An der Universität Hamburg werden wegen Sparmaßnahmen Studiengänge im Fachbereich Informatik gestrichen oder gekürzt. Das kommt überraschend, denn zuvor hatte die Universität erklärt, dass aufgrund der Sparmaßnahmen keine Studiengänge geschlossen werden sollten.

Nun soll der Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung gestrichen werden. Für ihn gilt ab sofort ein Zulassungsstopp. Beschlossen hat das der Fakultätsrat Informatik, die Genehmigung durch das Uni-Präsidium steht allerdings noch aus. Die Studierendeninitiative „Bits gegen Cuts“ sagt, der Beschluss sei bereits vor Monaten gefasst worden.

Wirtschaftsinformatik vor dem Aus

Auch bei der Wirtschaftsinformatik wird es eng: Die Zulassungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge sollen zum Wintersemester 2027/28 ausgesetzt werden. Die Universität prüft noch, ob die Studiengänge in veränderter Form weitergeführt oder wesentliche Inhalte erhalten werden können.

Wer bereits in einem der betroffenen Studiengänge eingeschrieben ist, kann das Studium regulär fortsetzen und abschließen. Als Gründe für die Maßnahmen nennt die Universität veränderte Rahmenbedingungen und den Konsolidierungskurs des Hamburger Senats.

Der Studiengang Informatik bleibt bestehen und soll wesentliche Inhalte der Software-System-Entwicklung übernehmen. Außerdem ist eine Erweiterung um 53 Studienplätze geplant. Unterm Strich gehen im akademischen Jahr 2027/28 trotzdem 60 Bachelorplätze verloren: 113 Plätze entfallen durch die Wirtschaftsinformatik und die Software-System-Entwicklung, 53 kommen im Informatikstudiengang hinzu.

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Zusätzlich fällt der Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik weg. Wie viele Plätze davon betroffen sind, teilte die Universität nicht mit.

Keine eigene Restplatzvergabe mehr

Für Studieninteressierte gibt es ab dem Wintersemester 2026/27 ebenfalls eine Änderung: Die Universität Hamburg bietet keine gesonderte Vergabe von Restplätzen mehr an.

Bei grundständigen DoSV-Studiengängen, die am Koordinierten Nachrücken teilnehmen, kann nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist jedoch eine zusätzliche Bewerbung über hochschulstart.de möglich sein. Das gilt auch für Personen, die sich vorher nicht innerhalb der regulären Frist beworben haben.

Eine Zulassung über die Rangliste „Nachrücker-Los“ kommt erst infrage, wenn die bestehenden Ranglisten aus der Koordinierungsphase vollständig ausgeschöpft sind und danach noch Studienplätze frei bleiben. Neue Bewerbungen können während des gesamten Koordinierten Nachrückens eingereicht werden. Welche Zeiträume jeweils gelten, veröffentlicht hochschulstart.de.

Was sich beim Hochschulzugang geändert hat

Der größere Rahmen dazu: Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung ordnet das Quotensystem im Zentralen Vergabeverfahren neu. Betroffen sind Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Die Wartezeitquote wurde abgeschafft.

Nach Abzug der Vorabquoten werden die Plätze an jeder Hochschule zu 30 Prozent über die Abiturbestenquote, zu 10 Prozent über die zusätzliche Eignungsquote und zu 60 Prozent über das Auswahlverfahren der Hochschulen, kurz AdH, vergeben. In der zusätzlichen Eignungsquote zählen ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien.

Auch im AdH muss neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigt werden. Für Medizin sind mindestens zwei solcher Kriterien vorgeschrieben; mindestens eines davon muss erheblich gewichtet werden. Außerdem ist ein fachspezifischer Studieneignungstest als verbindliches Kriterium der Auswahlentscheidung vorgeschrieben.

Stand: 29.10.2026, Uni Hamburg.