KILA: Universität Hildesheim bündelt Forschung zu Informationskompetenz und Barrierefreiheit
Die Universität Hildesheim bündelt ihre Forschung zu Informationskompetenz und Zugänglichkeit in einem neuen Verbund: Mit dem „Knowledge Lab Information Literacy and Accessibility“, kurz KILA, entsteht ein gemeinsamer Schwerpunkt für die kommenden Jahre. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert das Vorhaben von 2026 bis 2031 mit rund fünf Millionen Euro.
Die Pressemitteilung dazu wurde am 27. Oktober 2026 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht eine ziemlich alltägliche, aber oft unterschätzte Frage: Wie finden, verstehen und beurteilen Menschen Informationen, wenn ihre Voraussetzungen ganz unterschiedlich sind? Und wie müssen Informationsangebote gestaltet sein, damit sie tatsächlich erreichbar und verständlich bleiben?
Forschung zwischen KI und Alltag
KILA nimmt dabei ausdrücklich die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz in den Blick. Auch die Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft spielen eine zentrale Rolle. Verständliche Informationen gelten als Voraussetzung dafür, dass Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – nicht nur theoretisch, sondern beim Lernen, Entscheiden, Beantragen und Mitreden.
Die Förderung soll den Aufbau technischer Infrastruktur und gemeinsamer Forschungsräume ermöglichen. Außerdem werden im Rahmen von KILA drei Professuren besetzt: für Multimodale Kommunikation, Informationswissenschaft und Sprachverarbeitung. Damit will die Universität die fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule und darüber hinaus stärken. Verschiedene Disziplinen an einen Tisch zu bekommen, klingt trocken – ist in der Praxis aber oft der schwierigste Teil.
Barrierefreiheit bleibt politische Baustelle
Der Blick auf Hildesheim passt in eine größere Entwicklung: In Deutschland bleibt Inklusion 2026 ein gesellschaftliches und politisches Thema. Es geht um die Umsetzung bestehender Regelungen, um digitale und bauliche Barrieren sowie um gleichberechtigte Teilhabe in Arbeit, Bildung, Sport, Medizin und öffentlichen Dienstleistungen.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind unter anderem digitale Angebote, Online-Shops, Bankdienstleistungen und Bereiche der Personenbeförderung. Das Gesetz setzt den europäischen European Accessibility Act in deutsches Recht um.
Auch bei digitalen Steuerverfahren gibt es Veränderungen: Der Grad der Behinderung kann auf Antrag elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermittelt werden. Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag beim Finanzamt soll dadurch einfacher werden.
Die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist 2026 Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und ein stärkerer Schutz vor Benachteiligungen. „Angemessene Vorkehrungen“ sollen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erleichtern.
Vom Berufseinstieg bis zur Sporthalle
Wie Teilhabe praktisch aussehen kann, zeigt der Bundesteilhabepreis 2026. Er wurde am 6. Juli unter dem Motto „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV“ verliehen. Ausgezeichnet wurden Projekte, die jungen Menschen mit Behinderungen den Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Auch der Sport bleibt ein wichtiger Ort praktischer Teilhabe. Bei den Nationalen Spielen der Special Olympics Saarland vom 15. bis 20. Juni 2026 traten mehr als 4.000 Athletinnen und Athleten sowie zahlreiche Unified-Partner an. Die Wettbewerbe umfassten 27 Sportarten.
Damit solche Veranstaltungen und der Sportvereinsalltag funktionieren, braucht es mehr als gute Absichten: barrierefreie Zugänge, Umkleiden, Sanitärbereiche und Sportanlagen. Die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bleibt deshalb ein Thema. Regionale Projekte wie „Inklusion vor Ort“ in Warendorf beschäftigen sich 2026 mit Zugängen und Teilhabe in Sportvereinen und Organisationen.
Wenn Technik helfen soll
Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz ermöglichen neue, individuell angepasste Hilfsmittel, Assistenzsysteme und Kommunikationslösungen. Entscheidend ist dabei, dass die Entwicklung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet wird. Sonst steht am Ende zwar ein schickes System da – aber niemand kann oder will es im Alltag verwenden.
Das gilt auch für die medizinische Forschung. Das Wissenschaftsjahr 2026 steht unter dem Thema „Medizin der Zukunft“. Im Mittelpunkt stehen eine präventivere, personalisierte, digitale und partizipative Medizin. Menschen sollen stärker in Forschungsprozesse einbezogen werden; ihre Erfahrungen und Perspektiven sollen die Forschung näher an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten.
Personalisierte Medizin nutzt unter anderem Daten, digitale Technologien und neue diagnostische Verfahren. KI kann bei der Auswertung großer Datenmengen, der Bildgebung und bei der Entwicklung digitaler Anwendungen eingesetzt werden. Datenschutz und Transparenz bleiben dabei wichtige Voraussetzungen, ebenso die Einbindung betroffener Menschen. Medizinische Entscheidungen bleiben Aufgabe von Fachpersonen.
Elektronische Patientenakten, Telemedizin und andere digitale Gesundheitsangebote können den Zugang zur Versorgung erleichtern – gerade in Regionen mit wenigen medizinischen Angeboten. Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Personen in strukturschwachen Regionen könnten dadurch zusätzliche Zugänge erhalten. Damit das klappt, müssen medizinische Daten vielfältige Lebenslagen und Bedürfnisse abbilden. Barrierearme Kommunikation und verständliche Informationen sind dafür keine Nebensache.
Digitale Beteiligungsformen können Menschen stärker in Forschung und Entwicklung einbeziehen. KI-Verfahren wiederum können Diagnostik und Behandlung stärker an individuelle Voraussetzungen anpassen. Das klingt nach Zukunft, steht aber immer auf dem Boden ganz konkreter Fragen: Wer wird mitgedacht? Wer kann teilnehmen? Und wer bleibt außen vor, wenn ein Formular, eine App oder ein Befund nicht verständlich ist?
Neue Wege in der Pflege
Auch die Pflegeausbildung soll bundesweit vergleichbarer werden. Das Pflegefachassistenzgesetz schafft die Grundlage für eine einheitliche Pflegefachassistenzausbildung, die am 1. Januar 2027 starten soll. 2026 wurden unter anderem ein Rahmenlehrplan und ein Rahmenausbildungsplan vorbereitet.
Die neue Ausbildung soll 27 unterschiedliche landesrechtliche Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen durch ein gemeinsames Berufsprofil ersetzen. Ziel ist eine transparentere und bundesweit vergleichbare Ausbildung.
Ob im Hörsaal, im Online-Shop, in der Arztpraxis, auf dem Sportplatz oder im Finanzamt: Inklusion betrifft digitale Angebote, Gebäude, Verkehr, Sportstätten, Bildung, Arbeit und medizinische Versorgung. Gesetzliche Regelungen allein reichen nicht aus. Entscheidend ist, wie sie im Alltag umgesetzt werden – und ob Menschen mit Behinderungen an Entscheidungen, Forschung, Bildung, Arbeit, Sport und gesellschaftlichem Leben beteiligt sind. Dafür müssen unterschiedliche Voraussetzungen früh berücksichtigt werden, nicht erst dann, wenn die erste Barriere bereits im Weg steht.
