Am 6. Oktober 2026 lädt das TUM Medical Education Center gemeinsam mit dem TUM Institut für Geschichte und Ethik der Medizin zu einer öffentlichen Veranstaltung an das Klinikum rechts der Isar ein. In der Einsteinstraße 3, 81675 München, spricht Dr. med. Sabine Hildebrandt über „Von der Routine zum Mord: Die Anatomie im Nationalsozialismus und ihre Relevanz heute“. Angegeben ist eine Veranstaltungszeit von 0:18 bis 0:20 Uhr.

Hildebrandt ist Associate Professor of Pediatrics am Boston Children’s Hospital und an der Harvard Medical School. Sie lehrt Anatomie und Anatomiegeschichte an der Harvard Medical School sowie am Harvard College und forscht zur Geschichte und Ethik der Anatomie. Ihr pädagogischer Ansatz verbindet Anatomie, Medizingeschichte und Medizinethik. Von 2021 bis 2023 war sie außerdem Co-Vorsitzende der Lancet Commission on Medicine, Nazism, and the Holocaust.

Wenn Anatomie nicht neutral bleibt

Im Vortrag untersucht Hildebrandt die Entwicklung der Anatomie im Nationalsozialismus. Anatomie war und ist ein Kernbestandteil medizinischer Ausbildung und Forschung – doch im NS-Staat wurde die anatomische Praxis in ein System aus Verbrechen und Mord eingebunden. Thematisiert werden die Verfolgung jüdischer Anatomen, die Anpassung des Fachs an das NS-Regime und die Forschung an Leichnamen von NS-Opfern.

Im Mittelpunkt steht auch die Rolle von Anatomen als Täter und Nutznießer staatlicher Verbrechen. Körper Hingerichteter wurden als Forschungsobjekte verwendet, frische Gewebe und Organe aus den Leichen von Hingerichteten gewonnen. Hildebrandt fragt, wie eng anatomische Praxis und nationalsozialistische Herrschaft miteinander verbunden waren – und was diese Fachgeschichte für die heutige medizinische Ausbildung bedeutet.

Ihr 2016 veröffentlichtes Buch The Anatomy of Murder: Ethical Transgressions and Anatomical Science during the Third Reich gilt als erste systematische Untersuchung der Anatomie im nationalsozialistischen Deutschland. Anhand der Anatomie zeigt Hildebrandt, wie destruktive Potenziale von Wissenschaft und Medizin in einem totalitären Regime wirksam werden können.

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Podium über Verantwortung im Studium

Nach dem Vortrag folgt ein Podiumsgespräch mit Prof. Dr. med. Alena Buyx, Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien an der TUM, Prof. Dr. med. Jens Waschke, Professor für Anatomie an der LMU, sowie Dr. Philipp Rauh M.A., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der TUM. Moderiert wird das Gespräch von Prof. Dr. med. Pascal O. Berberat, Professor für Medizindidaktik und Bildungsforschung an der TUM.

Fachleute aus Medizin, Geschichte und Ethik diskutieren die Bedeutung der Auseinandersetzung mit der NS-Medizin für die ärztliche Identitätsbildung. Es geht um eine ziemlich praktische Frage: Wie kann historische Reflexion im Medizinstudium Verantwortung, ethisches Urteilsvermögen und Professionalität fördern? Daraus leitet Hildebrandt Konsequenzen für die heutige medizinische Ausbildung ab.

Der historische Hintergrund ist weit größer als die Geschichte einzelner Institute. Die Medizin im Nationalsozialismus wurde systematisch für politische und rassenideologische Ziele eingesetzt. Zu ihren zentralen Merkmalen gehörten die sozialdarwinistisch geprägte „Rassenhygiene“, eine auf Leistungsfähigkeit ausgerichtete Medizin und das Konzept der „Gesundheitsführung“.

45 Prozent der rund 52.000 Ärzte waren NSDAP-Mitglieder. Die Ideologie mündete in etwa 400.000 angeordneten Zwangssterilisationen, Menschenversuchen mit tausenden Todesopfern und zehntausenden Morden an Kranken und Menschen mit Behinderungen, die beschönigend als „Euthanasie“ bezeichnet wurden.

Verfolgung, Ausschluss und die Idee vom „Volkskörper“

Rund 8.000 jüdische Mediziner wurden verfolgt und häufig durch Nachfolger ersetzt. Etwa 3.000 niedergelassene jüdische Ärzte mussten bereits 1933 ihre Praxen schließen. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ermöglichte die Entlassung jüdischer und politisch missliebiger Beschäftigter, darunter Professoren, Ärzte und medizinisches Personal.

Die Verordnung vom 22. April 1933 entzog jüdischen und kommunistisch tätigen Ärzten die Zulassung zur Behandlung von Kassenpatienten. Ehrenämter, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten wurden jüdischen Ärzten ebenfalls untersagt. Kooperationen zwischen „arischen“ und „nicht-arischen“ Ärzten sowie Überweisungen an jüdische Ärzte waren verboten.

Die Nürnberger Gesetze von 1935 verankerten die rassistische Zweiteilung der Gesellschaft gesetzlich. Mit der Reichsärzteordnung wurde im selben Jahr der Begriff „Approbation“ durch „Bestallung“ ersetzt; dieser blieb bis 1970 in Gebrauch. 1938 verloren jüdische Ärzte ihre Berufszulassung, zugleich widerriefen Universitäten ihre Promotionen. Jüdische Heilberufler verloren damit ihre berufliche Existenz. Nur wenige „Krankenbehandler“ durften mit Sondergenehmigung ausschließlich jüdische Patienten behandeln – und sie durften nicht die Bezeichnung „Arzt“ verwenden.

Viele Verfolgte emigrierten, doch nur etwa fünf Prozent kehrten nach 1945 nach Deutschland oder Österreich zurück. Zahlreiche Menschen, denen die Flucht nicht gelang, wurden im Holocaust ermordet.

Die bereits seit den 1920er Jahren geführte Debatte über eine angebliche „Krise der Medizin“ griffen die Nationalsozialisten auf. Reichsärzteführer Gerhard Wagner befürwortete 1933 biologische und nicht schulmedizinische Heilverfahren. 1935 entstand die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“, die Naturheilkunde und Schulmedizin verbinden sollte. Das Vorhaben scheiterte; 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst.

Die Medizin sollte nun nicht mehr primär einzelne Patienten behandeln, sondern Gesundheit und Leistungsfähigkeit des „deutschen Volkskörpers“ sichern. Ärztliche Ethik wurde dadurch von einer individuellen zu einer auf die Gemeinschaft ausgerichteten Ethik umgedeutet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit war zugunsten der rassistischen Gesundheitspolitik faktisch außer Kraft gesetzt.

Friedrich Bartels formulierte 1936 das Konzept der „Gesundheitsführung“. Jeder Einzelne sollte zur Gesundheit verpflichtet sein; Ziel war die größtmögliche Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes entsprechend seinem angeblichen „Erb- und Rassegut“. Im Zusammenhang mit Kriegsvorbereitungen und Arbeitskräftemangel wurden Prävention und Arbeitsmedizin gestärkt. Maßstab einer Behandlung war zunehmend die Erhaltung der Arbeitskraft, auch wenn dies langfristige gesundheitliche Schäden für den Einzelnen bedeutete.

Sport, Bewegungstherapie und Krankengymnastik wurden zur „Wehrertüchtigung“ gefördert. Grundlagen des Sportmediziners Wolfgang Kohlrausch beeinflussen die Sportmedizin bis heute. Leonardo Conti, Wagners Nachfolger, erweiterte die „Gesundheitsführung“ und förderte volksheilkundliche Verfahren sowie die individuelle Verantwortung für Gesundheit.

Mit dem Vierjahresplan von 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund. Stattdessen wurden kriegsangepasste Ernährung, persönliche Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege betont. Julius Streichers „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege“ scheiterte und wurde 1935 verboten. Eine von Wagner organisierte „Reichsarbeitsgemeinschaft“ naturheilkundlicher Verbände bestand bis 1941; danach wurden die Einzelverbände in den „Deutschen Volksgesundheitsbund“ überführt.

Menschenversuche, Zwangssterilisation und Mord

Die Wehrmacht, das „Ahnenerbe“, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Universitäten und die Pharmaindustrie unterstützten Menschenversuche finanziell, personell und organisatorisch. Ärzte der SS und der Wehrmacht führten an KZ-Häftlingen medizinische Experimente durch, viele Versuchspersonen starben qualvoll. Überlebende Versuchspersonen und beteiligtes Personal wurden teilweise zur Vertuschung ermordet, etwa im Fall Bullenhuser Damm.

Zum Spektrum gehörten Fleckfieber-, Malaria- und Tuberkuloseversuche, Operationsversuche, absichtlich zugefügte verschmutzte Schuss-, Explosions- und Brandverletzungen, Salzwasserversuche in Dachau, Experimente mit chemischen Kampfstoffen in Natzweiler-Struthof sowie Versuche zur Massensterilisation von Frauen in Auschwitz. Auch außerhalb