Ein Anruf um halb eins hat einem 44-jährigen Tschechen in der Nacht zum Sonntag den Weg in die Zelle erspart. Der Mann war im Eurocity von Prag nach Dresden unterwegs, als die Bundespolizei bei einer Grenzkontrolle einen Haftbefehl gegen ihn feststellte.

Die Kontrolle begann gegen 23.50 Uhr. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden aus dem Jahr 2022. Der Vorwurf: Diebstahl. Offen war eine Geldstrafe von 1.412,50 Euro.

Freund überweist das Geld kurzfristig

Gegen 0.30 Uhr griff der Mann zum Telefon und kontaktierte einen Freund. Der überwies den geforderten Betrag kurzfristig. Damit war die Geldstrafe vollständig beglichen.

Ohne diese schnelle Hilfe wären 89 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fällig gewesen. Stattdessen konnte der 44-Jährige die Dienststelle gegen 1.30 Uhr wieder verlassen. Der Eurocity nach Dresden war da längst weitergefahren – der unfreiwillige Zwischenstopp endete für ihn also noch glimpflich.

Grenzkontrolle im Zug

Die Bundespolizei kontrollierte den tschechischen Staatsangehörigen in der Nacht zum Sonntag, dem 27. September 2026, während der Fahrt von Prag nach Dresden. Der Haftbefehl stand im Zusammenhang mit dem Diebstahl aus dem Jahr 2022 und der damals verhängten Geldstrafe.

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Der Fall zeigt nebenbei, wie schnell eine Routinekontrolle im grenzüberschreitenden Bahnverkehr eine alte offene Angelegenheit wieder ans Licht bringen kann. Für den Mann wurde aus einer nächtlichen Zugfahrt ein längerer Halt bei der Bundespolizei – und aus drohender Ersatzhaft nach einem Anruf doch noch die Weiterreise.