Klimaziele unter Druck: TU Dortmund startet Ringvorlesung zu Wandel, Werten und Wissenschaft
An der TU Dortmund startet am 16. Oktober 2026 eine öffentliche Ringvorlesung zum Thema „Klima: Wandel, Werte, Wissenschaft“. Die insgesamt 14 Vorträge finden jeweils freitags von 16:00 bis 17:30 Uhr statt. Die meisten Termine laufen als Online-Webinare, zweimal ist ein hybrides Format vorgesehen.
Gedacht ist die Reihe für Studierende aller Fakultäten und für die Öffentlichkeit. Formale Teilnahmevoraussetzungen gibt es nicht. Inhaltlich geht es um Grundlagen des Klimaschutzes, beteiligte Akteur*innen, Folgen und Risiken des Klimawandels sowie Forschungsergebnisse und Perspektiven verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Und ja: Die Veranstalter wollen nicht nur Wissen abladen, sondern die Teilnehmenden auch dazu bringen, selbst im Klimaschutz aktiv zu werden.
Von der Energieversorgung bis zum Studium
Organisiert wird die interdisziplinäre Reihe von der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen. Anrechnen lässt sie sich unter anderem als Grundlagenmodul im „studium oecologicum“, als Modul im „Studium Fundamentale“ und als Wahlmodul der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen. Auch im Seniorenstudium sowie im Rahmen der Innerbetrieblichen Weiterbildung ist eine Teilnahme möglich.
Studierende melden sich über das LSF an. Beschäftigte der TU Dortmund und externe Interessierte nutzen ein Anmeldeformular. Die Zugangsdaten werden anschließend per E-Mail verschickt. Termine des gesamten Wintersemesters und weitere Informationen zur Anmeldung sind außerdem über einen bereitgestellten Link abrufbar.
Die Vorlesungsreihe findet bereits zum fünften Mal statt – im Wintersemester 2024/25 gab es sie ebenfalls. Damals sprach am 18. Oktober 2024 Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick online über „Treibhausgasneutralität und Versorgungssicherheit – wie gestalten wir ein zukunftsfestes Energiesystem“. Fischedick ist Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie.
Deutschlands Klimaziele geraten unter Druck
Der Blick auf die politischen Rahmenbedingungen macht deutlich, warum solche Einblicke in Forschung und Praxis gerade nicht ganz nebensächlich sind. Deutschland soll seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent senken, bis 2040 um mindestens 88 Prozent. Für 2045 ist Netto-Treibhausgasneutralität vorgesehen, danach sollen sogar negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Grundlage der internationalen Klimapolitik sind die UN-Klimarahmenkonvention, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris. Die EU verpflichtete sich für die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode von 2012 bis 2020 zu einer Emissionsminderung von 20 Prozent gegenüber 1990. Das EU-Klimagesetz von 2021 schreibt für 2030 eine Netto-Minderung von 55 Prozent und Klimaneutralität etwa zur Mitte des Jahrhunderts fest. Das am 14. Juli 2021 vorgelegte EU-„Fit-for-55“-Paket soll bestehende Vorgaben an die verschärften Ziele anpassen. Änderungen auf EU-Ebene machten auch eine Anpassung des deutschen Bundes-Klimaschutzgesetzes erforderlich.
Frühere Zielmarken sahen weniger verbindlich aus: Das Energiekonzept von 2010 enthielt unverbindliche Ziele von 40 Prozent Emissionsminderung bis 2020 und 55 Prozent bis 2030. Um eine absehbare Zielverfehlung zu begrenzen, beschloss die Bundesregierung im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Seit 2015 wird die Umsetzung der Klimaschutzprogramme jährlich in Klimaschutzberichten überprüft. Das Klimaschutzprogramm 2030 wurde im September 2019 vorgelegt und umfasst sektorbezogene sowie übergreifende Maßnahmen.
Was im Gesetz steht – und was davon übrig bleibt
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz kam ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für Bereiche hinzu, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst wurden, insbesondere Gebäude und Verkehr. Der CO₂-Preis startete 2021 bei 25 Euro je Tonne; ab 2027 soll er sich am Markt bilden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz führte verbindliche Minderungsziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – kurz LULUCF – ein. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde das KSG erstmals geändert; veröffentlicht wurde die Änderung am 18. August 2021.
LULUCF ist der einzige Sektor, der eine Senke darstellen kann. Er kann damit nicht vermeidbare Restemissionen anderer Bereiche ausgleichen. Vorgesehen sind für diesen Bereich mindestens minus 25 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente im Jahr 2030, mindestens minus 35 Millionen Tonnen im Jahr 2040 und mindestens minus 40 Millionen Tonnen im Jahr 2045. Für die Jahre 2031 bis 2040 wurden außerdem jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen festgelegt.
Die KSG-Novelle 2024 ließ die sektoralen Ziele bestehen, sie sind aber nicht mehr maßgeblich dafür, sektorspezifische Sofortmaßnahmen auszulösen. Entscheidend ist nun eine aggregierte Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG-Sektoren. Überschreiten Projektionen diese Zielmarke in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, muss die Bundesregierung im Jahr der zweiten Feststellung Maßnahmen beschließen.
Neu ist außerdem die Verpflichtung, technische Senken für 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Dafür soll eine Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen entstehen. Die LULUCF-Minderungsziele aus dem KSG 2021 blieben unverändert. Das Monitoring der Emissionsentwicklung und die sektorbezogene Bewertung werden fortgeführt; das Umweltbundesamt veröffentlicht dafür jährlich Projektionsdaten.
Der Puffer schrumpft
Die am 14. März 2026 veröffentlichten Projektionsdaten basieren auf Emissionsdaten für 2021 bis 2024, einer Vorjahresschätzung für 2025 und Projektionen für 2021 bis 2030. Für die Jahresemissionsgesamtmenge 2021 bis 2030 wurde nur noch eine rechnerische Übererfüllung von 3,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten festgestellt. Der in den Projektionen 2025 ausgewiesene Puffer von 81 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten ist damit nahezu aufgebraucht.
Die Modellierungsarbeiten begannen Ende November 2025. Spätere Entwicklungen und politische Entscheidungen konnten nicht berücksichtigt werden. Dazu gehörten unter anderem aktuelle Konflikte im Nahen Osten sowie das Gebäude-Modernisierungsgesetz, das Netzpaket und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Für die Emissionen ohne LULUCF wird von 1990 bis 2030 eine Minderung von 62,6 Prozent projiziert. Zum gesetzlichen 2030-Ziel von 65 Prozent klafft damit eine Lücke von rund 30 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Für 2040 wird lediglich eine Minderung von 80 Prozent erwartet – das gesetzliche Ziel von 88 Prozent würde damit verfehlt. Auch die Treibhausgasneutralität 2045 bleibt dadurch gefährdet.
Die besonders starken Emissionsrückgänge im Jahr 2020 gegenüber 2019 waren laut den Angaben zu etwa einem Drittel auf die Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Ein kleiner statistischer Rückenwind also, der sich nicht einfach wiederholen lässt.
