An der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) könnten auf Studierende aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten künftig hohe zusätzliche Kosten zukommen. Nach einem Flyer der Studentischen Vertretung der LMU (StuVe) sind für Bachelorstudiengänge voraussichtlich 2.000 bis 4.000 Euro, für Masterstudiengänge 4.000 bis 6.000 Euro und für eine Promotionsstelle etwa 10.000 Euro vorgesehen. Gemeint sind Studiengebühren; der genaue Beschluss steht noch aus.

Die LMU orientiert sich damit an der Technischen Universität München (TUM), die vor zwei Jahren eine vergleichbare Gebührenstaffelung eingeführt hat. An der LMU studieren rund 54.000 Menschen, darunter etwa 6.500 Nicht-EU-Studierende. Für viele von ihnen wäre das keine kleine Zusatzrechnung, sondern ein tiefer Griff ins ohnehin oft dünne Portemonnaie.

Wohnen, Ticket, Nebenjob

Die StuVe warnt, dass vor allem Studierende mit geringeren finanziellen Mitteln unter den Gebühren leiden könnten. Manche müssten womöglich Kredite aufnehmen oder neben dem Studium noch mehr arbeiten. Dabei steigen bereits die Kosten für Wohnen, Lebensmittel, Kultur und Mobilität. Hinzu kommen sprachliche und berufliche Anforderungen, die den Studienalltag ohnehin erschweren können.

Nach Angaben des zugrunde liegenden Artikels ist in Deutschland jede dritte studierende Person von Armut bedroht. Viele arbeiten neben einem Vollzeitstudium. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Deutschlandticket-Preises angekündigt, während eine Erhöhung des BAföG erneut nicht umgesetzt wurde. Viel Luft bleibt da nicht.

Die Autor:innen stellen die geplanten LMU-Gebühren in einen größeren politischen Zusammenhang: Kürzungen im Bildungsbereich stehen höheren Ausgaben für Verteidigung und Rüstungsforschung gegenüber. Sie erinnern außerdem an die Proteste gegen die Einführung der TUM-Gebühren vor drei Jahren. Diese blieben trotz möglicher Repressionen erfolglos.

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Was an der TUM bereits gilt

Die TUM erhebt Studiengebühren seit dem Wintersemester 2024/25 von internationalen Studierenden aus Drittstaaten, die neu in Bachelor- oder Masterstudiengänge eingeschrieben werden. Das gilt auch für Personen mit einem außerhalb Deutschlands erworbenen Europäischen Abitur, International Baccalaureate oder Gemischtsprachigen International Baccalaureate.

Aktuell liegen die Gebühren an der TUM meist bei 2.000 oder 3.000 Euro pro Semester im Bachelor und bei 4.000 oder 6.000 Euro pro Semester im Master. Der genaue Betrag hängt vom Studiengang ab und steht auf dessen Informationsseite. Zusätzlich zahlen alle Studierenden einen standortabhängigen Semesterbeitrag. Wer ein Doppelstudium absolviert, muss die Gebühren für beide Studiengänge entrichten.

Ab dem Wintersemester 2027/28 sollen internationale Studierende aus Drittstaaten an der TUM im Bachelor 2.300 oder 3.400 Euro pro Semester zahlen, im Master 4.600 oder 6.800 Euro. Wer bereits vor dieser Erhöhung immatrikuliert war, zahlt bis zum Abschluss des begonnenen Studiengangs weiterhin die bisherigen Gebühren.

Gebührenfrei bleiben in der Regel Studierende aus EU- und EWR-Staaten sowie aus den gleichgestellten Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch Promotions-, Austausch- und Gaststudierende zahlen normalerweise keine Studiengebühren. Gleiches gilt für Studierende während des Studienkollegs sowie für Studierende in bestimmten weiterbildenden Studiengängen.

Daneben gibt es weitere Ausnahmen. In der Regel gebührenfrei sind Studierende mit einer innerhalb des deutschen Bildungssystems erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, etwa dem Abitur. Ebenfalls darunter fallen Personen mit einem abgeschlossenen Studium an einer deutschen Hochschule mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit.

Eine Gebührenbefreiung kann außerdem über den sogenannten gefestigten Inlandsbezug nach § 8 BAföG greifen. Dazu zählen unter anderem Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten, Staatsangehörige von Ländern mit entsprechenden Abkommen, Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Daueraufenthaltsrecht sowie Personen mit Niederlassungserlaubnis. Auch wer vor Studienbeginn insgesamt mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, kann darunterfallen. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil in den vergangenen sechs Jahren insgesamt mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Die Regelungen nach § 8 BAföG sind komplex und hier nicht abschließend dargestellt.

Ein kleiner, aber wichtiger Haken: Die Abschlussprüfung des Studienkollegs gilt nicht als deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Wer sich über das Studienkolleg qualifiziert, ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Anträge, Stipendien und Fristen

Befreiungen oder Erlasse können beispielsweise bei Kooperationsstudiengängen, Beurlaubung oder gefestigtem Inlandsbezug möglich sein. Dafür muss fristgerecht ein Antrag gestellt werden; jeder Antrag wird individuell geprüft. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse werden mit den Studiengebühren verrechnet und nicht ausgezahlt.

Das TUM-Stipendium für internationale Studierende berücksichtigt Studienleistungen und die finanzielle Situation. Es beträgt 500 bis 1.800 Euro als einmalige Studienbeihilfe pro Semester. Eine Bewerbung ist in jedem Semester erneut möglich.

Für internationale Studierende, die an der TUM ihren Bachelor abgeschlossen haben und anschließend dort einen Master beginnen, gilt in der Regel: keine Gebühren im Master, wenn der Bachelor vor Beginn des Masterstudiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Abschluss muss spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn, also bis zur Einschreibungsfrist, nachgewiesen werden.

Dafür wird zunächst der Studienplatz angenommen und der digital unterschriebene Einschriebeantrag in TUMonline hochgeladen. Überwiesen wird nur der Semesterbeitrag. Den Abschluss kann die Studienfachberatung oder der Prüfungsausschuss intern melden; alternativ werden Abschlussbescheinigung, Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis hochgeladen.

Wer im Bachelor gebührenpflichtig war, muss sich spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn aus dem Bachelorstudiengang exmatrikulieren. Nach fristgerechtem Nachweis besteht dauerhaft Gebührenbefreiung im Master. Eine rückwirkende Befreiung oder Erstattung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. Liegt der Bachelorabschluss nicht rechtzeitig vor, müssen die Gebühren für das erste Mastersemester gezahlt oder der Studienbeginn verschoben werden.

Auch ein Bachelorabschluss an einer anderen deutschen Universität kann zur Gebührenfreiheit im anschließenden TUM-Master führen, wenn der Abschluss vor Beginn des Masterstudiums vorliegt. Der Nachweis muss ebenfalls spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgen. Einzureichen sind der Antrag auf Einschreibung sowie Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde als authentische Dokumente, etwa mit Siegel, Unterschrift oder Online-Verifizierung.

Fehlen Zeugnis und Urkunde noch, können ein finales Transcript und eine Studienabschlussbescheinigung vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss den erfolgreichen Abschluss und die Verleihung des Bachelorgrades bestätigen, die Abschlussnote enthalten und von der Prüfungsverwaltung ausgestellt oder online verifizierbar sein. Eine sogenannte 4,0-Bescheinigung reicht nicht aus. Bei fristgerechtem Nachweis bleibt die Gebührenbefreiung im Master dauerhaft bestehen. Bei verspätetem Abschluss werden die Gebühren für das erste Mastersemester fällig oder der Studienstart muss verschoben werden.

Protest an der LMU

Die StuVe fordert, dass an der LMU keine Studiengebühren eingeführt werden und die Gebühren an der TUM wieder verschwinden. Bildung müsse kostenlos sein – unabhängig von Einkommen, Nationalität, Pass und Aufenthaltsstatus.

Darüber hinaus verlangt die studentische Vertretung die Abschaffung der professoralen Mehrheit im LMU-Senat, die Offenlegung der Haushaltspläne der LMU sowie mehr Transparenz und Beteiligung von Studierenden und Beschäftigten an Hochschulentscheidungen.

Am 20. Oktober lädt die StuVe um 18 Uhr in Raum M 018 am Geschwister-Scholl-Platz 1 zu einer Informationsveranstaltung gegen die geplanten Gebühren ein. Der LMU-Senat soll am 19. November über die Einführung entscheiden. Für den 7. November ist um 14 Uhr am Geschwister-Scholl-Platz außerdem eine Demonstration angekündigt.

Die Autor:innen ordnen den Protest in eine internationale Bewegung gegen Studiengebühren, Bildungs- und Wohnungskrisen sowie politische Repression ein. Die Proteste an der TUM vor drei Jahren sitzen dabei noch im Gedächtnis – und die Frage, ob diesmal mehr Druck entsteht, hängt nicht zuletzt davon ab, wie viele Menschen zwischen Hörsaal, Nebenjob und steigender Miete noch Zeit zum Demonstrieren finden.

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