Im Deutschen Historischen Museum (DHM) Berlin geht es derzeit um eine Frage, die schnell laut, verletzend und unübersichtlich wird: Wie hängen koloniale Gewalt und nationalsozialistische Verbrechen zusammen – und wo liegen die Grenzen solcher Vergleiche? Die Ausstellung „Umstrittene Verwandtschaft. Koloniale und nationalsozialistische Gewalt“ läuft bis zum 11. April 2027.

Im Zentrum stehen Rassismus und Antisemitismus, Konzentrationslager, Massenmord, koloniale Gewaltregime und NS-Herrschaft. War der Mord an den europäischen Juden eine Fortführung kolonialer Gewalt mit anderen Mitteln? Wie einzigartig waren die NS-Herrschaft und der Holocaust? Historiker und Ausstellungskurator Stephan Malinowski sagt, das Ziel sei nicht, die Debatte zu beenden, sondern sie zu „entgiften“.

Ein Streit, der längst über Museen hinausreicht

Über den Umgang mit der Kolonialgeschichte und ihr Verhältnis zur Erinnerung an die Shoah und die NS-Verbrechen wird in deutschen Feuilletons und sozialen Medien seit Jahren gestritten. Verstärkt wurde die Auseinandersetzung unter anderem durch Äußerungen des Historikers Achille Mbembe zu Israel, die BDS-Kampagne, die „Initiative GG5.3 Weltoffenheit“ und die „Jerusalem Declaration“, Entschädigungsforderungen der Herero und Nama, die Black-Lives-Matter-Bewegung sowie das Humboldt-Forum und den Umgang mit kolonialem Sammlungsgut. Manche Beteiligte sprechen bereits von einem „Historikerstreit 2.0“.

Der Historikerstreit von 1987 richtete sich laut einer Analyse vor allem gegen die zunehmende normative Bedeutung der Shoah-Erinnerung als demokratischem Grundkonsens der Bundesrepublik. Anfang der 1990er-Jahre wurde die Debatte im Zusammenhang mit Stalinismus und DDR-Unrecht fortgeführt. Mit Bernd Faulenbachs Formel setzte sich dabei eine Position durch, die beides miteinander verband: NS-Verbrechen dürfen nicht durch den Hinweis auf Nachkriegsunrecht relativiert werden, das Nachkriegsunrecht darf zugleich nicht wegen der NS-Verbrechen bagatellisiert werden.

Die Vorrangstellung der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus wurde damit als staatspolitische Leitlinie anerkannt, ohne Stalinismus und DDR-Unrecht auszublenden. Nun wird dieser Konsens laut der Debatte vor allem von links infrage gestellt. Michael Rothberg und Jürgen Zimmerer forderten 2021, historische Vergleiche zu „enttabuisieren“. Ihre Kritik: Die Fixierung auf die Shoah und ihre behauptete Singularität sei zu einem politisch aufgeladenen Glaubenssatz geworden, behindere die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit kolonialen Verbrechen und werde teilweise genutzt, um Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch zurückzuweisen.

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A. Dirk Moses bezeichnete die deutsche Shoah-Erinnerung polemisch als „Katechismus“ und ihre Verteidiger als „Glaubenswächter“ oder „Hohepriester“. Die Polemik richtete sich unter anderem gegen Kritiker des Beitrags von Rothberg und Zimmerer, traf aber auch engagierte Vertreter der deutschen Gedenkstättenarbeit. Die grundlegende Frage, ob die Konzentration auf die Shoah den Blick auf andere NS-Verbrechen oder auf koloniale Gewalt verstellt, hält der Autor der Analyse dennoch für berechtigt.

Vergleichen, ohne gleichzusetzen

Postkoloniale Kritiker argumentieren, die universale Bedeutung der Shoah-Erzählung verdecke koloniale und genozidale Gewalt im globalen Süden. Zugleich wird eingeräumt, dass die Shoah in den vergangenen Jahrzehnten teilweise zu einer allgemeinen Chiffre für Gesellschafts- und Regimeverbrechen geworden sei. Dadurch werde sie gelegentlich aus ihrem historischen Kontext gelöst und auf andere Verbrechen übertragen.

Als Beispiel nennt der Artikel die französische Gedenkstättenorganisation FNDIRP, die den Auschwitz-Gedenktag auch der Erinnerung an alle Genozidopfer und der Prävention gegen Verbrechen gegen die Menschheit widmete. Deutsche Gedenkstättenfachleute werden international als Experten für die öffentliche Auseinandersetzung mit Diktatur- und Massengewalt herangezogen. In Chile wurden bei einer Ausschreibung für die Koordination von Gedenkstätten zur Pinochet-Diktatur ausdrücklich Erfahrungen in der deutschen Gedenkstättenarbeit verlangt.

Vergleiche zwischen Genoziden und staatlicher Massengewalt sind wissenschaftlich notwendig, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und falsche Analogien zu vermeiden. Für die Auseinandersetzung mit Ruanda, Kambodscha oder den lateinamerikanischen Militärdiktaturen sei jedoch keine Übertragung der Holocaust Education als didaktische Vorlage erforderlich. Eine universalisierte Holocaust Education könne historische Zusammenhänge bis zur Absurdität ausweiten und zugleich die Vielfalt der NS-Verfolgung aus dem Blick verlieren.

In der öffentlichen Wahrnehmung werden häufig alle NS-Opfer unter dem Begriff Holocaust zusammengefasst oder andere Opfergruppen kaum noch berücksichtigt. Der deutsche Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wird in Medien und Öffentlichkeit oft als „Holocaust-Gedenktag“ bezeichnet. Die Shoah kann aber nicht isoliert von den übrigen NS-Verbrechen untersucht werden.

Zu einer angemessenen Erinnerungskultur gehört die gleichberechtigte Berücksichtigung aller Opfergruppen: neben der Ermordung der europäischen Juden der Krankenmord, Zwangsarbeit, der Mord an Sinti:zze und Rom:nja, der Mord an sowjetischen Kriegsgefangenen sowie die Verfolgung homosexueller Menschen, politischer Gegner und als „Asoziale“ Verfolgter. Hinzu kommt die deutsche Besatzungsherrschaft, besonders in Polen und der Sowjetunion.

Diese Verbrechen entwickelten sich aus einer rassistischen Gesellschaft, die zwischen „Eigenen“ und „Fremden“ sowie zwischen „nützlichem“ und „unwertem“ Leben unterschied. Der Krankenmord von 1940/41, bei dem Menschen in Gaskammern und Gaswagen getötet wurden, diente laut der Analyse in gewisser Hinsicht als technische und organisatorische Vorstufe des Massenmords in den Vernichtungslagern. Der Mord an den europäischen Juden lässt sich deshalb nicht aus der Ideologie- und Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus herauslösen.

Koloniale Spuren, aber keine einfache Ursache

Eine monokausale Erklärung lehnt der Autor ab: Die NS-Verbrechen oder die Shoah seien nicht direkt aus kolonialer Gewalt hervorgegangen. Die deutsche Besatzungsherrschaft in Osteuropa hatte zwar koloniale Elemente – Ausbeutung durch Zwangsarbeit, Siedlungs- und Germanisierungspläne sowie die im „Generalplan Ost“ vorgesehene Versklavung, Umsiedlung und das Verhungernlassen von Millionen Menschen. Auch die Ansiedlung deutscher „Wehrbauern“ gehörte zu diesen Plänen.

Beeinflusst wurde diese Politik auch durch ein über Jahrhunderte entstandenes „koloniales Archiv“ von Herrschafts- und Ausbeutungswissen. Nur wenige NS-Funktionäre und Planer verfügten jedoch über persönliche koloniale Erfahrungen. Das koloniale Erbe erklärt außerdem nicht die spezifische Radikalität des Antisemitismus und der Shoah. Der Mord an den Herero und Nama kann daher nicht als alleinige oder direkte Ursache des Holocaust dargestellt werden.

Weitere Faktoren waren die Gewalterfahrungen des Ersten Weltkriegs, die politische Radikalisierung in der Weimarer Republik, die besondere Entwicklung des deutschen Antisemitismus und die nationalsozialistische Vorstellung von Deutschen als europäischen „Herrenmenschen“.

Postkoloniale Forschungsansätze können trotzdem helfen, die Geschichte der NS-Verbrechen und der Shoah besser zu kontextualisieren. Die Singularitätsthese besagt, dass die Shoah einzigartig sei, weil sie auf die vollständige Vernichtung der Juden allein um ihrer Vernichtung willen abzielte. Als „Zivilisationsbruch“ unterscheide sie sich von Genoziden mit begrenzten oder pragmatischen Zielen.

Moralisch und geschichtspolitisch ist diese These nachvollziehbar: wegen der Dimension und der neuartigen Vernichtungspraxis der Shoah, wegen ihrer ideologischen Radikalität und wegen früherer Versuche aus dem rechtskonservativen Milieu, NS-Verbrechen gegen stalinistische Verbrechen aufzurechnen und deutsche Verantwortung zu relativieren. Rein normativ verstanden kann die Singularitätsthese jedoch historische Zusammenhänge verdecken, insbesondere die Verbindung der Shoah mit anderen NS-Verbrechen.

Jedes historische Ereignis ist in einem engen Sinn einzigartig; wissenschaftliche Erkenntnis erfordert aber Vergleiche und Kontextualisierung. Der Begriff „Singularität“ ist im geschichtspolitischen Diskurs deshalb wenig hilfreich, weil er die Shoah aus ihrem historischen Zusammenhang herausheben kann. Vorgeschlagen wird, eher von „Präzedenzlosigkeit“ zu sprechen.

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