UKF prüft Vergabe von Leihpflege nach möglichem Verstoß gegen EU-Recht
Am Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) soll sich bei der Vergabe von Leihpflege künftig etwas ändern: Entsprechende Aufträge sollen ausgeschrieben werden. Das kündigten Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) und der Vorstandsvorsitzende des Klinikums, Prof. Jürgen Graf, im Wissenschaftsausschuss des hessischen Landtags an.
Auslöser ist ein Bericht der „Hessenschau“ über einen möglichen Verstoß gegen das Vergaberecht. Für die Recherche wurden laut „Hessenschau“ mehr als 1.900 Transaktionen ausgewertet, interne Unterlagen geprüft und Gespräche mit Insidern geführt. Demnach überschritten die Ausgaben des UKF für Pflege-Leihkräfte im Jahr 2023 die Millionengrenze. Eine EU-weite Ausschreibung wäre dann erforderlich gewesen – laut Bericht gab es sie nicht.
Einzelaufträge oder eine Gesamtsumme?
Graf erklärte, die einzelnen Beauftragungen hätten jeweils unter der Ausschreibungsschwelle von 100.000 Euro gelegen. Gleichzeitig besteht der Verdacht, dass mehrere Einzelaufträge vergaberechtlich hätten zusammengerechnet werden müssen. Genau an diesem Punkt wird es kompliziert: Nicht nur einzelne Rechnungen, sondern möglicherweise der Gesamtumfang der Leistungen könnte entscheidend sein.
Im Ausschuss beantworteten Gremmels und Graf mehrere Dutzend Fragen aus dringlichen Berichtsanträgen der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP. Gremmels sagte, bislang seien keine größeren, systematischen Verfehlungen erkennbar. Wegen der Komplexität des Rechtsgebiets sei derzeit aber nur eine vorläufige Einschätzung möglich. Die operative Verantwortung für die Vergabe liege grundsätzlich beim Klinikvorstand.
Das UKF untersucht die Vorgänge mit externer Unterstützung durch Datenanalysten und Vergaberechtler. Dafür müssen große Datenmengen und zahlreiche Unterlagen ausgewertet werden. Das Klinikum und das Wissenschaftsministerium wollen die Ergebnisse nach Abschluss der Prüfung vorstellen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten. Ein abschließender Bericht mit weiteren Informationen wird laut Gremmels in etwa acht Wochen erwartet.
Leihpflege in spezialisierten Bereichen
Nach Angaben eines Wirtschaftsprüfers zahlte das Klinikum marktübliche Preise für die Leihpflegekräfte. Bei den Einsätzen habe es sich um einzelne Maßnahmen in spezialisierten Bereichen gehandelt, unter anderem in der Kinderpflege. Gremmels zufolge habe das UKF erkennbar versucht, Leiharbeit zu begrenzen. Die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sei in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Krankenhäusern niedrig gewesen.
Leiharbeit ist für Kliniken trotzdem ein ziemlich teures Pflaster. Sie hilft, kurzfristige Personalengpässe auszugleichen – etwa wenn Fachkräfte fehlen oder Krankheitswellen durchs Haus laufen. So können Krankenhäuser Personalvorgaben einhalten und müssen Betten nicht sperren. Nach Angaben von Verdi kommt wegen des Fachkräftemangels kein Krankenhaus vollständig ohne Leiharbeit aus; besonders groß ist der Bedarf in der Pflege am Bett und in Operationssälen.
Etwa die Hälfte der hessischen Krankenhäuser setzt dauerhaft oder gelegentlich Leiharbeitskräfte ein. Laut Hessischem Pflegemonitor waren zuletzt in Akutkrankenhäusern rund 9 Prozent der Stellen mit Leiharbeitskräften besetzt, in der Altenpflege lag der Anteil bei 18 Prozent. Mitte 2025 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Hessen rund 2.400 Leihkräfte in Pflegeberufen, in Krankenhäusern und Altenpflege zusammen. Das waren etwa 25 Prozent weniger als 2023 und entsprach 1,9 Prozent aller Beschäftigten in diesen Berufen.
Mehr Geld, weniger Kontinuität
Für Pflegekräfte kann Leiharbeit eine Alternative zu den Bedingungen im regulären Krankenhausbetrieb sein. Häufig gibt es mehr Geld, außerdem lassen sich Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsumfang stärker selbst bestimmen. Eine stichprobenartige Verdi-Befragung ergab bis zu 500 Euro mehr im Monat, in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro.
Für die Häuser kommt zu den Löhnen noch die Gebühr der Leiharbeitsfirma. Leiharbeit ist damit teurer als reguläre Beschäftigung. Krankenkassen erstatten die Kosten nur bis zur Höhe des Tariflohns; darüber hinausgehende Beträge müssen die Kliniken selbst tragen. Häufig wechselnde Kräfte können außerdem die Kontinuität auf den Stationen erschweren. Das Stammpersonal muss neue Kolleginnen und Kollegen immer wieder einarbeiten – neben dem normalen Betrieb, der ohnehin selten auf Pause drückt.
Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft bleibt die Versorgung grundsätzlich gewährleistet, ist aber weniger kontinuierlich. Eine Eindämmung der Leiharbeit könnte durch attraktivere Arbeitsbedingungen gelingen: ausreichend Zeit und Personal, verlässliche Arbeitszeiten, Mitsprache bei Dienstplänen und eine wertschätzende Führungskultur. In der Befragung „Ich pflege wieder, wenn …“ erklärten Pflegefachkräfte, dass sie unter besseren Bedingungen eher in den Beruf zurückkehren oder ihre Arbeitszeit erhöhen würden.
Streit über die Entwicklung
Wie es weitergeht, ist umstritten. Verdi erwartet künftig eher eine Zunahme der Leiharbeit. Wenn bei der Refinanzierung von Personalkosten gespart werde, könnte reguläres Personal abgebaut werden; fehlende Kräfte müssten anschließend durch Leihkräfte ersetzt werden. Das könne die Pflege zunächst sichern, langfristig aber höhere Kosten verursachen.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft berichtet dagegen von einem Rückgang. Kliniken hätten eigenes Personal aufgebaut, Springerpools eingerichtet und Dienstmodelle flexibilisiert. Ganz ohne Leiharbeit könne man in den meisten Fällen dennoch nicht auskommen. Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist grundsätzlich gesetzlich zulässig.
Ab 2027 soll das Pflegebudget zusätzlich gedeckelt werden. Die Deutsche und die Hessische Krankenhausgesellschaft fordern deshalb eine gesetzliche Obergrenze für Verleihpreise; der Bund hat diese Forderung bislang abgelehnt. Ihr Ziel bleibt ein stabiles eigenes Team auf jeder Station. Am UKF muss nun erst einmal geklärt werden, ob die bisherigen Einzelaufträge rechtlich tatsächlich getrennt betrachtet werden durften.
