Nord-Stream-Anschlag vor Gericht: Hamburg verhandelt über die Sabotage in der Ostsee
Am 14. Oktober 2026 hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess zum Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines begonnen. Es ist weltweit der erste Strafprozess zu den Explosionen in der Ostsee – vier Jahre nach der Sprengung, die drei Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in rund 80 Metern Tiefe beschädigte.
Auf der Anklagebank sitzt der ukrainische Staatsbürger Serhii K., der als ehemaliger Angehöriger ukrainischer Spezialkräfte gelten soll. Er war Ende August 2025 im Urlaub mit seiner Familie an der italienischen Adriaküste aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Nach seinem Widerstand gegen die Auslieferung wurde er am 27. November 2025 nach Deutschland überstellt. Einen Tag später vollzog der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl; seitdem sitzt K. in Untersuchungshaft. Anfang Juli 2026 wurde Anklage erhoben.
Eine Jacht, sieben Verdächtige und vier Sprengsätze
Die 136-seitige Anklage der Bundesanwaltschaft wirft K. unter anderem vor, als Offizier der ukrainischen Armee ein Kriegsverbrechen durch den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung gegen zivile Objekte begangen zu haben. Hinzu kommen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe.
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft waren insgesamt sieben Personen unmittelbar beteiligt. Spätestens am 8. September 2022 soll Serhii K. mit sechs weiteren Personen im Hafen von Wiek auf Rügen die Segeljacht „Andromeda“ bestiegen haben. Ein Mittelsmann hatte die Jacht für mehrere Wochen gechartert. Zur Gruppe sollen ein weiterer Soldat, ein Skipper und vier zivile, in der Ukraine angeworbene Tiefseetaucher gehört haben.
Die Gruppe soll vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Pipelines befestigt haben. Verwendet worden sein sollen militärische Hochleistungssprengstoffe, die auch in großer Wassertiefe explosionsfähig sind. Die Ermittlungsthese lautet, dass Hexogen und Oktogen eingesetzt wurden – mindestens vier Ladungen mit jeweils 14 bis 27 Kilogramm. Mithilfe von Taucherflaschen und selbst gebauten Schneidladungen sollen sie an Verbindungsnähten angebracht worden sein, weil dort die Betonummantelung weniger widerstandsfähig ist.
Die Verteidigung sieht keinen unmittelbar belastbaren Beweis für K.s Tatbeteiligung. Genau darum wird es im Gerichtssaal gehen: nicht um Schadenersatz und auch nicht um russische Reparationsforderungen, sondern ausschließlich um die Frage, ob und wie der Angeklagte an den Sprengungen beteiligt war.
Gegen fünf weitere Männer und eine Frau liegen Haftbefehle vor. Einer von ihnen, der Ukrainer Wolodymyr Z., wurde im August 2026 in Pula, Kroatien, festgenommen. Er soll zu den Tauchern gehört haben, die die Sprengladungen befestigten. Ob er nach Deutschland ausgeliefert wird, ist offen. Z. war bereits Ende September 2025 in Polen festgenommen worden; ein Warschauer Gericht lehnte seine Auslieferung im Oktober ab und ließ ihn frei. Es beanstandete unter anderem, dass die Angaben zum Tathergang im deutschen Haftbefehl unzureichend seien. Außerdem äußerte es Zweifel an der Anwendbarkeit deutschen Rechts auf eine Tat außerhalb deutschen Hoheitsgebiets. Die Pipelines seien Eigentum Russlands, die Sprengung könne als militärische Handlung zur Verteidigung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg „begründet, rational und gerecht“ gewesen sein. Im August 2026 wurde Z. in Kroatien erneut festgenommen.
Warum der Prozess in Hamburg läuft
Die Sabotage hatte keinen direkten örtlichen Bezug zu Hamburg. Die Pipelines landen in Mecklenburg-Vorpommern an. Ein Staatsvertrag sieht allerdings vor, dass Hamburg Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern mitverhandelt. Deshalb findet das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt.
Im speziellen Sicherheitstrakt gelten zusätzliche Kontrollen, direkt vor dem Gerichtssaal. Mehr als 100 Medienvertreter aus verschiedenen Ländern haben sich angemeldet, darunter aus der Ukraine, Russland, den USA, Großbritannien und Frankreich. Der Prozess soll mindestens bis 2027 dauern und durchschnittlich zweimal wöchentlich stattfinden. Termine sind bislang bis zum 29. Januar angesetzt; ein konkreter Abschlusszeitpunkt steht nicht fest. Beobachter rechnen mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer. Auch ausländische Zeugen sollen in Hamburg aussagen.
Eine zentrale Frage lautet, ob das Sabotagekommando eigenständig handelte oder im Auftrag eines Staates. Die Bundesanwaltschaft geht von einem staatlichen Auftrag der Ukraine aus. Präsident Wolodymyr Selenskyj hat eine ukrainische Beteiligung zurückgewiesen. Ermittler sollen überzeugt sein, dass offizielle ukrainische Stellen den Anschlag steuerten, ohne Selenskyj persönlich ein entsprechendes Wissen nachweisen zu können. Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ sollen zugleich darauf hindeuten, dass ukrainische Verantwortliche von dem Anschlag wussten.
Der Völkerrechtler Klemens Fischer misst dem Verfahren wegen der deutsch-ukrainischen Beziehungen große Bedeutung bei. Sollte eine Beteiligung ukrainischer Stellen festgestellt werden, könnte dies die weitere deutsche Unterstützung der Ukraine politisch erschweren. Dänemark und Schweden haben ihre Ermittlungen eingestellt; Deutschland erhob dagegen Anklage.
Die mehrheitlich russischen Betreibergesellschaften Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG dürfen im Prozess nicht als Nebenkläger auftreten. Das Gericht verneinte einen ausreichenden „existentiellen Schaden“ als Grundlage für eine Nebenklage.
Was am 26. September 2022 geschah
Am 26. September 2022 wurden die Pipelines durch vier Explosionen beschädigt. Zerstört wurden beide Stränge von Nord Stream 1 sowie Strang A von Nord Stream 2. Strang B von Nord Stream 2 blieb als einziger der vier Stränge intakt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren die Pipelines außer Betrieb, aber mit Gas unter Druck gefüllt.
Die erste Explosion ereignete sich um 02:03 Uhr MESZ an Nord Stream 2, Strang A, rund 22 Kilometer südöstlich von Bornholm in der dänischen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Drei weitere Explosionen folgten um 19:03 Uhr zwischen Bornholm und Öland: an Nord Stream 1, Strang A, in der schwedischen AWZ, an Nord Stream 1, Strang B, in der dänischen AWZ sowie an Nord Stream 2, Strang A, in der schwedischen AWZ. Dieses Leck wurde erst am 29. September entdeckt.
Die beschädigten Abschnitte lagen in 70 bis 80 Metern Tiefe und waren zwischen 2 und 74 Kilometern voneinander entfernt. Eine Nord-Stream-1-Röhre wurde auf etwa 250 Metern Länge zerstört, Nord Stream 2 noch stärker. Seismologische Messungen ergaben eine Stärke von 2,3 für die erste und jeweils 2,1 für die drei späteren Explosionen. Deutsche Sicherheitsbehörden vermuteten Sprengladungen mit einer Wirkung von etwa 500 Kilogramm TNT.
Die Ermittlungen von Dänemark, Schweden und Deutschland richteten sich wegen des Verdachts auf vorsätzliche Sprengstoffexplosionen und Sabotage. Schweden bestätigte, dass Sprengstoff die Ursache der Lecks war. Die Art des Sprengstoffs deutete nach Einschätzung der Ermittler auf einen staatlichen Akteur hin, ohne dessen Identität zu klären. Fotos eines Greenpeace-Tauchroboters legten nahe, dass die Sprengsätze von außen auf die Pipelines einwirkten.
Deutsche Ermittler untersuchten unter anderem die 15 Meter lange Segelyacht Andromeda, die von einer polnischen Firma in Rostock gechartert worden war. An Bord wurden Spuren von Oktogen, DNA und Fingerabdrücke gefunden. Dänische Polizei, Geheimdienst und Streitkräfte stellten massive Explosionen in der dänischen AWZ fest. Schweden und Dänemark stellten ihre Ermittlungen im Februar 2024 ein und übergaben mögliche Beweismittel an Deutschland. China forderte anschließend eine internationale Untersuchung; die Bundesregierung lehnte dies mit Verweis auf die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ab. Im Juli 2024 veröffentlichte die Bundesregierung keine Zwischenergebnisse, weil dadurch der Untersuchungszweck gefährdet werden könne.
Gas, Methan und ein Streit mit langer Vorgeschichte
Nord Stream 1 transportierte bis dahin russisches Erdgas nach Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Die Pipeline besteht aus
