In der Nacht zum Sonntag ist es in einem ehemaligen Industriegebäude an der Kötzschenbroder Straße in Dresden-Mickten zu einem Schwelbrand gekommen. Der viergeschossige Bau wird unter anderem von mehreren Kunst-Ateliers genutzt. Um 00:20 Uhr wurden Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert.

Ein Gebäudenutzer empfing die Einsatzkräfte und berichtete, zuvor erstmals in diesem Jahr einen Kamin in Betrieb genommen zu haben. Im Treppenraum des ersten Obergeschosses war dichter Rauch sichtbar. Der Brandherd blieb zunächst verborgen – und weil sich der Rauch im Gebäude ausgebreitet hatte, wurden weitere Einsatzkräfte nachalarmiert.

Brand in der Zwischendecke

Mehrere Feuerwehrtrupps gingen unter Atemschutz vor, suchten nach Personen, kontrollierten die Etagen und begannen mit der Brandbekämpfung. Wegen des umfangreichen Atemschutzeinsatzes wurde zusätzliche Atemschutztechnik zur Einsatzstelle gebracht. Zwei Personen, die das Gebäude bereits verlassen hatten, untersuchte der Rettungsdienst. Hinweise auf Rauchgasvergiftungen gab es nicht, niemand musste ins Krankenhaus.

Gegen 01:13 Uhr lokalisierten die Einsatzkräfte den Brand schließlich in einer Zwischendecke zwischen dem ersten und zweiten Obergeschoss. Unmittelbar neben dem Schornstein schwelte ein etwa 20 × 20 Zentimeter starker Holzbalken. Die Hitze hatte ihn erheblich beschädigt. Die Feuerwehr löschte den Schwelbrand mit einem Strahlrohr.

Danach kontrollierten die Einsatzkräfte sämtliche Etagen und Räume sowie den Schornsteinschacht. Weitere Brandstellen wurden nicht gefunden. Mehrere verschlossene Türen mussten gewaltsam geöffnet werden, damit wirklich alle Bereiche erreichbar waren. Weil Rauch bis ins zweite Obergeschoss vorgedrungen war, wurde das Gebäude umfangreich belüftet. Anschließende Schadstoffmessungen in allen Etagen ergaben keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen mehr.

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Vor Ort waren 62 Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswachen Albertstadt, Übigau, Löbtau und Altstadt sowie des U-Dienstes und des B-Dienstes. Auf der Sternstraße kam es während des Einsatzes zeitweise zu Behinderungen im Straßenbahnverkehr. Gegen 02:53 Uhr war der nächtliche Einsatz beendet.

Warum ein Kamin zum Risiko werden kann

Ein Schwelbrand neben einem Schornstein ist kein klassischer Schornsteinbrand, zeigt aber, warum Feuerstätten und angrenzende Bauteile aufmerksam kontrolliert werden müssen. Ein Schornsteinbrand entsteht, wenn sich abgelagerter Ruß entzündet, meist infolge unvollständiger Verbrennung. Dabei können Temperaturen von bis zu 1.400 °C entstehen – genug, um Schornstein und Gebäude zu gefährden.

Als Hauptursache gilt Glanzruß. Er bildet sich unter anderem durch feuchtes Holz, zu wenig Luftzufuhr, zu niedrige Verbrennungstemperaturen, defekte Öfen oder das Verbrennen von Müll, Plastik und Spanplatten. Feuchtigkeit steigt mit den Abgasen auf, kondensiert und bindet Teer sowie Ruß an den Schornsteinwänden. Wird nicht gereinigt, kann schon ein Funke den Glanzruß entzünden.

Warnzeichen sind Flammen oder Funken aus dem Schornstein, dichter schwarzer Rauch, laute rauschende oder zischende Geräusche sowie stark erhitztes Schornsteinmauerwerk. Auch angrenzende Wände oder Möbel können ungewöhnlich warm werden. Dann heißt es: sofort die Feuerwehr rufen.

Die Hitze kann Mauerwerk zum Bersten bringen, Putz abplatzen und Beton reißen lassen. Metalle können sich verformen; Holzbalken, Dämmstoffe und elektrische Leitungen können Feuer fangen. Besonders gefährdet sind Altbauten mit Holzbalkendecken, weil Glut durch Risse und Spalten in benachbarte Bauteile gelangen kann. Und selbst wenn die Flammen verschwunden sind, können Glutnester und überhitzte Bauteile weiter gefährlich bleiben.

Was im Ernstfall zählt

Ruhe bewahren, die Feuerwehr alarmieren, das Gebäude verlassen. Türen betroffener Räume sollten geschlossen, Lüftungsklappen und Ofentür verschlossen werden. Die Feuerwehr muss eingewiesen werden; anschließend ist auf kontrolliertes Ausbrennen zu warten.

Wasser ist bei einem Schornsteinbrand tabu. Es verdampft schlagartig und kann den Schornstein durch die starke Volumenvergrößerung sprengen. Die Feuerwehr arbeitet dafür mit speziellen Schornsteinbrandkehrwerkzeugen und kontrolliert den Schornstein anschließend mit Wärmebildkameras auf Glutnester.

Kontrolle, Wartung und Versicherung

Für den Alltag heißt das: ausschließlich trockenes, naturbelassenes und zugelassenes Holz verwenden, den Ofen nicht überladen und für ausreichende Luftzufuhr sorgen. Müll, Kunststoff und andere ungeeignete Materialien gehören nicht in die Feuerstätte. Moderne Öfen mit effizienter Luftführung und automatischer Luftregulierung können Bedienfehler verringern, ersetzen aber keine sachgerechte Nutzung. Eine Einweisung durch Schornsteinfeger oder Hersteller kann helfen – gerade beim ersten Anheizen nach längerer Pause.

Schornsteine müssen regelmäßig gereinigt werden. Bei häufiger Nutzung kann eine Kontrolle öfter als einmal jährlich nötig sein. In Deutschland regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz KÜO, die regelmäßige Prüfung und Reinigung; je nach Nutzung sind ein bis drei Kontrollen pro Jahr vorgeschrieben. Der Schornsteinfeger dokumentiert Zustand und Mängel im Feuerstättenbescheid. Kontrolliert werden unter anderem Abgasführung, baulicher Zustand, verwendete Brennstoffe und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Eigentümer müssen Zugang zur Anlage gewähren. Wer Termine verweigert oder versäumt, muss mit Bußgeldern rechnen. Der Prüfbericht kann Behörden und Versicherungen als Nachweis dienen; bei wiederholten Mängeln kann der Schornsteinfeger aus Sicherheitsgründen eine Betriebseinstellung empfehlen. Umbauten oder Stilllegungen der Heizanlage müssen gemeldet werden.

Nach einem Brand muss der Schornstein fachgerecht auf Risse und Materialermüdung geprüft werden. Auch angeschlossene Öfen und Kamine gehören kontrolliert. Erst nach fachlicher Prüfung und gegebenenfalls einer Reparatur darf die Anlage wieder betrieben werden. Eine Wiederinbetriebnahme ohne Freigabe kann Folgebrände verursachen und den Versicherungsschutz gefährden.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schornsteinbrandschäden in der Regel, wenn vorgeschriebene Wartungen nachweislich durchgeführt wurden. Der Schaden sollte möglichst am Tag des Brandes gemeldet werden; Versicherer können zusätzlich ein Gutachten verlangen. Fotos, der Bericht des Schornsteinfegers und der Feuerwehreinsatzbericht können für die Schadenregulierung erforderlich sein. Auch Folgeschäden sollten dokumentiert und die Versicherungspolice auf Anforderungen und Ausschlüsse geprüft werden.

Im Ateliergebäude in Mickten blieb es bei dem beschädigten Holzbalken, Rauch und einer langen Nacht für die Einsatzkräfte. Der Schornsteinschacht wurde kontrolliert, weitere Brandstellen fanden sich nicht – und nach der Belüftung waren die Messwerte in allen Etagen unauffällig.