Bielefelds Pflege-Charta soll Beruf, Studium und Angehörigenpflege vereinbar machen
In Bielefeld haben Schüco, die Universität Bielefeld und die Stadt Bielefeld am 11. Oktober 2026 die Charta „Vereinbarkeit Pflege & Beruf“ unterzeichnet. Die Vereinbarung soll Beschäftigten und Studierenden helfen, berufliche oder universitäre Verpflichtungen besser mit privaten Pflegeaufgaben zu verbinden.
Betroffen sind zusammen gut 12.000 Beschäftigte und gut 24.000 Studierende – also insgesamt mehr als 36.000 Menschen. Die drei Institutionen verpflichten sich, betriebliche und organisatorische Strukturen zu schaffen, die pflegende Angehörige entlasten. Nordrhein-Westfalens Minister Karl-Josef Laumann übermittelte Glückwünsche zu der Vereinbarung.
Pflege findet oft zu Hause statt
Der Schritt in Bielefeld fällt in eine Zeit, in der familiäre Pflege längst kein Randthema mehr ist. Laut Pflegestatistik 2023 wurden in Deutschland knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen versorgt. Fast 55 Prozent davon wurden ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich Pflegende betreut.
In Niedersachsen wurden nach Angaben der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag im Oktober 2026 rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Wer nebenbei arbeitet, studiert oder eine Ausbildung macht, jongliert damit schnell mehrere Kalender gleichzeitig. Da kann schon ein Arzttermin zur kleinen logistischen Operation werden.
Parallel wird auf Bundesebene über neue gesetzliche Rahmenbedingungen beraten. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026; am 9. Oktober 2026 wurde er an den Bundesrat überwiesen. Der zentrale Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Streit um das künftige Pflegebudget
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Neuordnung bisheriger Leistungsansprüche vor. Die Verhinderungspflege soll in ein Überbrückungsbudget überführt werden. Für Pflegegrade 4 und 5 soll dieses Budget auf 2.285 Euro pro Jahr begrenzt werden.
Der SoVD kritisierte am 9. Oktober 2026, dass pflegende Angehörige dadurch weniger finanzielle Unterstützung für Auszeiten erhalten könnten. Die bisher kombinierte Unterstützung aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege habe bis zu 3.559 Euro betragen. Auch der Patientenschützer Eugen Brysch äußerte Kritik an den geplanten Änderungen. Das Gesundheitsministerium erklärte dagegen, das neue Budget vereinfache die Antragstellung.
Vor diesem Hintergrund sollen innerbetriebliche Vereinbarungen und kommunale Netzwerke pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Pflege unterstützen. Genau hier setzt die Bielefelder Charta an: nicht mit einem einzelnen Termin im Kalender, sondern mit Strukturen, die im Alltag tragen müssen.
Was eine Pflege-Charta versprechen kann
Die „Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ wird jährlich vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) an hessische Unternehmen und Organisationen verliehen. Ausgezeichnet werden Arbeitgeber, die sich freiwillig für eine pflegesensible Personalpolitik und Unternehmenskultur einsetzen.
Mitglieder sensibilisieren in ihren Unternehmen oder Organisationen für Entwicklungen im Pflegebereich und deren betriebliche Auswirkungen. Sie werben für Lösungen, die sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch jene der pflegenden Beschäftigten berücksichtigen.
Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen und Organisationen unter anderem, die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege durch Beschäftigte anzuerkennen, eine von Wertschätzung geprägte Organisationskultur zu fördern und Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Beschäftigten – besonders Führungskräfte – diese Werte teilen und umsetzen.
Dazu gehört auch, über gesetzliche Rahmenbedingungen sowie betriebliche und kommunale Unterstützungsangebote zu informieren und mit den Situationen pflegender Beschäftigter lösungsorientiert umzugehen. Die Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen und Organisationen.
Mit der Unterzeichnung treten Arbeitgeber der Hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ bei. Sie erhalten Zugang zu einem Arbeitgebernetzwerk und verschiedenen kostenfreien Angeboten. Die Unterzeichnung ist kostenlos und an keine Voraussetzungen oder Bedingungen geknüpft. Für Bielefeld ist das Modell kein hessischer Beitritt, die dahinterliegende Idee ist aber dieselbe: Pflege soll im Betrieb und in der Organisation mitgedacht werden, bevor jemand nur noch im Notfallmodus funktioniert.
Informationen zu Freistellung und Pflege
Orientierung gibt auch die am 2. Dezember 2025 veröffentlichte Broschüre „Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige pflegende Angehörige“. Grundlage ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Gesetz soll pflegende Angehörige unterstützen und mehr Flexibilität und Individualität bei der Pflege ermöglichen.
Die Broschüre erläutert die Ansprüche von Beschäftigten, die nahe Angehörige pflegen, ebenso wie die Voraussetzungen für diese Ansprüche. Sie richtet sich an pflegende Beschäftigte, Pflegebedürftige und Arbeitgeber und soll bei Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Orientierung geben. Weitere Informationen stehen unter wege-zur-pflege.de bereit.
