Am 28. Oktober 2026 liegen die Eindrücke der EU-Delegation noch frisch auf dem Tisch: Vom 26. bis 27. Oktober besuchte eine siebenköpfige Delegation des Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments Amazon-Logistikzentren in Mönchengladbach, Dortmund und Sosnowiec in Polen. Die drei Standorte beschäftigen zusammen rund 5.000 Menschen.

Geprüft wurden Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen, vor allem aber Überwachungs- und algorithmische Managementsysteme. Ursprünglich war von acht EU-Abgeordneten die Rede gewesen, die mit Beschäftigten und Gewerkschaftsvertretern sprechen sollten. Anlass waren Vorwürfe aus einer öffentlichen Anhörung vom 28. Januar 2026 – der ersten, bei der hochrangige Amazon-Vertreter vor dem Ausschuss auftraten, nachdem das Unternehmen eine Teilnahme zuvor mehrfach verweigert hatte.

Tempo, Kameras und kaum durchschaubare Ziele

Ausschussvorsitzende Li Andersson kritisierte hohen Arbeitsdruck, repetitive Tätigkeiten und sehr hohe Leistungsziele. Automatisierung und Robotik hätten das Arbeitstempo zusätzlich erhöht. Für Beschäftigte sei oft kaum erkennbar, welche Daten erhoben würden und worauf die Produktivitätsziele eigentlich beruhten.

Estelle Ceulemans von der S&D-Fraktion schilderte Beschäftigte, die unter dem Druck hoher Vorgaben stünden und Disziplinarmaßnahmen fürchten müssten. Die Kontrolle erfolge unter anderem über Kameras, Scangeräte und Zugangskarten. Beschäftigte und Gewerkschafter berichteten außerdem von permanenter Leistungsmessung, knapp bemessenen Pausen sowie einer algorithmischen Vorgabe von Arbeitstempo und Aufgaben. Abgeordnete bezeichneten diese Praktiken als systematische Überwachung und forderten Tarifverhandlungen.

Algorithmisches Management meint dabei Software, die Aufgaben, Arbeitstempo und mögliche Pausenzeiten festlegt. In der Praxis klingt das weniger nach einem einzelnen Roboter als nach vielen kleinen digitalen Entscheidungen, die sich durch eine Schicht ziehen.

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UNI Europa verwies auf gesundheitliche Belastungen und erklärte, Amazon-Beschäftigte erkrankten häufiger als der Branchendurchschnitt. Eine UNI-Europa-Umfrage von 2023 ergab, dass etwa die Hälfte der Befragten negative Auswirkungen der Arbeit auf die psychische und körperliche Gesundheit meldete. Eine internationale Studie von Januar 2023 bezifferte die Belastung genauer: 51 Prozent berichteten von körperlichen Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit Kontrollsystemen, 57 Prozent von psychischen Gesundheitsproblemen.

Gewerkschaften, Daten und der Streit mit Amazon

Andersson erhob zudem den Vorwurf, Gewerkschaftsmitglieder und Streikende würden unter Druck gesetzt oder entlassen. Auch mögliche Nachteile für Beschäftigte, die sich gewerkschaftlich organisieren, waren bei den Berichten aus der Anhörung ein Thema.

Ein Amazon-Sprecher wies die Vorwürfe der Gewerkschaftsbehinderung zurück. Das Unternehmen verwies auf rund 150.000 Beschäftigte in der EU und den Dialog mit Betriebsräten. Amazon bezeichnete seine Lager als sichere, moderne Arbeitsplätze mit wettbewerbsfähiger Bezahlung und Investitionen in Sicherheitstechnik. Kurz vor Bekanntwerden der Delegationsreise kündigte der Konzern außerdem an, 2027 mehr als 16 Milliarden Euro in Deutschland investieren zu wollen.

Ein anderer Fall sorgt trotzdem für Stirnrunzeln: Im Februar 2026 untersagte die italienische Datenschutzbehörde Amazon per Eilanordnung, bestimmte Daten von mehr als 1.800 Beschäftigten am Standort Passo Corese zu verarbeiten. Betroffen waren unter anderem Angaben zu Krankheiten und gewerkschaftlicher Zugehörigkeit. Der Eingriff betrifft allerdings nur diesen Standort und lässt sich laut dem zugrunde liegenden Bericht nicht unmittelbar auf Deutschland oder Polen übertragen.

Der Besuch knüpft an die Ausschussanhörung zu Amazon im Januar 2026 an. Nachdem Amazon-Führungskräfte 2024 mehreren Parlamentsanhörungen ferngeblieben waren, wurden ihre Zugangsausweise vorübergehend entzogen und im Mai 2026 wieder erteilt. Die Geschichte hat also schon vor dem Rundgang durch die Lager einige Kapitel gesammelt.

Was Brüssel daraus machen will

Andersson forderte die EU-Kommission auf, branchenübergreifende Regeln für algorithmisches Management und Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz vorzulegen. Die Richtlinie über Plattformarbeit decke das Problem ihrer Einschätzung nach wegen ihres begrenzten Anwendungsbereichs nicht ausreichend ab.

Im Europäischen Parlament läuft bereits ein Verfahren zu KI und algorithmischem Management am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse der Standortbesuche könnten in diese Debatte einfließen. Außerdem sollen sie in die Beratungen über den angekündigten „Quality Jobs Act“ einfließen; ein Entwurf wird für Dezember 2026 erwartet. Die EU-Kommission bereitet damit eine Initiative zur möglichen Regulierung solcher Systeme vor.

Eine Grundlage für die Diskussion gibt es schon: Die Europäische Kommission veröffentlichte am 29. April 2025 eine Studie zum algorithmischen Management. Darin wird AM als Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung betrieblicher Prozesse beschrieben – von Überwachung, Zielvorgaben und Leistungsmanagement über Einsatzplanung und Vergütung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Eine einheitliche rechtliche Definition gibt es bislang nicht. Die Bewertung stützt sich deshalb überwiegend auf bestehende EU-Regelungen. Genannt werden etwa die Arbeitszeitrichtlinie, die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, kurz TPWCD, und die Vereinbarkeitsrichtlinie WLBD. Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, PWD, räumt Plattformarbeitenden besondere Rechte im Zusammenhang mit algorithmischem Management ein.

Transparenz als offene Baustelle

Die Kommissionsstudie sieht durchaus mögliche Vorteile: Systeme könnten die Einhaltung von Sicherheitsstandards effizienter kontrollieren, systematische Diskriminierung erkennen und Entscheidungsprozesse dokumentieren. Werden Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen beteiligt, lassen sich Fehlentwicklungen womöglich früher bemerken. Betriebsräte gelten in Deutschland bei der digitalen Transformation und bei der Einführung solcher Systeme als wichtige Akteure.

Dem stehen erhebliche Risiken gegenüber. Unklar können Überwachungs- und Bewertungskriterien bleiben; Unsicherheit, Stress und Entfremdungsgefühle können wachsen. Hinzu kommen mögliche Datenschutzverstöße, die Benachteiligung bestimmter Gruppen durch algorithmische Entscheidungen, übermäßige Arbeitsbelastung und unvorhersehbare Arbeitszeiten. Auch der arbeitsrechtliche Schutz kann lückenhaft sein, insbesondere bei Scheinselbständigen.

Strukturelle Lücken sieht die Studie außerdem beim Schutz Selbständiger und bei semi-automatisierten Entscheidungen, die weder vollständig durch die Datenschutz-Grundverordnung noch durch das Gleichstellungsrecht erfasst werden. Unklar bleibt ebenso, wie Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte durchgesetzt werden können. Nach Einschätzung der Kommission ist offen, ob die bestehenden Regelungen den komplexen Anforderungen des algorithmischen Managements vollständig gerecht werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Fall „Bărbulescu“ fest, dass das Recht auf Privatleben auch am Arbeitsplatz gilt, besonders bei Überwachungsmaßnahmen. Die KI-Verordnung stuft bestimmte Systeme des algorithmischen Managements als Hochrisiko-KI ein und unterwirft sie zusätzlichen Anforderungen. Ob das auf dem Papier funktioniert, hängt laut Studie von der tatsächlichen Umsetzung ab.

Die Kommission spricht sich deshalb für einen kohärenten, kontextsensitiven und partizipativen Regulierungsansatz aus. Unternehmen sollen verständlich über Zweck, Rechtsgrundlage, Entscheidungslogik und Folgen algorithmischer Systeme informieren, bei risikoreichen Verarbeitungen Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und für Hochrisiko-KI-Systeme Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung einrichten. Psychosoziale Risiken und arbeitsrechtliche Schutzstandards gehören ebenfalls auf die Liste.

Gerade bei disziplinarischen Entscheidungen soll menschliche Kontrolle erhalten bleiben. Betriebsräte sollen einbezogen werden; transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Unternehmenskultur könnten die Akzeptanz fördern. Die Studie beschreibt algorithmisches Management als Möglichkeit für Effizienzgewinne, zugleich aber als Quelle rechtlicher, ethischer und sozialer Risiken. Für einen rechtssicheren Einsatz nennt sie Transparenz, Datenschutz und die Beteiligung der Beschäftigten als zentrale Voraussetzungen.