Am 5. November 2026 hat die Polizei einen besetzten Hörsaal der Universität Kassel geräumt. Rund 100 Studierende hatten den Raum am Mittwochnachmittag besetzt, nachdem der Senat eine Änderung der Zivilklausel beschlossen hatte. Sie protestierten gegen eine mögliche Zusammenarbeit der Hochschule mit Rüstungsunternehmen.

Die Zivilklausel schrieb bisher vor, dass Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken und friedlichen Zielen dienen durften. Nach der Änderung kann die Universität ihre Forschung und Lehre künftig auch für Kooperationen mit Rüstungsfirmen öffnen. Kassel gilt als Zentrum der deutschen Rüstungsindustrie; unter anderem unterhält Rheinmetall dort einen Standort.

Räumung im Morgengrauen

Rund 50 Besetzer blieben trotz Gesprächen mit der Hochschulleitung im Hörsaal. Die Universitätsleitung stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Gegen 3.30 Uhr am Donnerstag begann die Polizei mit der Räumung.

Nach Polizeiangaben leisteten einige Protestierende erheblichen Widerstand. Sie mussten teils mit körperlicher Gewalt aus dem Hörsaal getragen und entfernt werden. Sechs Besetzer hatten sich auf einen etwa fünf Meter hohen Fenstersims gesetzt; Spezialkräfte brachten sie sicher zu Boden. Gegen 6.30 Uhr war der Hörsaal vollständig geräumt.

Sechs Polizeibeamte wurden leicht verletzt. Gegen etwa 47 Besetzer wird wegen Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Hessische Versammlungsgesetz ermittelt. Drei weitere Strafanzeigen richten sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen Besetzer.

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Vor dem Universitätsgebäude demonstrierten zunächst mehrere Dutzend Studierende friedlich. Die Versammlung endete kurz nach 7 Uhr. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete den Einsatz als „richtig und wichtig“ und verurteilte Gewalt gegen Einsatzkräfte. Er sprach von einer „Radikalisierung am linken Rand“ und forderte ein Vorgehen mit rechtsstaatlichen Mitteln.

Streit über Eskalation und Lehrbetrieb

Die Protestierenden warfen der Hochschulleitung vor, durch das Einschalten der Polizei die Situation unnötig eskaliert zu haben. Die Protestgruppe erklärte, der Protest sei friedlich gewesen; der Einsatz hoch ausgerüsteter Polizeikräfte habe die Spaltung der Universität verschärft.

Auch die stellvertretende GEW-Hessen-Vorsitzende Simone Claar kritisierte das Vorgehen der Polizei und die Zustimmung der Hochschulleitung. Sie forderte das Präsidium auf, die Strafanträge zurückzuziehen.

Die Universität verteidigte die Räumung mit der Sicherung des Lehrbetriebs im größten Hörsaal. Wegen der Besetzung waren 17 Lehr- und Informationsveranstaltungen verlegt oder abgesagt worden, darunter der „Tag der Technik“ mit Schülerinnen und Schülern. Nach der Räumung kann der Hörsaal wieder regulär genutzt werden.

Hochschulpräsidentin Ute Clement erklärte, Entscheidungen der akademischen Selbstverwaltung müssten respektiert werden. Universitätsautonomie und Wissenschaftsfreiheit setzten eine stabile akademische Selbstverwaltung voraus, sagte sie. Kompromissfähigkeit sei ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.

Was sich an der Zivilklausel ändert

Der Senat der Universität Kassel hatte die Änderung beschlossen. Die bisherige Formulierung „ausschließlich friedlichen Zielen“ wird durch „friedlichen Zielen“ ersetzt. Forschung, Lehre und Studium dürfen damit künftig auch militärischen Zwecken dienen. Die neue Fassung der Grundordnung verpflichtet die Universität zugleich zur Wahrung des Friedens, zur Vermeidung von Krieg und zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Forschung, Lehre und Transfer sollen friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sollen sich der schwierigen Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen bewusst sein und zum friedlichen Zusammenleben beitragen. Dafür will die Universität ein Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung bereitstellen.

Beschlossen worden war die Zivilklausel im Jahr 2013. Sie verpflichtete Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich auf zivile beziehungsweise friedliche Ziele. Eine ursprünglich für den Sommer geplante abschließende Entscheidung war nach kontroversen Diskussionen vertagt worden; der Entwurf war zunächst nur in erster Lesung beschlossen worden.

Die neue Formulierung ermöglicht grundsätzlich Kooperationen mit Rüstungsunternehmen. Zwischen einzelnen Fachbereichen und den Rüstungskonzernen KNDS und Rheinmetall fanden bereits Gespräche statt. Nach Angaben der Universität entstanden daraus bisher keine Vereinbarungen oder Verträge.

Proteste, Abstimmung und politische Reaktionen

Vor der Entscheidung protestierte die Initiative „Zivilklausel bleibt“ erneut auf dem Campus. Die Polizei zählte etwa 250 Demonstrierende vor dem Gießhaus. Nach Bekanntwerden der Senatsentscheidung zeigten sich Protestierende enttäuscht und kündigten weitere Proteste in Kassel, Hessen und bundesweit an. Anschließend besetzten Studierende einen Hörsaal. Am Abend hielten sich dort noch etwa 60 Menschen auf; niemand wurde verletzt. Die Polizei bezeichnete den Verlauf als friedlich und prüfte mögliche Straftaten.

Bei einer studentischen Abstimmung hatten sich rund 82 Prozent für den Erhalt der bisherigen Zivilklausel ausgesprochen, etwa 17 Prozent stimmten für ihre Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent. Für den Senat war das Ergebnis nicht bindend.

Das Gremium besteht aus 17 Mitgliedern, überwiegend Professorinnen und Professoren. Außerdem sind Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Verwaltungsbeschäftigte vertreten. Eine Petition für den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Klausel unterstützten nach Angaben der Initiative 476 Beschäftigte, darunter 50 Professorinnen und Professoren.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte die Entscheidung. Die Universität gebe damit ihr Bekenntnis zu einer ausschließlich friedlichen Ausrichtung auf, erklärte sie. Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) begrüßte die Änderung. Er wirbt auch an der TU Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule Geisenheim für entsprechende Änderungen.

Gremmels bezeichnete die neue Regelung als Vereinbarkeit von Friedensauftrag und Verzicht auf die bisherige Ausschließlichkeit. Zivile und militärische Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse ließen sich zunehmend schwer trennen, begründete er seine Haltung. Der RCDS-Vorsitzende der Universität Kassel, Emil Gründl, begrüßte die Neufassung ebenfalls. Er verwies auf die Annexion der Krim 2014 und den russischen Angriff auf die Ukraine 2022 als Gründe für eine Anpassung der 2013 beschlossenen Klausel.