Am 24. März 2026 fand die 10. Bucerius HIAD Conference unter dem Titel „The Role of Arbitral Institutions in International Arbitration – Gatekeeper, Guardian or Quasi-Judge?“ in der Bucerius Law School, im Helmut Schmidt Auditorium, statt. Diese bedeutende Veranstaltung, die im Rahmen der Hamburg International Arbitration Days (HIAD) durchgeführt wurde, zog mehr als 100 Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft an. Organisiert von renommierten Institutionen wie dem Center for International Dispute Resolution (CIDR), dem Centro de Arbitragem e Mediação (CAM-CCBC), dem Hamburg Arbitration Circle e.V. sowie Rechtsstandort Hamburg e.V., stand die Rolle von Schiedsinstitutionen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Fokus [law-school.de] berichtet, dass …

Die Eröffnungs-Keynote wurde von Dr. Christian Johannes Wahnschaffe gehalten, der Schiedsinstitutionen als „uncharted stakeholders“ bezeichnete. Dies deutet darauf hin, dass ein einheitliches Verständnis über ihre rechtliche Einordnung noch nicht existiert. Neben der Keynote umfasste das Programm mehrere Panels, die verschiedene Aspekte der Schiedsgerichtsbarkeit erörterten.

Panels und Diskussionsforen

Eine der zentralen Diskussionen fand in einem Panel zur Parteiautonomie statt. Die Teilnehmer debattierten über die Gestaltungsmöglichkeiten für Parteien und die institutionellen Regelgrenzen, während Dr. Carina Alcoberro Llivina als Moderatorin fungierte. Ein weiteres Panel zum Thema Integrität des Verfahrens beschäftigte sich mit der Sicherung fairer Verfahren durch Schiedsinstitutionen, unter der Moderation von Luíza Kömel FCIArb.

Zusätzlich wurden die Themen Ablehnungsanträge gegen Schiedsrichter sowie die institutionellen Mechanismen zur Qualitätssicherung beleuchtet. Professor Dr. Stefan Kröll moderierte das Panel zur Haftung von Schiedsinstitutionen, wo rechtliche Ansätze von Immunität bis zur vertraglichen Haftung diskutiert wurden. Eine abschließende Debatte im Oxford-Stil thematisierte die Offenlegungspflicht von Finanzierungsvereinbarungen, auch bekannt als Third-Party Funding.

Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet zahlreiche Vorteile, welche im Laufe der Konferenz diskutiert wurden. Parteien haben die Möglichkeit, Schiedsrichter und Verfahrensregeln selbst zu wählen und somit auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Verfahren zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der vertraulichen Durchführung von Schiedsverfahren. Die rechtlichen Grundlagen für Schiedsverfahren sind dabei in §§ 1025-1066 ZPO festgelegt, wobei eine schiedsfreundliche Rechtsprechung in Deutschland herrscht [bmjv.de] erklärt, dass …

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Deutschland wird als ein anerkannter Standort für nationale und internationale Schiedsverfahren hervorgehoben, mit einer Aufhebungsquote von Schiedssprüchen, die typischerweise unter 10% liegt. Die durchschnittliche Dauer zur Überprüfung eines Schiedsspruchs beträgt 3,16 Monate, was die Effizienz des Verfahrens unterstreicht.

Für die nächsten Jahre ist bereits die 11. Bucerius HIAD Conference am 16. März 2027 angekündigt. Damit wird der Austausch zwischen internationalen Experten, Nachwuchsjuristinnen und Studierenden weiter gefördert, was zu einer Stärkung des Rechtsstandorts Hamburg beiträgt.

Die Konferenz stellte somit einen wichtigen Rahmen für den Dialog und das Verständnis der Rolle von Schiedsinstitutionen dar und förderte eine tiefere Einsicht in die vielfältigen Facetten der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.