An der Universität Kassel bleibt die Zukunft der Zivilklausel vorerst offen. Der Senat hat die abschließende Entscheidung über eine mögliche Öffnung für militärische Forschung vertagt. Anfang November soll erneut beraten werden; zusätzlich sind in den kommenden Monaten Diskussionsveranstaltungen zur Grundordnung geplant.

Eigentlich sollte der Senat am Mittwoch um 9.00 Uhr entscheiden. Die seit 2013 geltende Selbstverpflichtung schreibt vor, dass Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zielen dienen. In der bisherigen Regelung werden Forschende außerdem dazu aufgefordert, sich an zivilen Zwecken zu orientieren.

Protest vor der Senatssitzung

Auf dem Campus regte sich Widerstand. Rund 150 Menschen nahmen vor der Senatssitzung an einer Kundgebung teil. Auf einem aufgestellten Sarg stand: „Blut an euren Händen“. Julian Firges, der vor 13 Jahren an der Einführung der Zivilklausel beteiligt war, warnte vor einer Signalwirkung für andere Hochschulen.

Die studentische Initiative „Zivilklausel bleibt“ begrüßt die Vertagung, will eine Urabstimmung organisieren und die Diskussion verbreitern. Zuvor hatte sie Proteste zur Senatsentscheidung angekündigt. Nach Angaben der Initiative stimmten in einer Urabstimmung 82 Prozent für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel, rund 17 Prozent für ihre Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent.

Auch die Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ fordert, die bisherige Klausel zu erhalten und zu stärken. Nach ihren Angaben unterstützten 476 Beschäftigte, darunter 50 Professorinnen und Professoren, dieses Anliegen in einer Petition.

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Was sich mit dem Entwurf ändern würde

In erster Lesung hatte der Senat den neuen Entwurf bereits gebilligt. Er ist offener formuliert; Kooperationen mit Rüstungsunternehmen wären möglich. Die Universität soll dem Frieden, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet sein. Forschende und Lehrende sollen sich zugleich bewusst sein, wie schwierig die Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen ist, und in Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben handeln.

Die Initiative für die Änderung ging laut Universität aus dem Senat selbst hervor. Eine Arbeitsgruppe befasste sich seit Oktober 2025 mit der Anpassung. Die Universität erklärt, technische Entwicklungen und hybride Kriege erschwerten die Unterscheidung zwischen ziviler und potenziell militärischer Nutzung. Militärische Forschung sei auch nach der bisherigen Klausel nicht grundsätzlich ausgeschlossen gewesen, weil das Grundgesetz die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre garantiere. Unabhängig von ihrer konkreten Form habe die Grundordnung vor allem den Charakter eines Appells.

Befürworter wie der RCDS-Student Marcel Marheineke halten die Klausel für nicht mehr zeitgemäß. Europa debattiere aktuell über Luftverteidigung, Universitäten sollten zu Innovation und technologischem Fortschritt beitragen können. Eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei wegen sogenannter Dual-Use-Technologien oft nicht möglich.

Ein paar Beispiele machen das greifbar: Hobby-Drohnen für Filmaufnahmen wurden im Ukraine-Krieg zu Kamikaze-Drohnen umgebaut. Das ursprünglich für das US-Militär entwickelte GPS wird heute überwiegend zivil genutzt. Zu den Dual-Use-Gütern zählen laut Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Werkzeugmaschinen, Prüf- und Messvorrichtungen, Ventile und Elektronik.

Die Gegner der Änderung halten dagegen: Zivile Universitäten sollten zivil forschen; für militärische Forschung gebe es Bundeswehr-Universitäten. Sie verweisen auf mögliche Risiken einer militärischen Nutzung und auf Waffen aus Kassel, darunter Leopard-2-Panzer, die unter anderem nach Katar, Chile und in die Türkei geliefert wurden.

Kein Druck aus dem Ministerium?

Universität und Wissenschaftsministerium weisen zurück, dass das Ministerium Druck auf die Änderung ausgeübt habe. Das Ministerium betont, die Hochschulen hätten bei Forschung und Lehre freie Hand. Ein gesetzliches Verbot von Zivilklauseln sei in Hessen nicht geplant.

Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) wirbt seit Monaten angesichts geopolitischer Veränderungen für eine Neubewertung der Zivilklauseln. Er verweist auf zusätzliche Milliarden für die Bundeswehr und den Bedarf an in Deutschland ausgebildeten Fachkräften. Laut Universität wurde die Kasseler Initiative jedoch nicht durch konkrete Forschungsprojekte ausgelöst; auch ein Rüstungsunternehmen habe keinen Druck ausgeübt.

Rheinmetall bezeichnet die Zivilklausel als überholt und wirbt für Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, etwa bei Weiterbildung und Wissenstransfer. Im Kasseler Senat sitzen 17 Mitglieder, darunter neun Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören ihm Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Verwaltungsbeschäftigte an; den Vorsitz führt die Präsidentin.

In Hessen haben vier der 14 öffentlichen Hochschulen eine entsprechende Klausel in ihrer Grundordnung: die TU Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt, die Hochschule Geisenheim und die Universität Kassel. An der TU Darmstadt gilt sie seit 2012 und wurde im Sommer 2024 erneut bestätigt. Sie soll als ethische Richtschnur dienen, schließt militärische Forschung aber nicht grundsätzlich aus. Eine Ethikkommission prüft dort die Vereinbarkeit von Forschungsvorhaben mit der Klausel.

Die Goethe-Universität Frankfurt sieht derzeit keinen Änderungsbedarf. Ihre Grundordnung verpflichtet Lehre, Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken. Die Forschungsfreiheit garantiere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weitgehende Wahlfreiheit; die Verantwortung für ethische und zivil-militärische Fragen liege bei den Forschenden, Transparenz sei wichtig.

Die Hochschule Geisenheim hält an ihrer Zivilklausel fest und schließt eine Änderung aus, da sie ausschließlich zivile und friedliche Zwecke verfolgt. Die Philipps-Universität Marburg hat keine klassische Zivilklausel, verpflichtet Forschende aber dazu, Forschung nicht unmittelbar zur Vorbereitung oder Führung eines Krieges einzusetzen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen besitzt ebenfalls keine klassische Zivilklausel und berät Forschende seit 2015 über eine Senatskommission zu Dual-Use-Fragen.

Signalwirkung über Kassel hinaus

Die Aussage, Kassel wäre die erste Hochschule, die eine bestehende Zivilklausel vollständig abschafft, trifft laut hr-Faktencheck nicht eindeutig zu. An der TU Chemnitz wurde die Klausel zwar nicht aufgehoben, aber so umformuliert, dass auch zivil-militärische Forschung möglich werden soll. Andere Hochschulen haben trotz Zivilklausel bereits militärisch relevante Forschung betrieben. Laut Initiative „Hochschulen für den Frieden“ haben etwa 75 von mehr als 420 deutschen Hochschulen eine Zivilklausel oder vergleichbare Selbstverpflichtung. Eine Entscheidung in Kassel könnte laut Faktencheck dennoch Signalwirkung haben.

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu forschen. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung bleibt bestehen; deshalb kann eine solche Klausel grundsätzlich nur freiwillig eingeführt werden. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht in Verbindung mit Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Der Akademische Senat lehnte damals jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an militärischer Nutzung oder Zielsetzung ab. Forschungsthemen und -mittel mit möglicher Bedeutung für Rüstungszwecke sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 wurde die „Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung“ beschlossen. 2012 bestätigte der Akademische Senat die Fortgeltung der früheren Beschlüsse und erklärte die Universität als dem Frieden verpflichtet. Durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke zu verfolgen und entsprechende Mittel nur dafür einzusetzen.

Heute gibt es Zivilklauseln an etwa 70 deutschen Universitäten und Hochschulen. Weitere Beispiele sind die Technische Universität Berlin, seit den 1950er-Jahren beziehungsweise erneut seit 1991, die Technische Universität Dortmund und die Universität Konstanz seit 1991, die Universität Oldenburg seit 2007, die Universität Tübingen seit 2010, die Universität Halle seit 2018, die Universität Erfurt seit 2019 und die Technische Hochschule Köln seit 2020.

In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Forschung sollte wissenschaftlicher Erkenntnis, ihrer Verbreitung und friedlichen, umwelterhaltenden Nutzung sowie der Weiterentwicklung von Lehre und Studium