An der TU Dresden wird heute, am 4.11.2026, über eine Frage gesprochen, die an deutschen Hochschulen längst auf dem Tisch liegt: Wie kommen wissenschaftliche Ideen schneller aus Laboren und Instituten in die Wirtschaft – und am Ende in den Alltag? Deutschland verfügt weiterhin über wissenschaftliche Spitzenleistungen. Bei der wirtschaftlichen Nutzung dieser Erkenntnisse ist allerdings noch Luft nach oben.

Gerade die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Start-ups könnte dabei eine größere Rolle spielen. Gewünscht ist mehr Teamarbeit, nicht bloß ein gelegentlicher Austausch per E-Mail. Entwicklung, Gründung, Hochschulen und Start-ups gehören enger zusammen, wenn aus Forschung tatsächlich ein Unternehmen oder ein marktfähiges Produkt werden soll.

Wenn geistiges Eigentum zur Geduldsprobe wird

Ein Bremsklotz sitzt häufig beim Transfer geistigen Eigentums, also bei Patenten, Lizenzen und ähnlichen Rechten. Barbara Diehl von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) kritisiert, dass die IP-Transferprozesse an Hochschulen meist kompliziert, intransparent und langwierig sind. Für ein junges Gründungsteam kann das zermürbend sein: Die Idee ist da, die Leute sind da – nur der Vertrag lässt auf sich warten.

Seit 2022 setzt SPRIND gemeinsam mit dem Stifterverband und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) das Projekt IP-Transfer 3.0 um. Dabei werden neue Modelle erprobt, mit denen geistiges Eigentum aus der Forschung in die Wirtschaft gelangen kann. Dazu gehört auch die virtuelle Beteiligung an der TU Darmstadt.

Marte Sybil Kessler vom Stifterverband weist darauf hin, dass wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Spitzenforschung zu selten in der wirtschaftlichen Anwendung und damit in der Gesellschaft ankommen. Nach ihren Angaben erhöht jeder in Forschung und Innovation investierte Euro die Wertschöpfung um 4 Euro. Das klingt nach einem ziemlich klaren Signal – bloß muss es auch durch die Verfahren hindurch.

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Scorecard statt überoptimistischer Geschäftspläne

An IP-Transfer 3.0 beteiligen sich 17 Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünde. Die Projektpartner entwickelten unter anderem eine IP-Scorecard. Sie soll helfen, den Wert geistigen Eigentums – etwa von Patenten oder Lizenzen – besser einzuschätzen.

Die bisherigen Bewertungsmethoden seien für Ausgründungen ungeeignet, heißt es. Hochschul-Transferstellen bewerten IP demnach häufig anhand von Businessplänen, deren Finanzzahlen meist zu optimistisch ausfallen. Das ist nachvollziehbar: Auf dem Papier wächst ein Start-up schnell, in der Wirklichkeit stehen Gründerinnen und Gründer dann doch erst einmal mit Förderanträgen, Testreihen und langen Telefonwarteschleifen da.

Zusätzlich entstanden Musterverträge für mehrere IP-Transfermodelle: die Lizenzierung von Patenten mit oder ohne Kaufoption, der Kauf von Patenten sowie die virtuelle Beteiligung. Die Musterverträge und weitere Hilfsmittel stehen über ein öffentlich zugängliches „Transfer-Taschenmesser“ bereit. Die Angebote sollen den Ausgründungsprozess beschleunigen und den IP-Transfer transparenter, effizienter und rechtssicherer machen.

Wie viel Zeit bisher verloren geht, zeigt eine Fraunhofer-ISI-Befragung von 118 Ausgründungen. Vom Erstkontakt des Gründungsteams mit der Hochschul-Transferstelle über die IP-Nutzung bis zum Vertragsabschluss vergehen durchschnittlich 18,4 Monate. Zeit, die auf einem Markt schnell zum entscheidenden Vorsprung werden kann. Für Diehl sollte der Prozess höchstens drei bis vier Monate dauern.

Mehr Gründungen, aber die Strukturen müssen bleiben

Wie sich die Lage an den Hochschulen entwickelt, beobachtet der Gründungsradar. Seit 2012 erstellt ihn der Stifterverband gemeinsam mit dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ziel ist, Impulse für die Weiterentwicklung der Gründungsförderung an Hochschulen zu geben.

Im Jahr 2023 wurden an deutschen Hochschulen 2.927 betreute Gründungen registriert – erneut mehr als 2021. 1.184 davon entfielen auf Wissens- und Technologietransfer, also auf mehr als ein Drittel aller Gründungen. 290 Gründungen basierten auf Patenten. Gegenüber 2012 hat sich die Zahl der Gründungen mit Wissens- und Technologietransfer mehr als verdoppelt; auch der Anteil patentbasierter Gründungen ist seit 2012 gestiegen.

Der Gründungsradar 2025 setzt den Schwerpunkt auf „Verstetigung“. Gemeint ist damit, zeitlich befristete Förderstrukturen in dauerhafte und tragfähige Strukturen umzuwandeln. Dafür braucht es Expertise durch erfahrenes Personal, dauerhaft gesicherte Ressourcen und die kontinuierliche Unterstützung durch Hochschulleitungen. Sonst beginnt nach dem Förderende wieder alles von vorn – mit neuen Formularen, neuen Zuständigkeiten und wahrscheinlich derselben langen Wartezeit.