Gedenken in Halle: Jüdische Studierende verwehren AfD-Politiker den Zutritt zur Synagoge
Am 9. Oktober 2026, genau sieben Jahre nach dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale), ist dem neuen Vizepräsidenten des sachsen-anhaltischen Landtags, Hans-Thomas Tillschneider (AfD), der Zutritt zur Synagoge verwehrt worden. Mitglieder der Jüdischen Studierendenunion Deutschlands versperrten ihm bei der Gedenkfeier den Eingang.
„Rechtsextreme wollen wir nicht erneut in unsere Synagoge lassen“, erklärten die Studierenden. Tillschneider sei nicht erwünscht. Er verließ den Ort anschließend. Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel, Vorsitzender des damaligen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Anschlags, bezeichnete die Aktion als Zeichen von Menschlichkeit. Im Deutschlandfunk sagte Striegel, Tillschneider und der Attentäter teilten die Ideologie des sogenannten „großen Austauschs“.
Gedenken an einen Angriff auf Jom Kippur
Sieben Jahre zuvor hatte ein bewaffneter Täter versucht, während des jüdischen Feiertags Jom Kippur in die Synagoge einzudringen. Rund 50 Menschen hielten sich dort auf. Die Gemeinde verbarrikadierte die Tür und wartete auf die Polizei. Der Sicherheitsbeauftragte sah den Angreifer über die Außenkamera mit einer Pumpgun, verständigte die Polizei und verriegelte die Türen.
Der Täter gelangte nicht in das Gebäude. Danach erschoss er die Passantin Jana Lange und schoss auf den Kiez-Döner. Kevin Schwarze, ein Gast des türkischen Imbisses, starb. Der 74-jährige Bernd H. berichtete später, der Angreifer habe auf ihn gezielt und zweimal abgedrückt; wegen einer Ladehemmung fiel kein Schuss. H. floh durch ein Fenster und erlitt Prellungen. Sechs Wochen lang nahm er opiumhaltige Schmerzmittel, beantragte aber keine psychologische Behandlung.
Im Livestream des Täters war zu sehen, wie er auf zwei weitere Frauen zielte. Sie konnten fliehen, als seine Waffe klemmte. Ein selbst gebauter Sprengsatz hätte nach Einschätzung von Experten tödlich wirken können. Kurz vor der Tat, am 9. Oktober 2019 um 12:55 Uhr, hatte sich der Täter in voller Ausrüstung fotografiert. Die Ausrüstung wog zunächst 29 Kilogramm und umfasste unter anderem einen Lautsprecher.
Ein Prozess mit vielen Zeugenaussagen
Am 21. Juli 2020 begann vor dem Oberlandesgericht Naumburg im Landgericht Magdeburg die Hauptverhandlung gegen B. Die Bibliothek war dafür zum damals größten Gerichtssaal Sachsen-Anhalts umgebaut worden. Viele Nebenkläger und Pressevertreter sowie die COVID-19-Pandemie führten zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen. Wegen seines Fluchtversuchs musste B. Fußschellen tragen. Der Prozess wurde vollständig aufgezeichnet; die Tonaufnahme wird im Landesarchiv Sachsen-Anhalt aufbewahrt.
Vorsitzende Richterin war Ursula Mertens. Zugelassen waren 43 Nebenkläger, 147 Zeugen wurden benannt, darunter 68 Polizisten. Die Anklage warf B. unter anderem zwei Morde, 68 Mordversuche, Holocaustleugnung, Volksverhetzung, friedensgefährdende Hetze, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Zunächst verweigerte B. Angaben zu seiner Familie und seinem Studium. Den Bau seiner Waffen begründete er mit dem Zuzug von Migranten. Er vertrat rassistische und antisemitische Vorstellungen eines angeblichen „Bevölkerungsaustauschs“ durch Juden und Migranten. Die Waffen habe er als „Selbstverteidigungswaffe“ gegen Muslime und Schwarze gekauft. Seit 2015 habe er sich bewaffnen wollen, erklärte B.; mangels Kontakten habe er aber keinen Zugang zum Schwarzmarkt gehabt. Bereits vor 2015 sei er isoliert gewesen.
Warum er eine Synagoge statt einer Moschee angegriffen habe, erklärte B. damit, Juden seien für ihn die „Ursache“, Muslime ein „Symptom“. Jana Lange habe er erschossen, weil er sonst im Internet verspottet worden wäre. Die zweite Salve habe er abgegeben, um sicherzugehen, dass sie nicht wieder aufstehe. Kevin Schwarze ordnete er wegen seiner schwarzen Haare fälschlich als Muslim ein und erschoss ihn, weil dieser noch Geräusche gemacht habe. B. bedauerte vor allem, dass die Opfer Weiße und keine Muslime oder Ausländer gewesen seien.
Nach dem gescheiterten Angriff auf die Synagoge habe er möglichst viele Muslime und Schwarze töten wollen, bis die Polizei ihn erschieße. Sein Scheitern bezeichnete er als „grandioses“ Versagen. Mit dem Livestream wollte er nach eigener Darstellung wie der Attentäter von Christchurch „weiße Männer“ erreichen. Wegen des Scheiterns habe er sich weltweit lächerlich gemacht.
Überlebende schildern die Stunden in Halle
Am 22. Juli wurde das Tätervideo im Gericht gezeigt. Angehörige verließen teilweise den Saal. B. lachte über den Verlauf des Videos und erklärte, der Angriff auf die Synagoge sei kein Fehler gewesen; die dort Anwesenden seien seine Feinde. Am 28. Juli wurden frühere antisemitische und ausländerfeindliche Aussagen behandelt. B.s Schwester sagte, er hasse alle Ausländer, insbesondere Juden.
Auf die Frage, ob er Nazi sei, antwortete B. mit „kein Kommentar“. Frühere Äußerungen erklärte er mit Alkoholkonsum. Nach einem Suizidversuch B.s hatte seine Mutter in einem Brief antisemitische und staatsfeindliche Aussagen geschrieben. B. führte diese auf Medikamente zurück. Seiner Mutter hatte er außerdem ein Pamphlet des Christchurch-Attentäters Brenton Tarrant gezeigt.
Ein Zeuge berichtete, B. habe schon während seiner Bundeswehrzeit „Jude“ als Schimpfwort verwendet. B. erklärte, er würde weiterhin Juden, auch Kinder, ermorden. Anetta Kahane bezeichnete er als eine seiner wichtigsten Feindinnen. Am 25. August erläuterten sechs BKA-Beamte die Herstellung und Funktionsweise seiner Waffen und Sprengsätze. B. hatte Werkzeuge mit Geld seiner Mutter gekauft und die Waffen im Schuppen seines Vaters hergestellt und getestet.
Am 26. August sagte die Leiterin der Grundschule in Helbra aus, an der B.s Mutter gearbeitet hatte. Die Mutter habe sich Sorgen gemacht, weil B. viel im Internet unterwegs gewesen sei, im Koran gelesen und nur noch Englisch mit ihr gesprochen habe. „Ich habe Angst, dass bald etwas ganz Schlimmes passieren wird“, habe sie 2019 geäußert.
BKA-Mitarbeiter berichteten von B.s Aktivitäten auf vch.moe, Nanochan und Steam. Er hatte tausende Dateien heruntergeladen, darunter antisemitische und nationalsozialistische Darstellungen. Ob B. solche Inhalte selbst veröffentlicht hatte, konnte das BKA nicht feststellen. Eine Mitarbeiterin hatte die Plattform nur unvollständig untersucht und keine Spielstände ausgewertet.
Ab dem 1. September schilderten Überlebende ihre Erlebnisse. Ilona B. berichtete von Knallgeräuschen, Rauch und der Angst der Synagogenbesucher, während die Polizei zunächst keine Informationen gab. Mollie S. erzählte von einer posttraumatischen Belastungsstörung und der Ermordung von mehr als hundert Familienangehörigen im Holocaust. Sie erklärte, sie werde sich weiterhin gegen B. behaupten.
Rabbiner Jeremy Appelbaum Borovitz und Kantor Roman R. betonten, dass jüdisches Leben in Deutschland fortbestehen werde. Roman R. schilderte, wie die Gemeinde die Tür verbarrikadierte und auf die Polizei wartete. Eine Studentin berichtete von einer monatelangen posttraumatischen Belastungsstörung, sagte aber auch, sie wolle in Deutschland bleiben und die Synagoge weiterhin besuchen.
Am 15. September berichtete Karsten Lissau über seinen erschossenen Sohn Kevin. Kevin war körperlich und geistig behindert, hatte eine Förderschule abgeschlossen, eine Ausbildung als Maler begonnen und regelmäßig Fußballspiele besucht. Lissau sah nach der Tat ein Video, in dem B. Kevin beleidigte und aus nächster Nähe erschoss. Die Eltern befanden sich in therapeutischer Behandlung; der Vater war mehrfach stationär in psychiatrischer Behandlung und hatte Suizidgedanken.
Die Brüder Rifat und Ismet Tekin sagten im September aus. Ismet bezeichnete B. als „Feigling“ und erklärte, er werde mit seiner Familie in Deutschland bleiben.
Urteil und Folgen
Am 3. November wurden psychologische Gutachten vorgestellt. Lisa John und Norbert Leygraf beschrieben B. als ausweichend, misstrauisch und bei persönlichen
