Was passiert, wenn eine Pflanze den Amazonas verlässt und in einem Botanischen Garten landet? Sie kann als Saatgut reisen, als Geschenk, Arzneimittel, Handelsware oder Forschungsobjekt. Genau diesen Wegen widmet sich ein Vortrag im Botanischen Garten der Universität Kiel. Dabei geht es nicht nur um Pflanzen, sondern auch um Macht, Wissen und Geld.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wem Pflanzengene, traditionelles Wissen und mögliche Gewinne aus ihrer Nutzung gehören. Welche Bedeutung hat es, wenn eine Pflanze „geschenkt“ wird? Wann wird botanische Neugier zu Forschung? Und ab wann braucht es Zustimmung und faire Beteiligung? Das klingt zunächst nach großen Fragen, wird aber an konkreten Beispielen greifbar: am Gummibaum, an Heilpflanzen und an Pflanzen in lebenden Sammlungen.

Vom Amazonas in die Sammlung

Der Vortrag nimmt die koloniale Geschichte weltweiter Pflanzenbewegungen ebenso in den Blick wie Naturschutz, Forschung und globale Gerechtigkeit. Botanische Gärten erscheinen dabei nicht bloß als grüne Orte zum Spazierengehen, sondern als Einrichtungen mit Verantwortung: Sie bewahren Pflanzen, machen sie zugänglich und können zugleich Teil historischer und heutiger Verteilungskonflikte sein.

Referentin ist Dr. Annika Engelhardt, Nagoya-Beauftragte der Universität Kiel. Sie führt in die Grundlagen der Biodiversität, des Nagoya-Protokolls und der Verantwortung Botanischer Gärten ein. Die Veranstaltung findet von 11:00–12:00 Uhr im Seminarraum der Kieler Forschungswerkstatt, Gebäude 14g, im Botanischen Garten statt.

Ein Abkommen gegen Biopiraterie

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) von 1993, insbesondere der sogenannten Aichi-Ziele. Beschlossen wurde es am 29. Oktober 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Nagoya.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Es schafft einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und für einen gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich aus ihrer Nutzung. Dieser Ausgleich soll auf Grundlage gegenseitiger Zustimmung zwischen den Ursprungsländern genetischer Ressourcen und den Ländern ihrer Nutzung erfolgen. Ein Ziel: die Eindämmung der Biopiraterie, die insbesondere von Entwicklungsländern kritisiert wird.

Schwellen- und Entwicklungsländer hatten sich längere Zeit für eine völkerrechtlich verbindliche Regelung des Vorteilsausgleichs eingesetzt. Brasilien gehörte zu den treibenden Staaten des Verhandlungsprozesses. Bis zur letzten Nacht der Biodiversitätskonferenz war die Verabschiedung allerdings noch ungewiss. Der japanische Umweltminister und Konferenzvorsitzende Ryū Matsumoto legte am letzten Verhandlungstag einen Kompromissvorschlag zu allen noch offenen Vertragsbestimmungen vor. Die anwesenden Minister akzeptierten ihn zunächst in einer geschlossenen Sitzung politisch, anschließend nahm das Abschlussplenum den Vorschlag formell an.

Gemäß Artikel 32 lag das Protokoll vom 2. Februar 2011 bis zum 1. Februar 2012 bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aus; eine Unterzeichnung war auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Nachdem 50 Staaten und die EU das Protokoll am 14. Juli 2014 ratifiziert hatten, trat es am 12. Oktober 2014 in Kraft – 90 Tage nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde.

Was das für Deutschland bedeutet

Die EU ist selbst Vertragsunterzeichnerin. Das Europäische Parlament setzte das Protokoll mit der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in europäisches Recht um. Im Januar 2021 erschien ein rechtlich nicht bindender Leitfaden zum Anwendungsbereich und zu den Kernverpflichtungen dieser EU-Verordnung. Wer genetische Ressourcen nutzt, muss sich also nicht allein durch internationale Abkommen arbeiten: Der German Nagoya Protocol HuB in Braunschweig berät Nutzer genetischer Ressourcen zu den geltenden Regelungen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls in Deutschland. Zu seinen Aufgaben gehören die Kontrolle der Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch Nutzer genetischer Ressourcen nach der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, die Entgegennahme von Sorgfaltspflichterklärungen sowie von Anträgen auf Registrierung von Sammlungen.

Außerdem unterstützt und berät das BfN das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei internationalen Verhandlungen zu Access and Benefit-sharing im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls. Es berät Nutzer genetischer Ressourcen und Sammlungen in Deutschland, führt Workshops und Trainings durch und stellt Informationsmaterialien bereit.

Gene, Gärten und mögliche Anwendungen

Genetische Ressourcen sind genetisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs. Sammlungen in Deutschland sind wichtige Bezugsquellen solcher Ressourcen. Ihre Bewahrung und Erforschung hat ökologische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung – auch wenn das zwischen Gießkanne, Gewächshaus und Seminarraum vielleicht nicht sofort nach Weltpolitik klingt.

Aus der Nutzung genetischer Ressourcen können Erkenntnisse, Produkte und andere Anwendungen entstehen, etwa in der Gesundheit, in Landwirtschaft und Gartenbau, in Kosmetik und Pflege oder in der Biotechnologie. Das Nagoya-Protokoll konkretisiert dabei das dritte Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt: den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Vorteilsteilung.

Wer am 20.10.2026 in Kiel zuhört, bekommt deshalb nicht nur eine Geschichte über Pflanzenreisen. Es geht um Saatgut und Geschenke, um Arzneimittel und Handelswaren, um Forschungsobjekte und lebende Sammlungen – und um die ziemlich unbequeme Frage, ob aus botanischer Neugier irgendwann eine Nutzung wird, an der andere fair beteiligt werden müssen.