Polizeiräumung in Kassel verschärft Streit um Forschung mit Rüstungsunternehmen
In der Nacht auf Donnerstag, den 5. November 2026, hat die Polizei einen von Studierenden besetzten Hörsaal der Universität Kassel geräumt. Der Protest richtete sich gegen die Neufassung der Zivilklausel in der Grundordnung. Seit der Änderung ist Forschung in Kooperation mit Rüstungsunternehmen grundsätzlich zulässig.
Die Studierendeninitiative „Zivilklausel bleibt“ will genau das verhindern. Nach Angaben von Beteiligten setzten Polizeibeamte bei der Räumung Schmerzgriffe ein und beleidigten Studierende fortlaufend. Auch eine Versammlung auf dem Universitätsgelände sei in den frühen Morgenstunden gewaltsam aufgelöst worden. Ria Bartsch, Linken-Abgeordnete in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung, äußerte diese Vorwürfe in einer Mitteilung der Initiative.
Räumung nach ergebnislosen Gesprächen
Amalia Hast, Sprecherin von „Zivilklausel bleibt“, kritisierte Universitätspräsidentin Ute Clement scharf. Sie hätte Gespräche mit den Studierenden führen sollen, statt die Polizei zu schicken, sagte Hast sinngemäß. Die Universität erklärte dagegen, Gespräche zwischen Hochschulleitung und Studierenden seien ohne Ergebnis geblieben. Die Besetzenden seien anschließend aufgefordert worden, den Hörsaal zu verlassen, damit der Lehrbetrieb weitergehen könne.
Weil nur ein Teil der Besetzenden dieser Aufforderung nachkam, beauftragte die Universität nach eigener Darstellung die Polizei mit der Räumung. Gegen drei Besetzende wurde Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gestellt. Gegen 47 Personen wird wegen Hausfriedensbruchs und eines Verstoßes gegen das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz ermittelt. Auch die Universität erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Hast fordert, sämtliche Anzeigen gegen Studierende zurückzunehmen.
Die Polizei bezeichnete den Verlauf als friedlich und prüfte mögliche Straftaten. Verletzt wurde nach ihren Angaben niemand. Am Abend hatten sich im besetzten Hörsaal noch etwa 60 Menschen aufgehalten. Vor dem Gießhaus demonstrierten nach Polizeiangaben etwa 250 Personen.
Was sich an der Zivilklausel ändert
Der Senat der Universität Kassel hatte die Änderung beschlossen. Die frühere Klausel aus dem Jahr 2013 verpflichtete die Hochschule dazu, Forschung, Lehre und Studium ausschließlich zivilen Zwecken zu widmen. Künftig lautet der maßgebliche Bezug „friedliche Ziele“. Damit werden grundsätzlich auch Forschungskooperationen mit Rüstungsunternehmen ermöglicht.
In der neuen Präambel der Grundordnung verpflichtet sich die Universität weiterhin zur Wahrung des Friedens, zur Vermeidung von Krieg und zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Forschung, Lehre und Transfer sollen friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sollen sich zugleich bewusst sein, dass zivile und militärische Nutzung ineinander übergehen können, und zum friedlichen Zusammenleben beitragen. Dafür will die Universität ein Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung einrichten.
Die Entscheidung war ursprünglich für den Frühsommer geplant. Nach Diskussionen wurde sie vertagt und zunächst nur in erster Lesung beschlossen. Zwischen einzelnen Fachbereichen und den Rüstungsunternehmen KNDS und Rheinmetall gab es Gespräche. Vereinbarungen oder Verträge seien daraus bislang nicht entstanden, erklärte die Universität. Auch Berichte über einen geplanten dualen Studiengang bestätigte sie nicht. Die Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ kritisierte die Gespräche als intransparent.
„Zivilklausel bleibt“ hatte bereits im Juli und erneut am Mittwoch gegen die Änderung protestiert. Eine studentische Abstimmung ergab etwa 82 Prozent für den Erhalt der bisherigen Klausel, rund 17 Prozent für ihre Abschaffung; die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent. Das Ergebnis war für den Senat nicht bindend. Das 17-köpfige Gremium besteht überwiegend aus Professorinnen und Professoren, daneben gehören ihm Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Verwaltungsbeschäftigte an.
Laut Beschäftigteninitiative unterstützten 476 Beschäftigte eine Petition zum Erhalt der bisherigen Klausel, darunter 50 Professorinnen und Professoren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte die Senatsentscheidung ebenfalls. Die Universität gebe damit ihr klares Bekenntnis zu einer ausschließlich friedlichen Ausrichtung auf.
Unterstützung aus Wiesbaden – und Widerspruch
Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) begrüßte die Änderung. Er wirbt auch bei der TU Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule Geisenheim für ähnliche Schritte. Die neue Regelung wahre den Friedensauftrag, verzichte aber auf die bisherige Ausschließlichkeit, erklärte Gremmels. Zivile und militärische Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse ließen sich zunehmend schwer trennen.
Auch der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) der Universität Kassel begrüßte den Beschluss. Sein Vorsitzender Emil Gründl verwies auf die Annexion der Krim 2014 und den russischen Angriff auf die Ukraine 2022 als Gründe für eine Neufassung der Klausel. Die Initiative „Zivilklausel bleibt“ kündigte dagegen weitere Proteste in Kassel, Hessen und bundesweit an.
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu forschen. Sie beschränkt die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung nur freiwillig. Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft; inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen eine solche Regelung. Außerhalb Deutschlands gibt es sie nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.
Von Bremen bis Kassel
Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit Abrüstungspolitik. Bremen beschloss 1986, Beteiligungen von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglicher Rüstungsrelevanz sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität ausdrücklich auf zivile Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.
Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Zivilklausel zu führen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; öffentliche und private Mittel dürfen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden.
Weitere Hochschulen mit Zivilklauseln sind unter anderem die Technische Universität Berlin, dort seit den 1950er Jahren beziehungsweise erneut 1991, die Technische Universität Dortmund und die Universität Konstanz seit 1991, die Universität Oldenburg seit 2007, die Universität Tübingen seit 2010, die Universität Halle seit 2018, die Universität Erfurt seit 2019 und die Technische Hochschule Köln seit 2020. In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Der damalige Gesetzestext sah Forschung für friedliche Zwecke, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Weiterentwicklung von Lehre und Studium vor. Eingeführt hatte sie Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Die Universität Tübingen nahm ihre Zivilklausel im September 2010 in die Grundordnung auf. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für eine Zivilklausel. An der Universität Augsburg votierten Studierende im Juni 2012 bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 Prozent für eine Zivil- und Transparenzklausel: 144 Ja-, 38 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. In der Augsburger Debatte spielte der geplante Innovationspark eine zentrale Rolle.
Im grün-roten Koalitionsvertrag Baden-Württembergs von 2011 wurde keine Zivilklausel aufgenommen, obwohl sich beide Koalitionspartner zuvor dafür ausgesprochen hatten. Die TU Darmstadt nahm 2012 eine Klausel in ihre Grundordnung auf; 2014 beschloss ihr Senat ein bis heute als einziges bezeichnetes Umsetzungsverfahren. Bei einer Urabstimmung stimmten 2013 an der Universität Frankfurt mehr als 76 Prozent der Studierenden für einen Passus zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und Studien. Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 eine Zivilklausel für die Studienordnung.
An der Universität Kiel stimmten Studierende in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln für eine Zivilklausel, die Universitätsleitung lehnte sie ab. Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause erklärte, eine solche Klausel diskreditiere wissenschaftliche Kontakte zur Bundes
