Wenn es um Geburt und Tod geht, wird es schnell persönlich – und selten bequem. Genau dort setzt das Online-Gespräch „Leben und Sterben“ am Dienstag, 3. November 2026, an. Von 19:00 bis 20:30 Uhr geht es um ethische Fragen rund um den Anfang und das Ende des Lebens: um künstliche Befruchtung und pränatale Diagnostik, um Sterbehilfe und assistierten Suizid, um die Einordnung der Palliativmedizin und um neue Fragen, die aktuelle Forschung und künstliche Intelligenz aufwerfen.

Gesprächspartnerin ist Prof. Dr. Alena Buyx. Sie ist Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien sowie Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Technischen Universität München. Mehrere Jahre war sie Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Die Veranstaltung findet als Online-Angebot in Kooperation mit KBW Digital statt und trägt die Kursnummer 39745. Veranstaltungsort im organisatorischen Rahmen ist die TUM München.

Wenn Familiengründung technisch möglich wird

Das Zusammenleben von Generationen und Familien ist vielfältiger geworden: Es gibt zahlreiche Alleinerziehende, Patchwork-Familien und Familien mit gleichgeschlechtlichen Partnern. In manchen dieser Familien stammen die Kinder leiblich nur von einem Teil der zusammenlebenden Erwachsenen ab. Gleichzeitig erweitern Fortschritte in Wissenschaft und Technik die Möglichkeiten, eine Familie zu gründen.

Zur Fortpflanzungsmedizin gehören etwa künstliche Befruchtung sowie das Einfrieren von Keimzellen und Embryonen. Dadurch können Menschen trotz eingeschränkter Fruchtbarkeit oder Jahre nach der Entnahme von Keimzellen leibliche Kinder bekommen. Zusammen mit Samen- oder Embryospenden sowie – in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen – Eizellspenden und Leihmutterschaft können solche Verfahren biologische, soziale und rechtliche Elternschaft voneinander entkoppeln.

Das klingt zunächst nach Spielraum, bringt aber ordentlich Gepäck mit. Mögliche psychische und körperliche Belastungen betreffen Menschen mit Kinderwunsch, die mithilfe solcher Verfahren geborenen Kinder, Eizellspenderinnen und Leihmütter. Diskutiert wird außerdem, welche Folgen eine sogenannte gespaltene Elternschaft oder Unsicherheiten über die eigene Herkunft für Kinder haben können. Bei eingefrorenen Keimzellen und Embryonen stellt sich die Frage, ob sie an andere Menschen mit Kinderwunsch oder zu Forschungszwecken gespendet werden dürfen – und nach welchen Kriterien.

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Umstritten sind auch genetische Untersuchungen und Auswahlentscheidungen an Keimzellen oder Embryonen vor Beginn einer Schwangerschaft, etwa anhand des Fehlens bestimmter krankheitsverursachender Gene. Künftige Eingriffe in das Genom von Keimzellen oder Embryonen könnten weitere Möglichkeiten eröffnen. Die gezielte Auswahl oder Erzeugung von Kindern mit bestimmten gewünschten Eigenschaften wird entsprechend kontrovers diskutiert.

Auch Schwangerschaftsabbrüche berühren einen harten Konflikt: die Selbstbestimmung der Schwangeren auf der einen Seite, der Schutz werdenden Lebens auf der anderen. Angebote zur anonymen Kindesabgabe stehen insbesondere deshalb in der Kritik, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf persönliche Beziehungen zu seinen Eltern verletzen könnten.

Von IUI bis Kryokonservierung

Der medizinische Werkzeugkasten ist inzwischen groß. Bei der intrauterinen Insemination, kurz IUI, werden Spermien in Gebärmutter, Gebärmutterhals oder Eileiter eingebracht. Bei der homologen Insemination stammt der Samen vom Partner, bei der heterologen von einem Spender. Bei der In-vitro-Fertilisation werden nach hormoneller Stimulation Eizellen entnommen, im Labor befruchtet und nach zwei bis fünf Tagen als Embryonen übertragen. Bei der ICSI wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert.

Daneben gibt es die IVM, bei der unreife Eizellen entnommen, im Labor weiterentwickelt und anschließend befruchtet werden. Bei GIFT gelangen Eizellen und Spermien gemeinsam in den Eileiter, die Befruchtung findet also im Körper statt. Bei ZIFT wird eine bereits im Labor befruchtete Eizelle in den Eileiter übertragen. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine andere Frau das Kind; unterschieden werden genetische und gestationelle sowie altruistische und kommerzielle Formen.

Kryokonservierung bedeutet, dass Gameten oder überzählige Embryonen in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Bei der Embryoadoption werden nicht mehr benötigte Embryonen einem anderen Paar zur Verfügung gestellt. Die Präimplantationsdiagnostik untersucht In-vitro-Embryonen auf bestimmte genetische Defekte; anschließend können Embryonen ausgewählt oder verworfen werden. Hinter jedem dieser Begriffe stecken keine bloßen Laborvorgänge, sondern Entscheidungen mit Folgen, die weit über den Behandlungsraum hinausreichen.

In Deutschland leiden laut dem zugrunde liegenden Artikel rund zwei Millionen Paare unter ungewollter Kinderlosigkeit. Trauer, Wut, Eifersucht, Stress, Depressionen, Eheprobleme und soziale Isolation können damit einhergehen. Seit der Geburt von Louise Brown, des ersten sogenannten „Retortenbabys“, im Jahr 1978 wurden weltweit etwa fünf Millionen Kinder mithilfe reproduktionsmedizinischer Verfahren geboren.

Die im Artikel genannten Daten zeichnen allerdings kein schnurgerades Erfolgsmärchen: Knapp 30 Prozent der Eingriffe führen pro Behandlungszyklus zu einer Schwangerschaft, etwa die Hälfte dieser Schwangerschaften endet mit einer Geburt. Die „Baby-take-home-Rate“ liegt bei rund 18 Prozent. Nach drei Behandlungszyklen bleiben etwa 50 Prozent der Paare kinderlos. Höheres Alter, bestimmte Gesundheitsfaktoren, psychische Belastungen und eine vorherige Kryokonservierung können die Aussichten weiter senken.

Hinzu kommen Nebenwirkungen der Hormonbehandlung, Komplikationen durch Eingriffe, psychischer Stress und Partnerschaftsprobleme. Die Rate von Mehrlingsschwangerschaften ist laut Artikel etwa 20-mal höher als bei natürlicher Empfängnis. Für Kinder werden mögliche Geburtsschäden, Entwicklungsstörungen und Erbdefekte genannt, wobei eindeutige Ursachen und Langzeitdaten teilweise fehlen. Frühgeburten infolge von Mehrlingsschwangerschaften können Entwicklungsstörungen, neurologische Schäden und zerebrale Lähmungen verursachen. Auch ein selektiver Fetozid zur Verringerung einer Mehrlingsschwangerschaft kann Risiken für die verbleibenden Föten bergen.

Billig ist die Behandlung ebenfalls nicht. Bei erfüllten Voraussetzungen übernehmen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für höchstens drei Zyklen; die Eigenbeteiligung beträgt laut Artikel etwa 1.500 bis 1.800 Euro pro Zyklus. Unterstützt werden bevorzugt verheiratete Paare. Die gesetzliche Kostenübernahme hängt unter anderem von Altersgrenzen, der Ehe und der Verwendung eigener Ei- und Samenzellen ab.

Recht, Herkunft und der Status des Embryos

Ein einheitliches Reproduktionsgesetz gibt es in Deutschland nicht. Das Gebiet wird unter anderem durch Grundgesetz, Embryonenschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und Gewebegesetz geregelt. Als Embryo gilt rechtlich die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle ab der Kernverschmelzung. Eizellen dürfen nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft der Frau befruchtet werden, von der sie stammen.

Forschung und Experimente an Embryonen sowie die Gewinnung embryonaler Stammzellen sind verboten. Pro Zyklus dürfen höchstens drei Eizellen befruchtet und höchstens drei Embryonen übertragen werden. Vollständig befruchtete Eizellen dürfen grundsätzlich nicht eingefroren werden; erlaubt ist die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie von Vorkernstadien. Eizellspende, Leihmutterschaft und Embryoadoption sind verboten, Samenspende ist erlaubt.

Die PID ist grundsätzlich verboten, kann aber bei möglicher schwerwiegender Erbkrankheit zugelassen werden. Geschlechtsselektion und andere Auswahlkriterien bleiben verboten. Wegen der als streng empfundenen deutschen Regeln erwägen manche Paare Behandlungen im Ausland – Fruchtbarkeitstourismus nennt sich das, etwas sperrig, aber treffend.

Der Artikel zur künstlichen Befruchtung setzt den Beginn menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an. Der Embryo entwickle sich danach kontinuierlich weiter und werde als menschliche Person mit Würde betrachtet. Biblische Texte werden dort als Hinweise auf den besonderen Schutz ungeborenen Lebens interpretiert. Embryonen sollten nach dieser dargestellten Position weder verworfen noch für Forschung verwendet werden; überzählige Embryonen sollten möglichst vermieden werden, auch ihre Kryokonservierung wird als ethisch problematisch bewertet.

Bei natürlicher Empfängnis nistet sich laut Artikel etwa die Hälfte der befr