Am 31.10.2026 an der Uni Bonn geht es um einen Juristen, der Recht nie als Selbstzweck betrachtet hat: Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). 2007 gründete er das ECCHR gemeinsam mit weiteren Anwältinnen und Anwälten in Berlin. Für besondere Verdienste um die Menschenrechte erhielt er 2017 den Ehrenpreis der Bruno Kreisky Stiftung. Benjamin Düsberg nominierte ihn für die Reihe „LTO Most Wanted“.

Seine persönlichen Vorlieben klingen nach Fernweh und Großstadtstaub: Wodka Lemon in der New Yorker Bar „KGB“, „Sólo lo Pido a Dios“ von Mercedes Sosa in der Fassung von Nicolas Jaar, dazu das Buch „Ein von Schatten umgrenzter Raum“ von Emine Sevgi Özdamar. Sein Lieblingsort ist die Straßenecke Estados Unidos/Bolívar in Buenos Aires.

Warum Jura, warum Strafrecht?

Kaleck wollte juristische Technik und Sprache mit gesellschaftswissenschaftlichen Fragen zu Gerechtigkeit und Gleichheit verbinden. Am Strafrecht reizten ihn die unmittelbare Konfrontation im Gerichtssaal und die Möglichkeit, Einzelne gegen den strafverfolgenden Staat zu verteidigen. Das ist kein gemütlicher Schreibtischblick auf die Welt, eher eine Arbeit mit offenem Visier.

Ein aktuelles juristisches Problem ist für ihn die Zivilklage der Familie von Patrice Lumumba gegen Belgien wegen dessen Entführung, Folter und Ermordung. An seiner Arbeit schätzt Kaleck den Umgang mit mutigen Menschen weltweit und in Berlin. Zunehmende Ignoranz und Phlegma in Deutschland empfindet er dagegen als belastend. Je nach Phase arbeitet er etwa 35 bis 70 Stunden pro Woche.

Künstliche Intelligenz spielt in seiner Arbeit bislang keine große Rolle, weil er nicht mehr aus der alltäglichen Praxis heraus arbeitet. Von Edward Snowden lasse sich „Courage“ lernen. Das Strafmündigkeitsalter sollte trotz populistischen Drucks bei 14 Jahren bleiben.

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Recht setzt für Kaleck normative Grenzen, Regeln und eine konkrete Ordnung. Gerecht ist es dadurch noch lange nicht. Gerechtigkeit müsse das Leiden und die Bedürfnisse vieler Menschen berücksichtigen; geschriebenes Recht könne diesen Anspruch nie vollständig erfüllen. Die Suche danach bleibt also eine dauerhafte Aufgabe, nicht etwas, das man nach dem letzten Paragrafen einfach zuklappt.

Der Fall Lafarge und die Menschen hinter den Akten

Am 13. April wurde der französische Konzern Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung durch seine syrische Tochtergesellschaft schuldig gesprochen. Das Urteil betrifft Zahlungen und Geschäftsbeziehungen zu bewaffneten Gruppen, darunter dem sogenannten Islamischen Staat, während diese schwere Menschenrechtsverbrechen begingen.

Der Schuldspruch gilt als rechtlicher Präzedenzfall: Zum ersten Mal wurde ein französisches Unternehmen wegen der Finanzierung einer terroristischen Organisation verurteilt. Französische Konzerne können sich demnach nicht hinter ausländischen Tochtergesellschaften verstecken. Verurteilt wurde laut dem Artikel ein undurchsichtiges Zahlungssystem, das Führungskräfte der Pariser Zentrale und der syrischen Tochtergesellschaft gemeinsam organisiert haben sollen. Ziel war, Lafarges Gewinne und Wettbewerbsfähigkeit in der vom Krieg betroffenen Region zu schützen.

Neben ehemaligen Spitzenmanagern, darunter der frühere CEO, wurde auch der Lafarge-Konzern selbst zur Verantwortung gezogen. Ehemalige syrische Lafarge-Mitarbeiter schlossen sich dem Verfahren als Zivilparteien an; rund zwölf von ihnen nahmen an der Verhandlung teil. Sie berichteten von drohenden Entlassungen, Entführungsgefahr, Fahrten durch Gebiete unter Scharfschützenfeuer, Kontrollpunkten, Bombenangriffen und dem Risiko von Repressalien durch bewaffnete Gruppen.

Das Gericht bewertete ihre Aussagen als von „Stärke, Präzision, Würde und Menschlichkeit“ geprägt. Eine Entschädigung sprach es ihnen dennoch nicht zu, weil Einzelpersonen nach seiner Auffassung nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung gelten können. Mehr als zehn Jahre nach den Ereignissen verließen die ehemaligen syrischen Mitarbeiter den Gerichtssaal ohne Entschädigung. Auf Wiedergutmachung müssen sie weiter warten.

Was Unternehmen mit Menschenrechten zu tun haben

Unternehmen tragen durch ihr Handeln weltweit zu Menschenrechtsverletzungen bei: in Konfliktregionen, globalen Lieferketten, bei der Rohstoffgewinnung sowie im Umwelt- und Klimaschutz. Dazu gehören Kooperationen mit autoritären Regimen und Konfliktparteien, ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Lebensräumen ebenso wie klimaschädliche Aktivitäten.

Traditionell verpflichtet das Völkerrecht vor allem Staaten zum Schutz der Menschenrechte. Unternehmen werden nicht umfassend verpflichtet, und Betroffene können internationale Pflichten von Firmen nicht direkt vor UN- oder ILO-Beschwerdeinstanzen einklagen. Gleichzeitig können Unternehmen Staaten auf Grundlage von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen vor Schiedsgerichten verklagen, wenn strengere Menschenrechts-, Arbeits-, Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen ihre Gewinne beeinträchtigen.

Gut dokumentierte Fälle zeigen die Folgen besonders im Globalen Süden. Unternehmen können Menschenrechtsverletzungen durch den Einkauf von Rohstoffen und Waren mittelbar unterstützen. Deutschen Chemie- und Automobilkonzernen wird vorgeworfen, mit chinesischen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die an der Unterdrückung und Ausbeutung der Uiguren beteiligt seien. Geld, Waffen und Überwachungstechnologien können zur Repression politischer Aktivistinnen und Aktivisten sowie von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern beitragen.

In der Textilindustrie stehen der Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes in Bangladesch und der Brand bei Ali Enterprises in Pakistan für gefährliche Arbeitsbedingungen. Entlang vieler Lieferketten gibt es lebens- und gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze, lange Arbeitszeiten bei niedrigen Löhnen, sexualisierte Gewalt und Bedrohungen gegen Gewerkschaftsmitglieder. Einkaufs- und Preispolitik europäischer und nordamerikanischer Marken beeinflusst diese Bedingungen. Während der COVID-19-Pandemie wälzten große Textilkonzerne Kosten und Risiken des Markteinbruchs auf Zulieferbetriebe im Globalen Süden ab.

Im Nigerdelta verursachten jahrzehntelange Aktivitäten multinationaler Ölkonzerne in Zusammenarbeit mit dem nigerianischen Staat erhebliche Menschenrechts- und Umweltschäden. Rohstoffförderung – etwa von Erdöl, Kohle, Gold und Lithium – kann lokale und indigene Gemeinschaften vertreiben. Tagebau, Abholzung, giftige Chemikalien oder beschädigte Ölpipelines zerstören Lebensräume; die Folgen reichen von Krankheiten und Armut bis zu gewaltsamen Konflikten.

Förderung und Verbrauch fossiler Rohstoffe verstärken den Klimawandel, dessen Folgen besonders Menschen im Globalen Süden treffen. Selbst klimafreundliche Investitionen sind nicht automatisch unproblematisch: Genannt wird der geplante Windpark eines französischen Energieunternehmens auf dem Gebiet indigener Gemeinschaften in Mexiko, bei dem eine unzureichende Konsultation der Betroffenen vorgeworfen wird. Die Ausbeutung von Menschen und Natur durch Unternehmen prägte schon den europäischen Kolonialismus.

Lieferketten, Gesetze und offene Lücken

Internationale Reformen scheiterten wiederholt am Widerstand wirtschaftlich und politisch mächtiger Akteure. Die nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten Menschenrechtskonventionen verpflichteten grundsätzlich nur Staaten und begrenzten deren Pflichten meist auf das eigene Staatsgebiet. Unternehmensverantwortung wurde lange vor allem durch rechtlich unverbindliches internationales Soft Law geregelt, etwa durch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen von 1976.

Inzwischen gilt als anerkannt, dass auch Individuen und Unternehmen begrenzte internationale Pflichten haben, etwa im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter. Direkt vor internationalen Menschenrechts- oder Arbeitsrechtsinstanzen einklagbar sind diese Pflichten bislang jedoch nicht.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat 2011. Sie verbinden staatliche Schutzpflichten mit der unverbindlichen Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte zu achten. Staaten sollen Firmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt bei globalen Geschäftstätigkeiten anhalten und den Rechtsschutz Betroffener verbessern.

Seit 2014 verhandelt die Staatengemeinschaft über einen völkerrechtlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der dritte Vertragsentwurf von 2021 sieht vor, global tätige Unternehmen über Staatsgrenzen hinweg zur Wahrung menschenrechtlicher Schutzpflichten zu verpflichten. Ob und in welcher Form der Vertrag verabschiedet wird, ist offen.

Nationale Lieferkettengesetze sollen Regulierungslücken schließen. Das französische Loi de Vigilance und das deutsche Lieferkettensorgfaltspf