Pflegeneuordnungsgesetz: Drohen Pflegebedürftigen höhere Eigenanteile und weniger Unterstützung?
Am 29. September 2026, hier an der ESMT Berlin, wirkt die deutsche Pflegepolitik wie eine Baustelle, auf der gleichzeitig gespart, umgeplant und gestritten wird. Seit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 14. Mai 2025 sind laut dem zugrunde liegenden Artikel 503 Tage vergangen. Damals kündigte Merz Reformen bei Rente, Pflege und Steuern an. Verabschiedet ist bislang keine umfassende Renten-, Pflege- oder Steuerreform.
Bewegung gibt es trotzdem. Die Alterssicherungskommission übergab Merz und Arbeitsministerin Bas am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen. Zunächst kündigten Merz und Bas an, alle Vorschläge umzusetzen. Danach wurden sie innerhalb der Koalition kontrovers diskutiert – und bei der Pflege droht der Streit nun offen zu eskalieren.
Ein Spargesetz, das keiner so nennen will
Das von Gesundheitsministerin Nina Warken erarbeitete „Pflegeneuordnungsgesetz“ soll nach den Plänen von Fraktionschef Carsten Linnemann im Kabinett beschlossen werden. Die SPD bezeichnet den Entwurf als „reines Kürzungspaket“ und droht mit einer Ablehnung im Kabinett und im Bundestag. Linnemann will zunächst ein Spargesetz auf den Weg bringen. Eine Expertenkommission soll bis Frühjahr 2027 Vorschläge für eine grundlegende Strukturreform der Pflege vorlegen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt erklärte, die SPD wolle die Pflegereform und deren Beratung im Kabinett. Eine grundsätzliche Neuordnung müsse es aber schon sein, nicht bloß Leistungskürzungen. Schmidt verwies auf ein von Merz angesprochenes Gerechtigkeitsproblem zwischen privater und gesetzlicher Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung. Ihre Idee: ein gemeinsames System oder zumindest ein finanzieller Ausgleich.
Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, als laufendes Gesetzgebungsverfahren. Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ wurde am 5. Juni 2026 veröffentlicht, als barrierefreie PDF-Datei mit 2 MB. Dazu gibt es Fragen und Antworten sowie eine Sammlung von Stellungnahmen zahlreicher Fachverbände, Organisationen, Sozialversicherungsträger und weiterer Institutionen.
Das Ziel klingt zunächst nüchtern: Die Finanzen der Pflegeversicherung sollen stabilisiert und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert werden. Die Stellungnahmen liegen überwiegend als nicht barrierefreie PDF-Dateien vor, einzelne Dokumente sind barrierefrei; ihre Größen reichen von 43 KB bis 3.530 KB. Vertreten sind unter anderem Pflege- und Wohlfahrtsverbände, Kranken- und Pflegekassen, Berufs- und Fachverbände, Kommunal- und Arbeitgeberverbände, Patienten-, Verbraucher- und Selbsthilfeorganisationen sowie wissenschaftliche und medizinische Fachgesellschaften. Verlinkt ist außerdem eine Übersicht über alle Gesetze und Verordnungen.
Was sich für Pflegebedürftige ändern könnte
In der häuslichen Pflege sollen neue Leistungsbudgets die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag ersetzen. Damit würden sich die Zugänge zu den Leistungen verändern. Nach Einschätzung der Diakonie könnten Betroffene teilweise weniger erhalten, auch wenn die neuen Budgets auf dem Papier höher wirken.
Für Pflegeheime ist vorgesehen, dass die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Eigenanteilen künftig erst nach 18 statt nach 12 Monaten steigen. Pflegebedürftige müssten damit länger einen höheren Eigenanteil zahlen und könnten früher auf staatliche Hilfe zur Pflege angewiesen sein.
Auch das geplante Sozialraumbudget sorgt für Stirnrunzeln. Es soll nicht mehr für Alltagshilfen und Betreuung durch ambulante Pflegedienste sowie für Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Für Pflegebedürftige und Angehörige könnte damit im Alltag weniger Unterstützung und Entlastung übrig bleiben.
Bei der Pflegeberatung sollen bestehende Angebote bei den Pflegekassen gebündelt werden. Beratungsbesuche und die Anleitung von Angehörigen zu Hause, die bisher vor allem ambulante Pflegedienste übernehmen, sollen in externe Strukturen verlagert werden. Ambulante Dienste könnten dadurch aus Beratung und Anleitung verdrängt werden und pflegefachliche Aufgaben verlieren.
Veränderte Schwellenwerte könnten außerdem die Voraussetzungen für einen Pflegegrad verschieben. Für manche Menschen wäre es dann schwieriger, erstmals oder in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden. Bereits eingestufte Personen sollen Bestandsschutz erhalten.
Die Diakonie warnt zudem vor einer möglichen Lücke bei den Löhnen: Tarifliche Lohnerhöhungen für Pflegekräfte sollen künftig möglicherweise nicht mehr vollständig von den Pflegekassen finanziert werden. Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste müssten zusätzliche Kosten tragen. Aus Sicht der Diakonie verschärft das ihre wirtschaftliche Lage und wertet die Arbeit von Pflegefachkräften ab.
Milliarden fehlen, Vorschläge liegen auf dem Tisch
Die soziale Pflegeversicherung steckt laut Diakonie in einer tiefen Finanzkrise. Für 2027 wird ein Defizit von etwa 7,5 Milliarden Euro erwartet, bis 2030 könnte es auf rund 17,4 Milliarden Euro anwachsen. Steigende Pflegeausgaben treffen auf eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen; inzwischen gelten rund 6 Millionen Menschen als pflegebedürftig.
Für das kommende Jahr wird das Defizit der Pflegeversicherung in den vorliegenden Angaben zugleich auf mindestens 8 Milliarden Euro geschätzt. Das geplante Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung im laufenden Jahr hält der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer deshalb für unzureichend. Er bezweifelt, dass die Pflegeversicherung das Darlehen später zurückzahlen kann, und warnt vor zusätzlicher Verschuldung.
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm schlägt mehrere Einschnitte vor: Der Leistungszuschlag für stationäre Pflege und der Entlastungsbetrag sollen abgeschafft werden. Zusammen machten beide Leistungen 2025 rund 15 Prozent der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung aus. Außerdem sollen die Schwellenwerte für die Pflegegradeinstufung auf die ursprünglich fachlich empfohlenen Werte angehoben werden. Dann würden weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft, zugleich sänken die durchschnittlichen Pflegegrade.
Grimm bringt daneben einen kapitalgedeckten „Pflegevorsorgefonds II“ ins Gespräch. In ihn sollen bestimmte Jahrgänge zusätzliche Beiträge einzahlen. Die Diakonie setzt an anderer Stelle an: Kurzfristig müssten Pflegeleistungen an die tatsächlichen Personalkosten angepasst werden. In der ambulanten Pflege machen Personalkosten laut ihren Angaben 85 Prozent der Pflegekosten aus.
Mittelfristig sollen Eigenanteile planbarer werden. Beim vorgeschlagenen „Sockel-Spitze-Tausch“ würden Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil zahlen; die Pflegeversicherung übernähme darüber hinausgehende pflegebedingte Kosten. Langfristig fordert die Diakonie höhere Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sowie einen gerechteren finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Perspektivisch sollen alle Menschen in eine gemeinsame Pflegeversicherung einzahlen. Auch Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung sollen zur Finanzierung beitragen.
Medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim, Investitionskosten und Ausbildungskosten sollen nach diesen Vorschlägen nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Die Diakonie fordert außerdem die vollständige Refinanzierung der tariflichen Vergütung, mehr Unterstützung für Angehörige und Pflegefachkräfte und weniger Bürokratie.
Rente, Kommunen und ein langer Streit
Vor einer Kabinettssitzung warnten 46 Ökonomen davor, die Empfehlungen der Rentenkommission erneut aufzuschnüren. Besonders lehnen sie eine erneute Änderung des geplanten Auslaufens der abschlagsfreien „Rente mit 63“ ab. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Constanze Janda, Monika Schnitzer, Clemens Fuest, Martin Werding, Jörg Rocholl und Moritz Schularick.
Die Empfehlungen seien ein zusammenhängendes Maßnahmenpaket, argumentieren die Ökonomen: mit Änderungen beim Renteneintritt, einem höheren Nachhaltigkeitsfaktor, der Einbeziehung weiterer Personengruppen und einer gesetzlichen Kapitalrente. Nach Daten der Rentenversicherung profitieren von der abschlagsfreien Frührente überdurchschnittlich häufig Besserverdienende, gesündere Menschen und Männer.
Die Rentenkommission will stattdessen Menschen gezielter unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können, ebenso Rentner mit vielen Beitragsjahren und unzureichender Rente. Ohne gleichwertigen Ersatz für gestrichene Bausteine, warnen die Ökonomen, könnte das
