Heute, am 2.10.2026, ist die Nachricht auch an der Uni Hannover angekommen: Volkswagen hat den Großteil seiner Haustarifverträge gekündigt. Wirksam werden die Kündigungen am 31. Dezember 2026. Dass ein Haustarifvertrag gekündigt wird, ist laut Arbeitsrechtsexperte Roland Schwarze nicht ungewöhnlich. Dass aber nahezu das gesamte Tarifwerk gleichzeitig aufgekündigt wird, schon.

Für die Beschäftigten bedeutet das zunächst keinen abrupten Schnitt am nächsten Morgen. Mit dem Ende der Tarifverträge entfällt zwar ihre zwingende Wirkung. Die bisherigen Arbeitsbedingungen gelten aber in der sogenannten Nachwirkung erst einmal weiter, solange keine neuen Vereinbarungen getroffen sind.

Was sich ab 2027 ändern könnte

Ab dem 1. Januar 2027 könnte Volkswagen grundsätzlich versuchen, diese Nachwirkung mit Änderungsangeboten oder Änderungskündigungen zu beenden. Schwarze hält das allerdings eher für eine theoretische Möglichkeit, weil VW neue Tarifverträge aushandeln wolle. Für Beschäftigte, die ab Anfang 2027 neu eingestellt werden, könnten im Arbeitsvertrag jedoch schlechtere Bedingungen stehen.

Auf dem Spiel stehen damit konkrete Bestandteile des Arbeitsalltags: bislang gelten bei Volkswagen unter anderem eine 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage. Beide Regelungen gehören zu den gekündigten Tarifverträgen. Ob sie bleiben, hängt von den Verhandlungen ab. Die Gewerkschaft könnte ihre Position dabei auch mit Streiks durchsetzen.

Gekündigt wurden unter anderem der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag, der Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung, der Tarifvertrag über eine tarifliche Zusatzvergütung, der Tarifvertrag zu Leistungs- und Personalbemessung sowie Teile des Ausbildungstarifvertrags und weitere Tarifverträge. Damit stehen auch tarifliche Zulagen, Ausbildungsübernahmen sowie Schutzregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte infrage.

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Nicht betroffen ist die Beschäftigungssicherung. Sie gilt bis Ende 2030; eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist laut IG Metall nicht möglich. Die Beschäftigten hätten ihre tariflichen Beiträge dafür bereits geleistet.

Milliardenbeiträge und neue Forderungen

Ende 2024 akzeptierten die Beschäftigten erhebliche Einschnitte. Sie verzichteten jährlich auf rund 1,5 Milliarden Euro – im Gegenzug sollte Volkswagen in die Zukunftsfähigkeit der Standorte investieren. Seit dem Zukunftstarifvertrag von 2024 wurden außerdem Lohnerhöhungen bis 2031 verschoben, Ergebnisbeteiligungen und Sonderzahlungen eingeschränkt. Die letzte Entgelterhöhung im VW-Haustarif erfolgte im Mai 2024.

Nun fordert der Volkswagen-Vorstand weitere Beiträge der Beschäftigten. Die IG Metall will gemeinsam mit der Tarifkommission und den betrieblichen Gremien die nächsten Schritte beraten und über die geplanten Einschnitte informieren. Für die Wiedereinsetzung der gekündigten Tarifverträge ist sie ab dem 1. Januar 2027 streikfähig.

Die IG-Metall-Tarifkommission hat für die Tarifrunde 2026 bereits ihre Forderung beschlossen: 5 Prozent mehr Entgelt, eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine zusätzliche soziale Komponente zugunsten der unteren Entgeltgruppen. Das entspricht der Forderung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie. Die Verhandlungen sollen im Winter beginnen, ein konkreter Termin steht noch nicht fest. Der Entgelttarifvertrag kann zum 31. Dezember gekündigt werden; am 1. Januar endet die Friedenspflicht.

Die Forderungen werden von gewählten IG-Metall-Tarifkommissionen aufgestellt. Deren Mitglieder sind überwiegend Vertrauensleute aus den Betrieben. Verhandelt wird dann in einer kleineren Kommission, die aus der Tarifkommission gebildet wird und unter Leitung des IG-Metall-Bezirks Niedersachsen-Sachsen-Anhalt steht.

Ein Haustarif mit eigener Geschichte

Volkswagen hat – anders als viele andere Autohersteller – einen eigenen Haustarifvertrag. Die Entgelte orientieren sich eng an den Abschlüssen der Metall- und Elektroindustrie und liegen auf vergleichbarem Niveau. Eine einseitige Kündigung von Tarifverträgen ist möglich, wenn das im Vertrag vorgesehen ist oder der Tarifvertrag unbefristet gilt. Beides trifft laut Schwarze auf VW zu.

Üblicherweise sind es eher Gewerkschaften, die Tarifverträge kündigen, um Verbesserungen auszuhandeln. Bei Volkswagen ging die Initiative diesmal wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage vom Unternehmen aus. Die Personalaufwandsquote sank laut Geschäftsberichten von 17,5 Prozent im Jahr 2021 auf 15,2 Prozent im Jahr 2025.

Die IG Metall hält zugleich den Blick auf andere Kostenfaktoren gerichtet. Ein erheblicher Teil der aktuellen Belastung entstehe durch Sondereffekte und Restrukturierungskosten, darunter rund sechs Milliarden Euro nicht zahlungswirksame Abschreibungen im Zusammenhang mit Porsche. Eine Halbierung der Tariflöhne würde die Fahrzeugpreise laut Gewerkschaft lediglich um rund 5 Prozent senken. Die Tarifkommission und der Betriebsrat sehen die zentralen Herausforderungen vor allem bei Produkten, Technologie, Innovation und der Umsetzungsgeschwindigkeit.

Und dann waren da noch die Aktionäre: Ende Juni schüttete Volkswagen rund 2,6 Milliarden Euro Dividenden aus. Solche Zahlen liegen natürlich mit am Verhandlungstisch, auch wenn dort vor allem über Arbeitszeit, Entgelt und Schutzregeln gesprochen wird.

Dass die Kündigungen nun so umfassend ausfallen, passt jedenfalls nicht zu einem kleinen tarifpolitischen Schlenker. Das Modell aus starker Mitbestimmung und starken Gewerkschaften hat laut Schwarze bereits frühere wirtschaftliche Krisen bewältigt, zuletzt in den 1990er-Jahren. Jetzt muss es wieder funktionieren – zwischen Werksparkplatz, Sitzungsunterlagen und ziemlich viel Nervosität vor dem 1. Januar.