EU-Kommission fordert TikTok zu Änderungen am „Für Dich“-Algorithmus auf
Uni Europa, 6. November 2026 – Die EU-Kommission fordert TikTok auf, seinen Algorithmus zu ändern. Sie bezeichnet ihn als „schädlich“ und sieht darin ein Risiko für die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer. Nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen können die personalisierten Videoempfehlungen Suchtgefahren sowie Ess- und Angststörungen fördern.
Das Prinzip ist schnell erklärt: TikTok wertet unter anderem aus, welche Beiträge angesehen oder mit „Gefällt mir“ markiert werden, und spielt anschließend ähnliche Inhalte aus. Auch die Dauer, während der ein Video läuft, fließt in die Empfehlungen ein. Wer wiederholt Videos zu Depressionen, Ängsten, Schlangen oder Essstörungen schaut, kann so immer weiter in dieselbe Richtung gelenkt werden.
Wenn der Feed zum Sog wird
Im Mittelpunkt steht die „Für Dich“-Seite, international „For You“ genannt. Sie soll rasch personalisierte Inhalte anzeigen, liefert aber nach Einschätzung der Kommission besonders schutzbedürftigen Menschen einen endlosen Strom ähnlicher Videos. So könnten Nutzerinnen und Nutzer vermehrt Beiträge über Traurigkeit, Isolation, Einsamkeit, Gewicht und Körperbild sehen – und nur schwer wieder herausfinden.
Die Behörde spricht von „Rabbit-Hole-Effekten“, auch „Sog-Effekt“ genannt. Gemeint ist, dass sich Menschen immer tiefer in ein Thema hineinbewegen und dadurch mehr Zeit auf der Plattform verbringen. Besonders gefährdet seien Kinder und Jugendliche sowie psychisch labile Menschen. Als mögliche Folgen nennt die Kommission Angstzustände, ein sinkendes Selbstbewusstsein und Essstörungen.
Die bisherigen Schutzmaßnahmen hält sie für nicht ausreichend. Auch der Button „Nicht interessiert“ beziehungsweise „Interessiert mich nicht“ ändere den Feed nach ihrer Einschätzung nicht verlässlich genug. TikTok soll die Funktionsweise der „Für Dich“-Seite daher grundlegend verändern, ausdrückliche Nutzerwünsche stärker berücksichtigen und den Algorithmus nicht mehr daran ausrichten, wie lange ein Video angesehen wird. Nutzerinnen und Nutzer sollen außerdem mehr Kontrolle darüber erhalten, welche Inhalte ihnen angezeigt werden.
Das dritte EU-Verfahren gegen TikTok
Die Kommission wirft TikTok vor, die gesundheitlichen Risiken der personalisierten Empfehlungen nicht ausreichend eingedämmt zu haben. Das aktuelle Verfahren ist das dritte der EU gegen TikTok wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act, kurz DSA. TikTok gehört zum chinesischen Konzern ByteDance.
Seit dem Beginn des ersten Verfahrens im Februar 2024 wurde noch keine Strafe verhängt. Die EU-Kommission betont, ihre Entscheidungen müssten gerichtsfest sein. TikTok kann die Vorwürfe zurückweisen oder durch Änderungen an der Plattform die Bedenken ausräumen. Gelingt keine Einigung und wird keine ausreichende Lösung gefunden, kann die Kommission formell einen Verstoß feststellen.
Dann wären eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns sowie tägliche Zwangsgelder möglich. Falls TikTok den Algorithmus nicht ändert, könnte ein Bußgeld verhängt werden.
Weitere Vorwürfe gegen die Plattform
Neben dem Verfahren zum Empfehlungssystem untersucht die Kommission suchtfördernde Funktionen, darunter das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. In einem separaten Verfahren warf sie TikTok im Juli außerdem vor, Minderjährige nicht ausreichend vor übergriffigem Verhalten anderer Nutzer zu schützen.
Kritisiert wird unter anderem, dass Fremde öffentliche Konten Minderjähriger einsehen und sie mit missbräuchlichen Absichten kontaktieren könnten. Gegen TikTok laufen damit bereits zwei weitere EU-Verfahren, darunter eines wegen möglicherweise süchtig machender Strukturen. Rechtsgrundlage ist jeweils der Digital Services Act.
Die Meldung wurde am 6. November 2026 im Deutschlandfunk ausgestrahlt. Für TikTok bleibt nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und Verbesserungen einzuleiten – während der nächste personalisierte Clip schon wartet.
Quelle 1: Deutschlandfunk
Quelle 2: Tagesschau
Quelle 3: Bayerischer Rundfunk
