Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Die Änderungen sollen ab 2027 in zwei Stufen greifen und 2028 vollständig wirksam werden. Für viele Beschäftigte klingt das zunächst nach mehr Geld auf dem Konto. Die Modellrechnungen zeichnen allerdings ein deutlich zerklüfteteres Bild – besonders bei gut verdienenden Doppelverdienern.

Am Institut für Wirtschaftstheorie und Finanzwissenschaft der FAU Erlangen-Nürnberg hat Frank Hechtner die geplanten Steueränderungen gemeinsam mit zusätzlichen Anpassungen bei den Sozialabgaben durchgerechnet. Das Ergebnis: Nicht jede Entlastung kommt netto an. Bei manchen Haushalten bleibt nur ein kleines Plus, bei anderen steht am Ende sogar ein Minus.

Mehr Freibetrag, mehr Kindergeld – und weniger Papierkram

Der Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro. Die zweite Progressionszone wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht. Davon sollen prozentual vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.

Auch Familien bekommen mehr: Das Kindergeld steigt je Kind und Monat von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro ab 2028. Die Kinderfreibeträge werden auf 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen stellt die Bundesregierung ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro zusätzlich in Aussicht.

Beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag geht es von 1.230 auf 1.430 Euro nach oben. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige müssen dadurch voraussichtlich keine Anlage N mehr einreichen, sofern ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen unter diesem Pauschbetrag liegen. Bei steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt außerdem der maximal berücksichtigungsfähige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.

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Die Rechnung auf dem Gehaltszettel fällt gemischt aus

Für alleinstehende Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Monatsbrutto errechnet Hechtner für 2028 eine jährliche Nettoveränderung von minus 9 Euro. Bei 6.000 Euro Monatsbrutto sind es minus 242 Euro, bei 6.500 Euro minus 639 Euro und bei 9.000 Euro minus 904 Euro.

Alleinerziehende mit einem Kind und bis zu etwa 5.500 Euro Monatsbrutto können laut Modellrechnung mit einer maximalen Entlastung von rund 25 Euro im Jahr rechnen. Eine Familie mit zwei Kindern und Bruttogehältern von 6.000 und 3.000 Euro kommt auf ein Plus von 44 Euro jährlich.

Bei Doppelverdienern wird die Spannweite noch sichtbarer: Verdienen beide jeweils 5.000 Euro brutto, bleiben laut Berechnung 148 Euro mehr im Jahr. Bei zwei Einkommen von jeweils 7.000 Euro brutto dreht sich das Ergebnis auf minus 1.045 Euro. Das ist kein Zahlendreher, sondern der Effekt mehrerer Stellschrauben, die gleichzeitig angefasst werden.

Als Gründe für die geringe oder negative Nettoentlastung gelten steigende Sozialversicherungsbeiträge und die kalte Progression. Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund könnte der Rentenbeitragssatz von 18,6 auf 19,9 Prozent bis 2028 steigen. Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung Anfang 2027 um 300 Euro monatlich steigen, in der Pflegeversicherung um 937,50 Euro.

Höhere Einkommen werden stärker herangezogen

Finanziert werden die Entlastungen teilweise durch höhere Steuersätze für hohe Einkommen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro kommt zusätzlich ein Steuersatz von 47 Prozent hinzu.

Das geplante Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft hält diesen Betrag allerdings für weniger aussagekräftig, als er auf den ersten Blick wirkt. Martin Beznoska und Tobias Hentze schrieben in einem IW-Bericht vom 7. Juli 2026, die Reform führe 2028 faktisch zu realen Steuererhöhungen, weil sie die kalte Progression nicht vollständig ausgleiche.

Laut IW entfällt ein großer Teil der 10 Milliarden Euro auf die verfassungsrechtlich ohnehin erforderliche Erhöhung des Grundfreibetrags. Außerdem greift der Spitzensteuersatz nach IW-Berechnungen bereits ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns. Das klingt nach einer abstrakten Rechengröße, wird aber spätestens dann konkret, wenn zwei Gehälter, Miete und Versicherungsbeiträge gemeinsam auf dem Kontoauszug stehen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe bezifferte die Zahl der 2025 von kalter Progression betroffenen Steuerpflichtigen auf rund 35,7 Millionen. Ihre durchschnittliche Mehrbelastung lag bei 221 Euro pro Jahr.

Ein alter Streit über die kalte Progression

In der politischen Debatte war zunächst auch im Gespräch, den Beginn des 42-prozentigen Spitzensteuersatzes später anzusetzen. Diskutiert wurde eine Grenze zwischen 85.000 und 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen; 2026 liegt sie bei 69.879 Euro. Die Schwelle für die Reichensteuer von 277.826 Euro bleibt dagegen unverändert und wird nicht indexiert.

Der Einkommensteuertarif 2026 wurde bereits zum Ausgleich der kalten Progression angepasst. Seine Eckwerte verschoben sich um 2,0 Prozent nach rechts, der Grundfreibetrag stieg um rund 2,1 Prozent von 12.096 auf 12.348 Euro. Der jährliche Ausgleich gilt als Routine – für 2027 ist aber offen, ob er vollständig vorgenommen wird.

Der Prüfstand-Bericht zur kalten Progression weist darauf hin, dass die bisher genannten Eckwerte zunächst ein Verhandlungsstand und noch kein Gesetz waren. Umfang und konkrete Ausgestaltung standen dort noch nicht fest. Die Bundesregierung will im Herbst zunächst Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression vorlegen. Ob die kalte Progression vollständig ausgeglichen wird, bleibt damit entscheidend für die tatsächliche Entlastung – und für die Frage, ob vom schönen Plus am Ende wirklich etwas übrig bleibt.