In Greifswald wächst die Sorge, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes durch die Krankenhausreform künftig schlechter versorgt werden könnten. Der Elternverein „Gluconauten“ richtet sich deshalb mit einem Brandbrief an die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, die Universitätsmedizin Greifswald, das Klinikum Karlsburg und die Kassenärztliche Vereinigung. Im Mittelpunkt stehen die ambulante und stationäre Versorgung, die spezialisierte Behandlung in Karlsburg und die Sommercamps für junge Menschen mit Diabetes.

Auslöser ist die geplante Fusion des Klinikums Karlsburg mit der Universitätsmedizin Greifswald. Vereinsmitglied Juliane Koch betreut den Brandbrief und die Petition. Sie lebt selbst seit 1991 mit Diabetes und ist Mutter einer ebenfalls betroffenen Tochter. Als ihre Tochter nach der Zukunft des Sommercamps fragte, wurde für Koch die alte eigene Erfahrung wieder sehr präsent: Karlsburg war für sie schon als Kind ein besonders wichtiges Angebot.

Was aus dem Sommercamp wird, ist offen

Das Camp ist kein gewöhnlicher Ferienaufenthalt. Kinder sollen sich dort in einer alltagsnahen Umgebung frei bewegen, Sport treiben, spielen und eigenständig Entscheidungen treffen – zum Beispiel beim Essen. Sie trainieren den Umgang mit ihrer Erkrankung, können ihre Therapie optimieren und Unterstützung bei der psychischen Verarbeitung bekommen.

Toni Jung, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie Leiter des Geschäftsbereichs Organisation und Entwicklung der Universitätsmedizin Greifswald, erwartet durch die Fusion langfristig möglicherweise sogar mehr Teilnehmer für das Sommercamp. Eine endgültige Zusage für den Fortbestand gibt es aber nicht. Positive Signale gebe es immerhin: Es werde geprüft, wie das Angebot weitergeführt werden könne. Die Bedeutung der Camps sei gegenüber dem Sozialministerium und den Krankenkassen-Verhandlungspartnern ausdrücklich hervorgehoben worden.

Nach Jungs Darstellung liegt die Unsicherheit nicht unmittelbar an der Fusion, sondern am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG. Das Gesetz führt medizinische „Leistungsgruppen“ ein. Sie bestimmen, welche Klinik bestimmte Behandlungen anbieten darf. Voraussetzung sind unter anderem eine Mindestzahl an Fachärzten, die nötige technische Ausstattung und ausreichende Notfallkapazitäten.

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Kleinere Häuser wie Karlsburg könnten bei der Zuweisung gegenüber größeren Universitätskliniken ins Hintertreffen geraten. Welche Leistungsgruppen die Kliniken erhalten, soll das Sozialministerium im Dezember bekannt geben. Von dieser Entscheidung hängen laut Jung sowohl die stationäre Versorgung als auch die Diabetescamps ab.

Stationär unklar, ambulant keine Umverteilung geplant

Auch die stationäre Versorgung in Karlsburg ist derzeit offen. Sollte der Standort bestimmte Leistungsgruppen nicht erhalten, könnte die stationäre Behandlung künftig ausschließlich in Greifswald angeboten werden. Für die ambulante Versorgung sieht Jung dagegen keinen Umzug der Kinder aus Karlsburg nach Greifswald vor.

Die Fusion wird wesentlich mit den neuen Anforderungen der Krankenhausreform begründet. Prof. Wolfgang Motz, Ärztlicher Vorstand des Klinikums Karlsburg, hatte zuvor erklärt, diese Anforderungen könnten nur gemeinsam mit einem Universitätsklinikum erfüllt werden. Der Zusammenschluss mit Greifswald sei deshalb notwendig.

Hinter der Entscheidung steckt ein grundlegender Umbau der Krankenhausplanung und -finanzierung. Geplant wird nicht mehr primär nach Fachabteilungen, sondern nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen. Die Landesplanungsbehörde weist sie zu; Krankenhäuser, die Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen nicht erfüllen, sollen die entsprechende Gruppe grundsätzlich nicht erhalten.

Nach dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, dem KHAG, gibt es 61 bundeseinheitliche Leistungsgruppen – zuvor waren es 65. Übergangsregeln lassen Spielraum: Nach bisherigem Landesrecht erfolgte Zuweisungen bleiben zunächst wirksam. Für drei Jahre können Länder Leistungsgruppen auch Häusern zuweisen, die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Eine weitere dreijährige Ausnahmephase ist möglich, dann allerdings nur mit Zustimmung der Krankenkassen. Ausnahmen von Qualitätskriterien können gestaffelt höchstens sechs Jahre dauern. Auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern wurden ausgeweitet, sodass Standorte Leistungen gemeinsam vorhalten können.

Reform mit Übergangsfristen

Der Bundestag beschloss das KHAG am 6. März 2026, der Bundesrat stimmte am 27. März 2026 zu. Im April 2026 trat das Gesetz in Kraft. Die Grundstruktur aus Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Spezialisierung bleibt bestehen; verändert wurden vor allem Fristen und Handlungsspielräume. Länder und Teile des Krankenhaussektors bewerten die Umsetzung als praxistauglicher. Kritiker sehen dagegen eine Abschwächung der Reformziele, besonders durch die Streichung pädiatrischer Leistungsgruppen. Die Länder bündelten parallel ihre verbleibenden Kritikpunkte, obwohl der Bundesrat zugestimmt hatte.

Bis zum 31. Dezember 2026 können Krankenkassen zugewiesene Leistungsgruppen nicht mit einem Veto verhindern. Danach gelten strengere Abstimmungsanforderungen. Die Jahre 2026 und 2027 bleiben budgetneutral; die Vorhaltevergütung wirkt noch nicht auf das Budget. Der erste Evaluationsbericht an das Bundesgesundheitsministerium soll bereits am 31. Juli 2027 vorliegen. Die Frist wurde vorgezogen, damit die Leistungsgruppen noch vor Einführung der Vorhaltevergütung bewertet werden können.

2028 und 2029 folgt die Konvergenzphase, in der der neue Finanzierungsanteil schrittweise eingeführt wird. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden. Sie entkoppelt einen erheblichen Teil der Finanzierung von der konkreten Fallzahl und richtet sich nach den zugewiesenen Leistungsgruppen sowie der Erfüllung von Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen. Der Transformationsfonds läuft von 2026 bis 2035 und unterstützt Umstrukturierungen und Kapazitätsabbau über zehn Jahre. Der Bundesanteil wird seit dem KHAG aus dem Sondervermögen Infrastruktur statt aus Beitragsmitteln finanziert.

Die Reform ist als lernendes System angelegt. Evaluationsberichte sind für 2030, 2035 und 2040 vorgesehen. Ein Transparenzverzeichnis soll öffentlich zeigen, welche Leistungsgruppen zugewiesen wurden, welche Qualitätskriterien gelten und wie die Prüfungen ausgefallen sind.

Mehr als eine neue Tabelle im Klinikbüro

Für die Häuser bedeutet der Umbau auch viel Arbeit hinter den Kulissen. Das Leistungsgeschehen muss nach Leistungsgruppen und nicht nur nach Fachabteilungen oder DRGs auswertbar sein. Für jede Leistungsgruppe werden die zugehörigen Kosten benötigt; dafür braucht es eine Kostenträgerrechnung, die auf Leistungsgruppen umgeschlüsselt werden kann.

Eine Erlösplanung, die bloß die Fallzahl des Vorjahres fortschreibt, reicht künftig nicht mehr. Während der Übergangsphase laufen Fallzahl- und Vorhaltefinanzierung parallel. Kliniken brauchen deshalb mehrere Planungsszenarien statt nur einer Planversion – mit Folgen für Ergebnis, Bilanz und Liquidität. Für die Beurteilung, ob ein Standort tragfähig ist, müssen Leistungen nach Leistungsgruppen, Fallzahlen im Verhältnis zu Mindestvorhaltezahlen und die dazugehörigen Kosten ausgewertet werden. In vielen Krankenhäusern gibt es eine solche Auswertung noch nicht.

Der erste Blick der Familien in Greifswald und Karlsburg geht derweil weniger auf Bilanzen als auf die Frage, ob ein Kind auch im kommenden Sommer wieder im Camp lernen kann, beim Essen selbst entscheidet, draußen herumläuft und andere trifft, die Diabetes ebenfalls jeden Tag mit sich herumtragen. Im Dezember soll die Entscheidung des Sozialministeriums zu den Leistungsgruppen mehr Klarheit bringen.