Am 13. Januar 2025 haben die TU Dresden und der Verband „Die Papierindustrie“ den Vertrag für eine Stiftungsprofessur zu zirkulären faserbasierten Verpackungssystemen unterzeichnet. Die Papierbranche stellt dafür 250.000 Euro pro Jahr bereit, insgesamt 1,25 Millionen Euro. Heute, am 4. Oktober 2026, ist das Vorhaben Teil einer Forschungspartnerschaft, die Verpackungen nicht bloß als Hülle betrachtet, sondern als Zusammenspiel von Material, Maschine, Produkt und Recyclingweg.

Gesucht werden Materialien, Prozesse und Technologien für Verpackungen, die funktionssicher, effizient, ressourcenschonend und kreislauffähig sind. Das klingt zunächst nach einem ziemlich großen Paket – ist es auch. Eine Verpackung muss das Produkt schützen, industriell verarbeitet werden können und am Ende trotzdem in funktionierende Kreisläufe passen.

Barriere gegen Feuchtigkeit, Fett und Sauerstoff

Als besonders relevant gilt die Entwicklung funktionaler Barrieren für faserbasierte Verpackungen. Sie sollen Feuchtigkeit, Fett, Sauerstoff und andere produktspezifische Einflüsse abhalten, dabei aber recyclingfähig bleiben. Eine universelle Lösung für jede Verpackung erwarten die beteiligten Partner nicht. Je nach Produkt, Anwendung und regulatorischem Rahmen müssen die technischen Ansätze angepasst werden.

Auf der Forschungsagenda stehen außerdem kreislauffähige Verpackungssysteme, Wiederverwendung und Wiederverwertbarkeit, die Bewertung neuer Materialkombinationen, industrielle Verarbeitbarkeit und die Skalierbarkeit innovativer Lösungen. Bereits laufende Projekte beschäftigen sich mit Barrierebeschichtungen, Recyclingfähigkeit, Kreislaufsystemen, Mehrweglösungen und regulatorischen Fragen.

Entscheidend ist dabei der Blick auf das Gesamtsystem. Neben dem Material zählen die maschinelle Verarbeitung, die spätere Sortierung und das Recycling ebenso wie die Anforderungen des jeweiligen Verpackungsguts. Das bestehende Netzwerk aus TU Dresden, dem Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) sowie der PTS bearbeitet Projekte entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette.

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Professur als nächster Schritt

Das Berufungsverfahren für die Stiftungsprofessur ist gestartet und liegt in der Verantwortung der TU Dresden. Zu einzelnen Verfahrensschritten und Zeitplänen machen die Beteiligten keine Angaben. Besetzt werden soll die Stelle möglichst zeitnah. Ihre Aufgabe wäre nicht nur, neue Projekte anzuschieben: Die Professur soll wissenschaftliche Qualität und langfristige Wirkung der bestehenden Forschungsstrategie sichern.

Unabhängig vom Berufungsverfahren arbeiten die Partner bereits im Rahmen des „CPTS“ an gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. An der TU Dresden wird derzeit die Einrichtung des Impuls Labs „Circular Packaging Technologies and Systems“ (CPTS) vorbereitet. Die Stiftungsprofessur gilt dabei als nächster Entwicklungsschritt einer bereits etablierten Forschungspartnerschaft – nicht als Ausgangspunkt des CPTS.

Im Impuls Lab sollen die Ressourcen der Partner gebündelt und die Zusammenarbeit in Forschung, Technologietransfer und Nachwuchsförderung langfristig verstetigt werden. Der Ansatz reicht über den einzelnen Werkstoff hinaus: betrachtet werden Material- und Verpackungsentwicklung, Verarbeitung, Anwendung, Erfassung, Sortierung und Kreislaufführung. Beteiligt sind Kompetenzen aus Papier, Verpackung, Verfahrenstechnik, Maschinenbau und Recycling.

Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll das CPTS als Plattform für praxisnahe Lösungen dienen. Zugleich soll Wissen zwischen Wissenschaft, Papierindustrie, Verpackungsherstellern, Markenartiklern und Maschinenbau besser zirkulieren. An manchen Stellen dürfte das mühsame Kleinarbeit sein; genau dort entscheidet sich aber, ob eine Idee aus dem Labor auch an einer laufenden Produktionslinie funktioniert.

Neue Pflichten durch die PPWR

Die Konkretisierung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR hat die Zielsetzung der Professur nicht grundlegend verändert, ihre Bedeutung aber bestätigt. Künftige Verpackungen müssen stärker auf Kreislauffähigkeit, Ressourceneffizienz, Rezyklateinsatz und Wiederverwendbarkeit ausgerichtet werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Funktionalität, Produktschutz und industrielle Umsetzbarkeit.

Die Verordnung (EU) 2025/40 zur Verpackung und zu Verpackungsabfällen führt neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten ein. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bildet den aktualisierten europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. In Deutschland gilt bis zum Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen weiterhin das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Betroffen sind unter anderem technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen, Nachhaltigkeitsanforderungen und Recyclingvorgaben. Je nach Übergangsfrist müssen Unternehmen die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen, gefährliche Stoffe beschränken und Recyclingfähigkeit sicherstellen. Hinzu kommen Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, die Minimierung des Verpackungseinsatzes sowie Informations-, Hinweis- und Meldepflichten.

Die Verordnung sieht außerdem Verbote bestimmter Verpackungsformate und von Mogelpackungen vor. Auch die erweiterte Herstellerverantwortung und die Reduzierung von Verpackungsabfällen gehören zu den Vorgaben. Besonders angesprochen sind Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen oder unter eigenem Namen beziehungsweise eigener Marke herstellen lassen, ebenso Hersteller – also Erzeuger, Importeure oder Vertreiber –, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen.

Daneben stehen Importeure im Fokus, wenn sie Verpackungen aus Drittstaaten in Verkehr bringen. Vertreiber und Händler müssen die Regeln beachten, wenn sie Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitergeben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat dazu ein Merkblatt zu den wesentlichen Akteuren und Pflichten veröffentlicht.

Der Beitrag von Katrin Merz vom 18.06.2026 verweist als Quelle auf die DIHK. Für die Dresdner Forschung liegt der praktische Knackpunkt damit auf der Hand: Ökologische Anforderungen, industrielle Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen zusammenpassen. Das CPTS nimmt deshalb Material, Verpackung, Verpackungsprozess, Nutzung und Kreislaufführung gemeinsam in den Blick – vom ersten Faserstoff bis zur Sortieranlage.

Quelle 1: neue-verpackung.de
Quelle 2: IHK Lippe zu Detmold, Beitrag von Katrin Merz, 18.06.2026; Quelle: DIHK