Cornell rollt Ermittlungen zu mutmaßlicher Gruppenvergewaltigung im Verbindungshaus neu auf
Die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat New York rollt einen mutmaßlichen Gruppenvergewaltigungsfall an der Cornell University neu auf. Eine ehemalige Studentin wirft sieben Mitgliedern der Verbindung Chi Phi vor, sie am 19. Oktober 2024 in einem Verbindungshaus über mehrere Stunden hinweg vergewaltigt zu haben. Ihre Zivilklage gegen Cornell und die sieben Männer reichte sie am 16. September 2026 ein.
Der Fall sorgt inzwischen weit über den Campus in Ithaca hinaus für Aufsehen. Die Vorwürfe wurden in sozialen Netzwerken vielfach verbreitet, die Schauspielerin Florence Pugh und die demokratische US-Kongressabgeordnete Alexandria Ocasio-Cortez äußerten sich öffentlich. Ocasio-Cortez kritisierte Cornell am Sonntag bei einer Veranstaltung in Ithaca. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur der mutmaßliche Übergriff, sondern auch die Frage, wie die Universität mit den Beschuldigten umging.
Neue Ermittlungen, alte Aussage
Bezirksstaatsanwalt Matthew Van Houten erklärte, die Angaben der Frau in der im September 2026 eingereichten Klage unterschieden sich „dramatisch“ von ihrer Aussage gegenüber der Polizei im November 2024. Damals habe sie laut Staatsanwaltschaft weder angegeben, gegen ihren Willen unter Drogen gesetzt worden noch Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden zu sein. Sie habe ihren Drogenkonsum und sexuelle Handlungen als freiwillig, bewusst und einvernehmlich beschrieben.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe bereits zuvor geprüft. Nach Angaben des US-Senders CBS reichten die Beweise damals nicht für eine strafrechtliche Anklage aus. Van Houten verteidigte zunächst diese Entscheidung: Die spätere Zivilklage sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, und die Anwälte der Frau hätten ihn nicht kontaktiert, um ihre ursprüngliche Aussage zu korrigieren oder eine Neubewertung zu verlangen.
Nun beauftragte Van Houten eine leitende Staatsanwältin damit, den Fall für eine Grand Jury vorzubereiten. Fälle müssten bei zusätzlichen Beweisen gegebenenfalls erneut geprüft oder wieder aufgenommen werden, erklärte er. Ob Anklage erhoben wird, ist offen. Die Vorwürfe gegen die sieben Männer sind bislang strafrechtlich nicht bewiesen.
Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte außerdem eine Zusammenfassung der sechsseitigen Aussage, die die Studentin im November 2024 der Cornell-Polizei gegeben hatte. Demnach habe sie zunächst freiwillig sexuellen Kontakt mit zwei Chi-Phi-Mitgliedern gewollt, weil sie zu einem der Männer hingezogen und betrunken neugierig gewesen sei. Als ein dritter Mann hinzukam, habe sie sich zunächst über die Aussicht auf einen Dreier gefreut. Die drei hätten sexuelle Handlungen begonnen.
Später seien vier weitere Männer in den Raum gekommen. An Teile des weiteren Geschehens habe sie sich nur schwer erinnert. Einer der Männer habe sie zunächst beleidigt, sich dann entschuldigt und sie zu küssen begonnen; sie habe sich zurückgezogen. Einige Mitglieder hätten ihr Komplimente gemacht und gefragt, ob sie Drogen von ihrem Körper nehmen dürften. Sie habe zugestimmt. Später hätten andere Männer die Situation beendet.
Die Darstellung in der Zivilklage
In der Klage wird der Ablauf deutlich anders geschildert. Die damals 20-Jährige habe eine Freundin bereits stark alkoholisiert besucht und innerhalb von etwa drei Stunden rund zehn Standardgetränke konsumiert. Später sei sie in das Verbindungshaus gegangen, habe weitere Studenten getroffen und Ketamin konsumiert.
Ein Mitglied habe sie in einen ruhigeren Bereich gebracht und einen Dreier mit ihm und einem weiteren Verbindungsmitglied vorgeschlagen. Wegen ihres betrunkenen Zustands sei sie nicht in der Lage gewesen, wirksam einzuwilligen. Zwei Männer hätten sie zum Schnupfen von Ketamin gedrängt, das sie zuvor nie genommen habe. Außerdem hätten sie ihr Marihuana sowie vermutlich hochprozentigen Rum gegeben.
Während der sexuellen Übergriffe sei in einem Snapchat-Gruppenchat der Verbindung die Nachricht „free pussy upstairs“ verschickt worden. Mindestens fünf weitere Mitglieder seien daraufhin erschienen und hätten sich beteiligt. Jane Doe, wie die Frau in den Gerichtsunterlagen genannt wird, gibt an, über mehrere Stunden von mehreren Männern vergewaltigt worden zu sein. Die Situation habe bis etwa 5.45 Uhr gedauert; anschließend habe sie das Bewusstsein verloren.
Die Klage behauptet außerdem, die Studentin sei mehrfach geschlagen worden und habe ihr Telefon nicht erreichen können. Am 20. Oktober 2024 habe sie die Verbindungssorority schockiert verlassen. Dort habe sie einen großen Bluterguss am Gesäß bemerkt und vorsorglich Medikamente gegen eine Harnwegsinfektion eingenommen. Rund drei Wochen später erstattete sie bei der Campuspolizei Anzeige.
Ihr Anwalt Thomas Giuffra widerspricht der Darstellung, seine Mandantin habe die entscheidenden Punkte in ihrer ersten Aussage bewusst ausgelassen. Nach dem ersten Kontakt mit der Universitätspolizei sei sie weder von Staatsanwälten noch von speziell für die Befragung von Vergewaltigungsopfern geschulten Ermittlern kontaktiert worden. Die Ermittler hätten sie zu diesen Punkten nicht konkret befragt. Sie habe die Vorwürfe nicht ausreichend detailliert schildern können, sagt Giuffra. Auch die Cornell-Polizei habe später nicht mit ihr nachgefasst.
Für Gespräche mit Betroffenen sexueller Gewalt seien speziell geschulte Ermittler erforderlich, betont der Anwalt. Die Polizei habe die Nachricht aus dem Gruppenchat erhalten, sie aber nicht angemessen als Beweismittel verfolgt. Giuffra sagt außerdem, niemand im Verbindungshaus, der die Snapchat-Nachricht gesehen habe, habe versucht, die Übergriffe zu verhindern.
Streit über die Sanktionen
Die Kritik an Cornell nahm zu, nachdem die Zivilklage öffentlich geworden war. Laut den Anwälten der Studentin schloss die Universität lediglich zwei der sieben beschuldigten Mitglieder aus; keiner wurde festgenommen. Gegen die übrigen Männer habe Cornell unter anderem Essays, Workshops oder kurze Suspendierungen verhängt. In der Darstellung des Anwalts der Frau war sogar vom Schreiben eines Aufsatzes als Sanktion die Rede.
Cornell weist das zurück. Ein Gremium aus geschulten Lehrkräften und Mitarbeitern habe den Fall geprüft. Verhängt worden seien unterschiedliche Sanktionen, darunter Suspendierungen und Ausschlüsse. Niemand sei ausschließlich zum Verfassen eines Aufsatzes verpflichtet worden. Nach Angaben der Universität untersuchten damals die zuständigen Stellen für Bürgerrechte, studentisches Verhalten und Gemeinschaftsstandards den Fall.
Cornell-Vizepräsident Kyle Kimball bezeichnete die Vorwürfe als „zutiefst verstörend“. Die Universität begrüßte die Wiederaufnahme der Ermittlungen und erklärte, die Darstellung der Betroffenen solle einer Grand Jury vorgelegt werden. Das betreffende Chi-Phi-Kapitel wurde 2024 geschlossen und bleibt vom Campus ausgeschlossen.
Als Beklagte in der Zivilklage werden Matthew Ingalls, Johnathan Newell, Winston Lee, Gillio Lopes, Diego Sarabia, Scott Norris und Scott Kretzschmar genannt. Zwei der Beschuldigten bestritten die Vorwürfe gegenüber ABC News. Der Anwalt von Scott Kretzschmar erklärte, sein Mandant habe die Klägerin weder sexuell angegriffen noch berührt. Scott Norris bestritt sexuelle Handlungen und Drogenkonsum, räumte aber ein, die betreffende Snapchat-Nachricht gesendet und kurz den Raum betreten zu haben.
Öffentliche Aufmerksamkeit
Der Anwalt der Studentin, Thomas Giuffra, erklärte, keiner der mutmaßlichen Täter habe rechtliche Konsequenzen erfahren. Florence Pugh veröffentlichte am Sonntag eine Stellungnahme auf Instagram, in der sie die Betroffene lobte und Männer aufforderte, sich gegen die Duldung und Mitwirkung an solchem Verhalten einzusetzen.
Mit der Wiederaufnahme liegt der Fall nun erneut bei der Strafjustiz von Tompkins County. Die Staatsanwaltschaft muss dabei nicht nur die neuen Angaben aus der Zivilklage prüfen, sondern auch die Unterschiede zur sechsseitigen Polizeiaussage aus dem November 2024 einordnen. Für die sieben genannten Männer gilt weiterhin: Eine strafrechtliche Schuld ist bislang nicht festgestellt.
Auch an der Universität dürfte die Debatte weitergehen. Zwischen dem Vorwurf, Beschuldigte seien mit Essays, Workshops oder kurzen Suspendierungen davongekommen, und Cornells Hinweis auf ein Verfahren mit unterschiedlichen Sanktionen liegt ein tiefer Graben. Genau dort, zwischen Akten, Erinnerungen und einer Nachricht, die im Gruppenchat kursierte, wird der Fall jetzt noch einmal aufgerollt.
