Berlins Wohnungsfrage: 240.000 Wohnungen zwischen Vergesellschaftung und Verfassungsgericht
Am 2.10.2026 sitzt im Neuköllner Bezirksverband der Linkspartei in Berlin die Euphorie ziemlich locker im Raum. Ende Oktober hatten sich Linke, Grüne und SPD auf den Beginn von Koalitionsverhandlungen geeinigt; beim Treffen wird schon einmal vorgedacht, was eine künftige Regierung alles anstoßen könnte. Nele, 23, Masterstudentin der Intersektionalität an der FU Berlin, hat eine Idee für Kreuzberg: Die Schlesische Straße soll künftig „Jahia-Sinwar-Straße“ heißen.
Das wäre, sagt Nele, eine Respektsbekundung für den palästinensischen „Märtyrer“. Außerdem sei der Name „Schlesische Straße“ geschichtsrevisionistisch, weil Schlesien heute zu Polen gehöre. Lulu, 21 und Informatikstudentin, bremst ein wenig. Sie erinnert an ein Berliner Gesetz, nach dem bei Straßenumbenennungen weiblich gelesene Personen bevorzugt werden müssten. Sinwar sei männlich gelesen worden – rechtlich könnte das also schwierig werden.
Wassermelonen und ein alter Mansplainer
Paul, 20-jähriger Lehramtsstudent, möchte stattdessen Wassermelonen als verpflichtenden Nachtisch in Schulhorten und Kitas einführen. Die Frucht solle Solidarität mit Palästina zeigen. Ein Einwand mit Blick auf jüdische Schülerinnen und Schüler wird zurückgewiesen: Sie könnten die Melone ja weitergeben. Eltern könnten stattdessen ein Hanuta finanzieren.
Uli, Ende fünfzig, PDS-Veteran und Stratege, versucht den Spagat mit den Grünen. Ausschließlich Bio-Wassermelonen, schlägt er vor. In einer Pressemitteilung könne man gleichzeitig betonen, dass der Schutz jüdischen Lebens höchste Priorität habe. Nele nennt ihn einen „alten Mansplainer“, lobt aber seinen Bio-Vorschlag. Irgendwie muss man sich ja einigen.
Die Stimmung kippt erst, als Lulu auf die Finanzen zu sprechen kommt. Die geplante Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen könne rund 20 Milliarden Euro kosten. Angesichts der Finanzlage Berlins sei völlig unklar, wie diese Summe aufgebracht werden solle. Paul meint, die Enteignungen sollten aus den laufenden Mieteinnahmen bezahlt werden. Lulu entgegnet, dass das nicht reiche, weil gleichzeitig die Mieten gesenkt werden sollen. Die Diskussion kommt nicht weiter.
Ein weiterer Genosse kündigt an, noch etwas zu Ferat Koçak sagen zu wollen. Uli beendet daraufhin das Treffen. Die Anwesenden stellen ihre Club-Mate-Flaschen in den Getränkekasten. Beim Hinausgehen zieht Nele ihre Kufija wegen der kälter werdenden Temperaturen enger um den Hals.
240.000 Wohnungen und ein ziemlich großer Kredit
Der politische Hintergrund ist allerdings deutlich weniger leichtfüßig als die Sitzungsszene. Die Linke will nach ihrem Wahlerfolg in Berlin mit dem Ziel in Koalitionsgespräche gehen, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Rund 240.000 weitere Wohnungen könnten dadurch in Landesbesitz übergehen. Betroffen wären nach Angaben der Linken etwa acht Konzerne mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin.
Bei der Berliner Wahl erreichte Die Linke nach vorläufigem Ergebnis 25,7 Prozent und wurde stärkste Kraft. Rechnerisch ist eine Koalition mit Grünen und SPD möglich. Politisch gesichert ist das Vorhaben trotzdem nicht: Erst müssten SPD und Grüne überzeugt werden, danach könnte – nach Bildung einer Landesregierung – ein Gesetzgebungsverfahren beginnen. Mit Klagen der betroffenen Unternehmen wird gerechnet.
Geplant ist zunächst eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie soll Kredite aufnehmen, die Wohnungsbestände kaufen und anschließend deren Verwaltung übernehmen. Dafür müssten zusätzlich Personal und Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden. Die Finanzierung soll vor allem über Kredite erfolgen. Die Stadt würde für diese Kredite bürgen; bei Rückzahlungsproblemen müssten möglicherweise die Steuerzahler einspringen.
Der Anteil der Wohnungen in öffentlicher Hand würde von derzeit etwa 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent steigen. In landeseigenen Wohnungsunternehmen liegen die durchschnittlichen Mieten derzeit deutlich unter denen privater Anbieter. Die Linke erwartet, dass niedrigere Mieten in den übernommenen Beständen auch den übrigen Mietmarkt beeinflussen könnten, etwa durch einen sinkenden Mietspiegel in betroffenen Bezirken.
Fachleute und der Berliner Landesrechnungshof machen diesen Effekt allerdings von der Höhe der Entschädigungen abhängig. Eine deutliche Mietsenkung wäre demnach nur bei einer sehr niedrigen Entschädigung möglich. Je stärker diese vom Verkehrswert abweicht, desto größer sei das rechtliche Risiko. Bei einem Kauf zum Marktpreis könnten laut DIW-Wohnungsmarktforscher Konstantin Kholodilin sogar Mieterhöhungen drohen, weil die hohen Kredite finanziert werden müssten.
Artikel 15 als juristisches Neuland
Die Befürworter berufen sich auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes. Artikel 15 erlaubt grundsätzlich die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Anders als bei einer klassischen Enteignung nach Artikel 14, bei der etwa einzelne Grundstücke für eine Autobahn oder einen Deich benötigt werden, geht es bei der Vergesellschaftung um größere Bestände und ihre Bewirtschaftung im Interesse des Allgemeinwohls. Die bisherigen Eigentümer müssen entschädigt werden.
Artikel 15 wurde bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes 1948/49 als Instrument gegen eine übermäßige private Wirtschaftsmacht aufgenommen. Bürgerliche Parteien und Sozialdemokratie konnten sich damals nicht auf eine Wirtschaftsordnung einigen; Bürger sollten über Wahlen über die wirtschaftspolitische Richtung entscheiden können. Bis heute wurde Artikel 15 allerdings nie angewandt. Für Berlin wäre das rechtliches Neuland.
Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ fordert, rund 240.000 Wohnungen dem freien Markt zu entziehen und zu vergesellschaften. Bei dem von ihr angestoßenen Volksentscheid stimmten 2021 knapp 60 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Der Berliner Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die mit namhaften Verfassungsrechtlern besetzt war. Ihr Ergebnis: Ein Vergesellschaftungsgesetz sei grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Initiative legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, den Die Linke als Grundlage nutzen will. Betroffen wären Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin; eine neue öffentliche Einrichtung soll die Wohnungen verwalten. Die Kommission sieht keine weniger einschneidende, aber gleich wirksame Alternative zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Umstritten bleibt trotzdem die Verhältnismäßigkeit – der Staat darf nicht stärker in Grundrechte eingreifen als notwendig.
Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis widerspricht der Mehrheitsmeinung der Kommission. Berlin sei für eine Vergesellschaftung in diesem Umfang nicht zuständig, die Maßnahme wäre unverhältnismäßig und verstoße gegen Europarecht. Letztlich müssten Gerichte entscheiden.
36 Milliarden, 100 Jahre und ein Einspruch aus dem Bund
Eine Entschädigung zum Verkehrswert könnte bis zu 36 Milliarden Euro kosten. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der auf dem freien Markt für Grundstücke und Wohnungen erzielt werden könnte. Die Mehrheit der Expertenkommission meint, die Zahlung müsse nicht dem aktuellen Verkehrswert entsprechen und könne niedriger ausfallen. Der Gesetzentwurf der Initiative sieht etwa 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts pro Grundstück beziehungsweise Wohnung vor.
Finanziert werden soll die Zahlung über 100 Jahre aus den Mieteinnahmen der Wohnungen; Berlin soll dafür keine neuen Schulden aufnehmen. Die Linke hält eine Zahlung deutlich unter dem Marktwert für möglich. Der Landesrechnungshof bewertet das kritisch, weil Unternehmen dadurch möglicherweise Milliarden an Vermögenswerten verlieren würden. Eine solche Abweichung würde laut Rechnungshof deutlich von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. Die Entschädigungsfrage ist weiterhin offen und müsste voraussichtlich vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte Pläne der Bundesregierung für ein gesetzliches Verbot solcher Enteignungen. Er verwies auf ein Signal an internationale Investoren, dass es in Deutschland keine Enteignungen privaten Eigentums geben solle. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte Anfang Juli beschlossen, Vergesellschaftungen von Mietwohnungen durch die Länder gesetzlich zu begrenzen. Begründet wurde das mit einer möglichen Gefährdung des privaten Wohnungsbaus. Die Berliner SPD kritisierte den Beschluss, Merz will das Vorhaben weiterverfolgen.
Ob der Bund dafür zuständig wäre, ist selbst ein Streitpunkt. Vergesellschaftungen fallen unter die konkurrierende
