An der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) könnte das Studium für Menschen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten künftig deutlich teurer werden. Beschlossen ist allerdings noch nichts. Eine Arbeitsgruppe prüft derzeit mögliche Gebührenhöhen, Ausnahmen, Stipendien und die Frage, welche Studienabschlüsse betroffen wären.

Nach Angaben der Studierendenvertretung könnten die Beiträge laut Süddeutscher Zeitung bis zu 4.000 Euro pro Semester im Bachelor und bis zu 8.000 Euro im Master betragen. Für Promovierende wären möglicherweise noch höhere Beträge denkbar. Die LMU hat diese Zahlen nicht bestätigt und verweist auf die laufenden Prüfungen. Ein Entscheidungstermin steht bislang nicht fest.

Was bislang über die Pläne bekannt ist

Ein Flyer der LMU-Studentenvertretung StuVe nennt voraussichtlich 2.000 bis 4.000 Euro pro Semester im Bachelor, 4.000 bis 6.000 Euro im Master und etwa 10.000 Euro für eine Promotion. An der LMU studieren rund 54.000 Menschen, darunter etwa 6.500 aus Nicht-EU-Staaten. Wie viele davon tatsächlich betroffen wären, hängt von der Gebührenpflicht und möglichen Ausnahmen ab.

Die Überlegungen orientieren sich an der Technischen Universität München (TUM). Sie erhebt seit dem Wintersemester 2024/25 Gebühren von internationalen Studierenden aus Drittstaaten, die neu in Bachelor- oder Masterstudiengänge eingeschrieben werden. Die TUM verlangt meist 2.000 oder 3.000 Euro pro Semester im Bachelor und 4.000 oder 6.000 Euro im Master; die konkrete Höhe richtet sich nach dem Studiengang und steht auf dessen Informationsseite. Zusätzlich kommt für alle Studierenden ein standortabhängiger Semesterbeitrag hinzu. Bei einem Doppelstudium werden die Gebühren für beide Studiengänge fällig.

Ab dem Wintersemester 2027/28 sollen die TUM-Sätze auf 2.300 oder 3.400 Euro im Bachelor sowie 4.600 oder 6.800 Euro im Master steigen. Wer vor der Erhöhung immatrikuliert war, zahlt bis zum Abschluss des begonnenen Studiengangs die bisherigen Beiträge. Die TUM begründet ihre Gebühren damit, die Einnahmen für bessere Lehre und den Ausbau der Infrastruktur einzusetzen.

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Gebührenfrei sind dort in der Regel Studierende aus EU- und EWR-Staaten sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch Promotionsstudierende, Austausch- und Gaststudierende, Studierende im Studienkolleg und Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter weiterbildender Studiengänge zahlen normalerweise keine Studiengebühren. Befreit sein können außerdem Personen mit einer innerhalb des deutschen Bildungssystems erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, etwa dem Abitur, oder mit einem abgeschlossenen Studium an einer deutschen Hochschule mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit.

Eine Befreiung kann auch über einen sogenannten gefestigten Inlandsbezug nach § 8 BAföG möglich sein. Dazu zählen unter anderem bestimmte EU- und EWR-Staatsangehörige, Staatsangehörige von Ländern mit entsprechenden Abkommen, Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Daueraufenthaltsrecht, Personen mit Niederlassungserlaubnis sowie Menschen, die vor Studienbeginn mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt und gearbeitet haben. Auch wer ein Elternteil hat, das in den vergangenen sechs Jahren mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, kann darunterfallen. Die Regelungen nach § 8 BAföG sind kompliziert und hier nicht vollständig aufgeführt.

Wichtig ist eine kleine, aber folgenreiche Feinheit: Die Abschlussprüfung des Studienkollegs gilt nicht als deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Wer sich über das Studienkolleg qualifiziert, ist daher grundsätzlich gebührenpflichtig.

Befreiungen, Stipendien und Fristen

Befreiungen oder Erlasse können etwa bei Kooperationsstudiengängen, Beurlaubung oder gefestigtem Inlandsbezug beantragt werden. Dafür braucht es einen fristgerechten Antrag; jeder Fall wird individuell geprüft, einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Erlass-Stipendien, Befreiungen und Erlasse werden mit den Studiengebühren verrechnet, aber nicht ausgezahlt.

Das TUM-Stipendium für internationale Studierende berücksichtigt Studienleistungen und finanzielle Situation. Es umfasst eine einmalige Studienbeihilfe von 500 bis 1.800 Euro pro Semester, eine Bewerbung ist in jedem Semester erneut möglich. Auch die LMU prüft Stipendien für besonders talentierte Bewerberinnen und Bewerber, denen die finanziellen Mittel fehlen.

Wer den Bachelor an der TUM abgeschlossen hat und dort direkt einen Master beginnt, zahlt in der Regel keine Mastergebühren, sofern der Bachelor vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen wurde. Der Nachweis muss spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn, also bis zur Einschreibefrist, vorliegen. Zunächst wird der Studienplatz angenommen und der digital unterschriebene Einschriebeantrag in TUMonline hochgeladen; überwiesen wird erst einmal nur der Semesterbeitrag.

Der Abschluss kann intern durch die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss gemeldet werden. Alternativ lassen sich Abschlussbescheinigung, Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis hochladen. Wer im Bachelor gebührenpflichtig war, muss sich spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn aus dem Bachelorstudiengang exmatrikulieren. Bei rechtzeitigem Nachweis gilt die Befreiung im Master dauerhaft. Eine rückwirkende Befreiung oder Erstattung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.

Das gilt auch bei einem Bachelorabschluss an einer anderen deutschen Universität. Erforderlich sind dann der Einschriebeantrag sowie authentische Bachelorzeugnisse und -urkunden, etwa mit Siegel, Unterschrift oder Online-Verifizierung. Fehlen Zeugnis und Urkunde noch, können ein finales Transcript und eine Studienabschlussbescheinigung eingereicht werden. Diese muss den erfolgreichen Abschluss, die Verleihung des Bachelorgrades und die Abschlussnote bestätigen sowie von der Prüfungsverwaltung ausgestellt oder online verifizierbar sein. Eine sogenannte 4,0-Bescheinigung reicht nicht. Kommt der Nachweis zu spät, werden die Gebühren für das erste Mastersemester fällig oder der Studienbeginn muss verschoben werden.

Protest auf dem Campus

Die LMU-Studierendenvertretung hat eine Kampagne gegen die mögliche Einführung gestartet. Für den 20. Oktober um 18 Uhr war im Raum M 018 am Geschwister-Scholl-Platz 1 eine Informationsveranstaltung der StuVe geplant. Am 7. November um 14 Uhr soll am Geschwister-Scholl-Platz demonstriert werden. Die StuVe fordert, an der LMU keine Studiengebühren einzuführen, und verlangt außerdem die Abschaffung der TUM-Gebühren.

Ihre Forderung ist grundsätzlich formuliert: Bildung soll unabhängig von Einkommen, Nationalität, Pass und Aufenthaltsstatus kostenlos sein. Außerdem verlangt die StuVe die Abschaffung der professoralen Mehrheit im LMU-Senat, die Offenlegung der LMU-Haushaltspläne sowie mehr Transparenz und Beteiligung von Studierenden und Beschäftigten bei Hochschulentscheidungen.

Als die TUM-Gebühren vor drei Jahren eingeführt wurden, blieben Proteste trotz möglicher Repressionen erfolglos. Nun wächst der Widerstand an der LMU erneut. Studierende mit geringeren finanziellen Mitteln könnten gezwungen sein, zusätzlich zu einem Vollzeitstudium mehr zu arbeiten oder Kredite aufzunehmen. Dazu kommen steigende Kosten für Wohnen, Lebensmittel, Kultur und Mobilität – und ein angekündigter höherer Preis für das Deutschlandticket. Eine erneute Erhöhung des BAföG wurde nicht umgesetzt.

Nach Angaben des zugrunde liegenden Artikels ist in Deutschland jede dritte studierende Person von Armut bedroht; viele arbeiten neben einem Vollzeitstudium. Die geplanten Gebühren stehen dort auch im politischen Zusammenhang mit Kürzungen im Bildungsbereich sowie höheren Ausgaben für Verteidigung und Rüstungsforschung.

Der Migrationsbeirat der Stadt München lehnt die Überlegungen ebenfalls ab. Er warnt vor zusätzlichen Bildungsbarrieren für Studierende aus Drittstaaten. München könne außerdem als internationaler Hochschul- und Wirtschaftsstandort an Attraktivität verlieren. Gerade bei den Mieten und Lebenshaltungskosten ist die Stadt ohnehin kein Pflaster, auf dem Geld besonders lange liegen bleibt.

Offene Entscheidung, größere Debatte

Hinter den Plänen steht auch die angespannte Finanzlage der Münchner Universitäten. Studiengebühren könnten zusätzliche Einnahmen verschaffen. Wie viel bei der LMU tatsächlich ankäme, würde von Gebührenhöhe, Zahlungspflicht und Ausnahmen abhängen.

Für die Senatssitzung am 19. November ist laut Universität entgegen anderslautenden Vermutungen keine Abstimmung über Studiengebühren vorgesehen. In einer anderen Darstellung wird der 19. November als Termin genannt, an dem der LMU-Senat über die Einführung entscheiden soll. Fest steht daher vor allem: Der endgültige