Wer in Greifswald forscht und den nächsten Schritt ins Ausland plant, kann sich am Dienstag, 3. November 2026, von 12:15 bis 13:45 Uhr zunächst bequem am eigenen Schreibtisch informieren: Der Onlinevortrag „Wissenschaft managen / Managing Research – International mobility and research stays abroad“ findet über Zoom statt.

Auf dem Programm stehen Fördermöglichkeiten für kurze, mittlere und längere Auslandsaufenthalte zu Lehr- und Forschungszwecken. Dazu kommen praktische Hinweise zur Antragstellung sowie Informationen darüber, wie internationale Mobilität beim Aufbau grenzüberschreitender wissenschaftlicher Netzwerke helfen kann. Referieren werden Roberta Wirminghaus vom International Office und Sara Hackert vom Forschungsunterstützungszentrum/ZFF.

Für wen der Vortrag gedacht ist

Die Veranstaltung richtet sich an Forschende in der späten Promotions- und frühen Postdoc-Phase an der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald. Forschende anderer Greifswalder Einrichtungen sind ebenfalls willkommen. Veranstaltet wird der Termin vom Zentrum für Forschungsförderung und Transfer (ZFF) sowie vom Zentrum für akademische und digitale Kompetenzen beziehungsweise der Graduiertenakademie der Universität Greifswald.

Der Vortrag gehört zur Reihe „Managing Research“. Sie begleitet den Aufbau erster Postdoc-Forschungsprojekte und beschäftigt sich außerdem mit erfolgreicher Antragstellung und Projektdurchführung. Eine Teilnahmebescheinigung kann über die Graduiertenakademie ausgestellt werden. Für strukturierte Programme der UMG gilt: Für zwei ECTS müssen mindestens acht thematisch unterschiedliche Kurse besucht werden.

Eine Registrierung für die Vortragsreihe ist erforderlich. Ansprechpartner ist das Forschungsunterstützungszentrum, Wollweberstraße 1, 17489 Greifswald, Telefon +49 3834 420 1185. Die im Veranstaltungshinweis angegebene E-Mail-Adresse lautet: managingresearchuni-greifswaldde.

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Was ein DFG-Forschungsstipendium abdecken kann

Als mögliche Förderung kommt unter anderem ein DFG-Forschungsstipendium infrage. Es soll Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein begrenztes Forschungsprojekt durchzuführen oder neue wissenschaftliche Methoden zu erlernen. In der Regel läuft die Förderung bis zu zwei Jahre.

Antragsberechtigt sind deutsche Wissenschaftlerinnen aller Fachrichtungen in frühen Karrierephasen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung, grundsätzlich mit Promotion. Auch ausländische Wissenschaftlerinnen können sich bewerben, wenn sie mehrere Jahre in Deutschland leben, durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Tätigkeit während der Promotion und/oder Postdoc-Phase in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und erklären, künftig wissenschaftlich in Deutschland arbeiten zu wollen. Für Personen, die sich bei Antragstellung im Ausland befinden, gelten Einschränkungen. Weiter fortgeschrittene Wissenschaftlerinnen können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie eine Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung bearbeiten.

Das Vorhaben muss wissenschaftlich besonders hochwertig und originell sein und internationalen Standards entsprechen. Zur Förderung gehören ein Stipendiengrundbetrag, ein monatlicher pauschaler Zuschuss für Sach- und Reisekosten, gegebenenfalls ein Auslandszuschlag, ein Fahrtkostenzuschuss und ein Zuschuss zu Publikationskosten. Eltern können eine Kinderzulage sowie Unterstützung für Erziehungsleistungen erhalten, etwa durch eine Verlängerung des Stipendiums oder einen Kinderbetreuungszuschuss. Möglich sind außerdem Reisebeihilfen zur Anbahnung oder Intensivierung wissenschaftlicher Kontakte in Deutschland und ein Zuschuss zu Umzugskosten für die Rückkehr nach Deutschland.

Nach dem DFG-Forschungsstipendium kann ein Rückkehrstipendium zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem beantragt werden. Ein Stipendienrechner hilft bei einer voraussichtlichen Berechnung der Stipendienhöhe; Formulare und Merkblätter sind in einer Übersicht verfügbar.

DAAD: Fristen, Geld und Auswahl

Auch das DAAD-Programm fördert hochqualifizierte Nachwuchsforschende bei einem selbst gewählten Forschungsvorhaben im Ausland – als Qualifizierungsschritt für eine spätere Laufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder Kultur in Deutschland. Ab 2027 gibt es nur noch zwei Stipendienauswahlen pro Jahr. Die Herbstauswahl findet letztmals im Oktober 2026 statt. Der ursprünglich für den 26.02.2027 vorgesehene Bewerbungsschluss wurde auf den 12.03.2027 verschoben.

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen, die in Deutschland forschen. Die Promotion muss vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen sein – mindestens „magna cum laude“ beziehungsweise „sehr gut“ bei einer Promotion in Deutschland. Bei einer unbenoteten Promotion entscheidet die DAAD-Auswahlkommission. Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Die Promotion sollte bei Bewerbung höchstens vier Jahre zurückliegen; bei Medizin zählt die Zeit seit der Approbation. Eine Bewerbung vor Abschluss der Promotion ist möglich, wenn der erfolgreiche Abschluss voraussichtlich rechtzeitig erfolgt.

Grundsätzlich geht die Bewerbung aus Deutschland ins Ausland. Eine Ausnahme gilt bei einem Forschungsaufenthalt im Ausland von höchstens sechs Monaten zum Bewerbungszeitpunkt, sofern eine wissenschaftliche Karriere in Deutschland geplant ist und die Rückkehrpläne nachvollziehbar dargestellt werden.

Gefördert werden Forschungsaufenthalte aller Fachrichtungen an selbst gewählten Gastinstituten im Ausland. Lehrgänge, Workshops oder vergleichbare Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Aufenthalte in mehreren Ländern oder in mehreren Einrichtungen innerhalb eines Landes sind möglich, sofern alle Zielinstitutionen im Antrag genannt werden. Bei mehreren Gastländern wird grundsätzlich nur eine Reisekostenpauschale gezahlt, und zwar die höchste der vorgesehenen Pauschalen.

Die Förderdauer beträgt drei bis sechs Monate, das Stipendium ist nicht verlängerbar. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem DAAD kann der Aufenthalt in höchstens zwei Teilaufenthalte aufgeteilt werden. Das gesamte Stipendium muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden; ein Teilaufenthalt dauert in der Regel mindestens einen Monat. Der Antritt ist nur zum Monatsersten möglich.

Die monatliche Stipendienrate besteht aus einem Grundbetrag von 2.188 Euro und einem länderspezifischen Auslandszuschlag. Die Beträge gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen für Förderungen im akademischen Jahr 2026/2027. Hinzu kommt ein monatlicher Sachkostenzuschuss von 313 Euro, etwa für Fachbücher oder Fachkongresse, sowie ein Reisekostenzuschuss für Hin- und Rückreise.

Beantragt werden können außerdem eine Kinderzulage für begleitende Kinder unter 18 Jahren – 400 Euro monatlich für das erste, 100 Euro für jedes weitere Kind –, die Erstattung nachgewiesener Kinderbetreuungskosten für Kinder unter zwölf Jahren bis zu 2.188 Euro monatlich, ein Partnerzuschlag von 200 Euro monatlich für begleitende Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sowie ein Zuschuss zu den Kosten der aktiven Teilnahme an einem fachlich passenden Kongress. Ausfallkosten werden in der Regel nicht erstattet. Für bestimmte Zielländer können zusätzliche Bewerbungshinweise in der DAAD-Stipendiendatenbank hinterlegt sein; sie erscheinen erst nach Auswahl des Ziellands.

Die nächsten DAAD-Termine

Die Bewerbungstermine und der jeweils früheste mögliche Antritt sind:

Bewerbungsschluss Auswahl Frühester Antritt
15. Juni 2026 Ende Oktober 2026 1. Januar 2027
6. November 2026 Ende Februar 2027 1. Juni 2027
12. März 2027 Ende Juni 2027 1. September 2027
6. November 2027 Ende Februar 2028 1. Juni 2028

Für Visa und weitere Formalitäten sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Ein Stipendienantritt ist grundsätzlich nur möglich, wenn für das Zielland keine Reisewarnung besteht. Die Sicherheitslage sowie mögliche Reise- oder Teilreisewarnungen sollen beim Auswärtigen Amt geprüft werden.

Eine DAAD-Auswahlkommission begutachtet die Bewerbungen und entscheidet über die Vergabe; bei Bedarf werden zusätzliche schriftliche Fachgutachten eingeholt. In der Regel wirken ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeitende der DAAD-Geschäftsstelle mit, wobei Mitarbeitende kein Stimmrecht haben. Eine persönliche Vorstellung gibt es