An der Universität Kassel ist die Auseinandersetzung um militärisch nutzbare Forschung am 5. November 2026 längst mehr als eine trockene Satzungsfrage. Am Donnerstag besetzten einige Studierende einen Hörsaal. Ihr Protest blieb erfolglos. Nach der zunächst kontroversen Debatte dürfen Wissenschaftler der Universität künftig auch Forschung betreiben, die militärisch genutzt werden kann. Der vorliegende Artikel bewertet die Abschaffung der Zivilklausel als richtig.

Ganz abgeschlossen war der politische und hochschulinterne Streit allerdings nicht: Die Universität Kassel hatte die Entscheidung über eine mögliche Öffnung für militärische Forschung vertagt. Der Senat will Anfang November erneut über eine Änderung der sogenannten Zivilklausel beraten. In erster Lesung war die Änderung bereits gebilligt worden. Zusätzlich sollen in den kommenden Monaten Diskussionsveranstaltungen zur Grundordnung stattfinden. Die studentische Initiative Zivilklausel begrüßte die Vertagung, kündigte eine Urabstimmung und eine breitere Debatte an.

Ein Sarg auf dem Campus

Vor der Senatssitzung demonstrierten auf dem Campus rund 150 Menschen. Auf einem aufgestellten Sarg stand: „Blut an euren Händen“. Der Ingenieur Julian Firges, der vor 13 Jahren an der Einführung der Zivilklausel beteiligt war, warnte vor einer Signalwirkung für andere Hochschulen. Seine Position: Zivile Universitäten sollten zivil forschen; für militärische Forschung gebe es Bundeswehr-Universitäten.

Firges verwies auch auf ein konkretes Risiko. Militärische Forschung und in Kassel produzierte Waffen könnten später in Konflikten eingesetzt werden. Leopard-2-Panzer aus Kassel wurden unter anderem an Katar, Chile und die Türkei geliefert. Für Kritiker ist Kassel deshalb ein möglicher Präzedenzfall, weil die Universität ihre bestehende Zivilklausel abschaffen könnte.

Ganz so einmalig wäre der Schritt nach einem hr-Faktencheck allerdings nicht. An der TU Chemnitz wurde die Klausel so umformuliert, dass auch zivile und militärische Forschung ermöglicht werden soll; der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Andere Hochschulen betreiben trotz Zivilklausel bereits militärische Forschung. Nach Angaben der Initiative „Hochschulen für den Frieden“ haben nur rund 75 von mehr als 420 Hochschulen bundesweit eine Zivilklausel oder vergleichbare Selbstverpflichtung. Eine Entscheidung in Kassel wäre also kein bundesweiter Präzedenzfall, könnte aber Signalwirkung haben.

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Was sich in Kassel ändern soll

Der RCDS-Student Marcel Marheineke sprach sich für eine Änderung aus. Angesichts der aktuellen Debatten über europäische Luftverteidigung sei die Zivilklausel nicht mehr zeitgemäß. Die Universität solle sich an Innovation und technologischem Fortschritt beteiligen. Eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei wegen sogenannter Dual-Use-Technologien oft nicht möglich.

Dual-Use bezeichnet Güter und Forschungsergebnisse, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hobby-Drohnen wurden im Ukraine-Krieg zu Kamikaze-Drohnen umgebaut. Das ursprünglich für das US-Militär entwickelte GPS wird heute breit zivil genutzt. Zu Dual-Use-Gütern zählen laut Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Werkzeugmaschinen, Prüf- und Messvorrichtungen, Ventile und Elektronik.

Die Initiative für die Änderung ging laut Universität von Senatsmitgliedern aus. Eine Arbeitsgruppe befasst sich seit Oktober 2025 mit der Änderung der Präambel der Grundordnung. Die bisherige Klausel gilt seit 2013 und verpflichtet Forschung, Lehre und Studium „ausschließlich friedlichen Zielen“ sowie zivilen Zwecken.

Der geplante neue Text sollte stattdessen festhalten, dass die Universität dem Frieden, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet ist. Zugleich sollte sie die Problematik der Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen anerkennen.

Universitätssprecher Sebastian Mense verwies auf technische Entwicklungen und hybride Kriege, durch die sich zivile und militärische Nutzung schwerer trennen ließen. Auch die bisherige Klausel habe militärische Forschung nicht vollständig ausgeschlossen. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bleibe bestehen. Die Grundordnung habe laut Mense unabhängig von ihrer Form vor allem den Charakter eines Appells.

Ministerium, Senat und Rüstungsindustrie

Universität und Wissenschaftsministerium erklärten, es habe keinen ministeriellen Druck auf den Senat gegeben. Das Hessische Wissenschaftsministerium betonte, Hochschulen hätten bei Forschung und Lehre freie Hand. Ein gesetzliches Verbot von Zivilklauseln sei in Hessen nicht geplant.

Der Kasseler Senat hat 17 Mitglieder, darunter neun Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören ihm studentische Vertreter, wissenschaftliche Beschäftigte und Verwaltungsmitarbeiter an; den Vorsitz führt die Universitätspräsidentin.

Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) wirbt seit Monaten für eine Neubewertung der Zivilklauseln. Er begründet dies mit geopolitischen Veränderungen und einer veränderten sicherheitspolitischen Lage. Zudem verwies er auf zusätzliche Milliarden für die Bundeswehr und die Bedeutung von Ausbildung, Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland.

Nach Angaben des Ministeriums haben vier der 14 öffentlichen Hochschulen in Hessen eine Zivilklausel: die TU Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt, die Hochschule Geisenheim und die Universität Kassel.

Die Universität Kassel erklärte, die geplante Änderung sei nicht durch konkrete Forschungsprojekte ausgelöst worden. Auch Rüstungsunternehmen hätten keinen Druck auf die Universität ausgeübt. Rheinmetall wollte sich nicht zu konkreten Vorhaben äußern, erklärte aber, Zivilklauseln seien nicht mehr zeitgemäß. Hochschulwissen sei für die Verteidigungsfähigkeit wichtig. Kooperationen könnten unter anderem Weiterbildung und Wissenstransfer ermöglichen. Außerdem sei das Interesse junger Menschen an Rheinmetall groß.

Die TU Darmstadt hat ihre Zivilklausel seit 2012 in der Grundordnung. Die Klausel wurde im Sommer 2024 von der Universitätsversammlung bestätigt. Sie dient als ethische Orientierung und schließt militärische Forschung nicht grundsätzlich aus. Eine Ethikkommission bewertet, ob Forschungsvorhaben mit der Klausel vereinbar sind.

Die Goethe-Universität Frankfurt verpflichtet Forschung, Lehre und Studium zivilen und friedlichen Zwecken. Einen aktuellen Änderungsbedarf sieht sie nicht. Sie verweist auf die Forschungsfreiheit im Grundgesetz, die eine weitgehende Wahlfreiheit der Wissenschaftler garantiere. Die Verantwortung für ethische Fragen und mögliche zivil-militärische Verflechtungen liege bei den einzelnen Forschenden. Die Universität betont die Bedeutung von Transparenz.

Die Philipps-Universität Marburg hat keine Zivilklausel im engeren Sinn. Sie verpflichtet Forschende jedoch, sicherzustellen, dass ihre Arbeit nicht unmittelbar der Vorbereitung oder Führung eines Krieges dient. Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat ebenfalls keine klassische Zivilklausel; dort berät seit 2015 eine Senatskommission zu möglichen Dual-Use-Problemen. Die Hochschule Geisenheim hält an ihrer Zivilklausel fest und plant keine Änderung.

Eine freiwillige Idee mit langer Geschichte

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Die Freiheit von Lehre und Forschung ist im Grundgesetz verankert; deshalb kann eine Zivilklausel grundsätzlich nur freiwillig beschlossen werden. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht in Zusammenhang mit Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen eingeführt. Außerhalb Deutschlands gibt es Zivilklauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.

Bremen beschloss 1986, jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität Bremen ausdrücklich zu ziviler Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die bisherigen Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.

Durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, Zivilklauseln einzuführen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden.

Weitere Beispiele gibt es reichlich: Die Technische Universität Berlin hat eine Zivilklausel seit den 1950er-Jahren, die 1991 fortgeführt wurde