamfähigkeit – das klingt weniger nach Software, bleibt aber menschliche Arbeit.
Lehren und prüfen, ohne das Denken auszulagern
Bei der Integration neuer Kompetenzen drängen sich drei Schwierigkeiten auf: Das Curriculum ist bereits stark ausgelastet, Studierende müssen für zusätzliche Inhalte gewonnen werden, und Lehrpersonen brauchen
