Elektroschrott richtig entsorgen: Neue Rücknahmeregeln und Brandgefahr durch Lithium-Akkus
Auf dem Campus der Uni Köln liegen sie schnell irgendwo herum: ein alter Toaster in der WG-Küche, ein kaputtes Ladekabel, blinkende Kinderschuhe oder eine LED-Lichterkette, die längst nicht mehr leuchtet. Was viele unterschätzen: All das kann Elektroschrott sein. Der Merksatz der AWB lautet: „Leuchtet, lädt, piept oder bohrt ein Gerät? Dann gehört es zum Elektroschrott.“
In den Hausmüll dürfen solche Geräte nicht. Bei falscher Entsorgung gehen wertvolle Rohstoffe verloren, außerdem können Elektrogeräte sich im Restmüll entzünden und Brände verursachen. Die AWB rät deshalb, zu Hause gelagerte Altgeräte einmal kritisch durchzusehen. Was nicht mehr gebraucht wird, sollte fachgerecht weg – dafür stehen unter anderem die Wertstoffcenter der AWB bereit.
Was 2026 bei der Rückgabe gilt
Elektrogeräte wie Toaster, Fernseher und Kühlschränke enthalten wiederverwertbare Rohstoffe, darunter Kupfer, Gold und seltene Erden. Manche Geräte enthalten zugleich Schadstoffe oder brandgefährliche Lithium-Akkus. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, regelt deshalb die getrennte Erfassung, Rücknahme und Verwertung.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten nach dem ElektroG4 verschärfte Rücknahmeregeln. Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen, bei Lebensmittelhändlern liegt die Schwelle bei 800 Quadratmetern. Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge müssen auch ohne Neukauf kostenlos angenommen werden. Diese „0:1-Regel“ gilt meist in haushaltsüblichen Mengen und häufig mit einer Begrenzung auf drei Geräte je Geräteart.
Für größere Geräte gilt die „1:1-Regel“: Ein Händler muss etwa eine alte Waschmaschine kostenlos zurücknehmen, wenn ein vergleichbares Neugerät gekauft wird. Online-Händler müssen Kühlschränke, Fernseher und Waschmaschinen auf Wunsch beim Kunden abholen; für andere Geräte müssen sie erreichbare Rückgabemöglichkeiten anbieten. Kleine Elektrogeräte wie Wasserkocher, Föhn oder Toaster können bei großen Elektromärkten und Supermärkten mit Elektroabteilung auch ohne Neukauf abgegeben werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der kostenlose Wertstoffhof. Dort werden Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zur Waschmaschine angenommen. Sperrmüll kommt nur infrage, wenn die jeweilige Kommune das vorsieht. Seit 2026 dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte dort außerdem nicht mehr selbst in Container werfen. Geschultes Fachpersonal übernimmt die Annahme – vor allem wegen der Brandgefahr durch Lithium-Akkus.
Vom Kühlschrank bis zur elektrischen Zahnbürste
Zu den Großgeräten zählen Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Herd, Geschirrspüler und Mikrowelle. Bei Kühlschränken müssen die enthaltenen Kältemittel beachtet werden. Fernseher, Monitore, Computer, Laptops, Handys, Router und Drucker gehören zur Gruppe der Bildschirme und IT-Geräte. Hier sollte vor der Abgabe die Datenlöschung ganz oben auf der Liste stehen.
Einfach Dateien anzuklicken und zu löschen, reicht oft nicht. Bei Computern, Laptops, Handys, Tablets, Routern und Druckern empfiehlt sich ein Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen oder ein spezielles Löschprogramm mit mehrfacher Überschreibung. Das sollte man selbst vor der Abgabe erledigen – auf den Entsorger sollte man sich nicht verlassen.
Bei den kleinen Elektrogeräten wird es im Alltag schnell bunt: Kaffeemaschine, Föhn, Toaster, Wasserkocher, Bügeleisen, Kopfhörer und elektrische Zahnbürste fallen darunter. Auch elektrisches Spielzeug und LED-Dekorationen gehören in diese Kategorie. Und ja, blinkende Kinderschuhe ebenfalls. Nicht in den Restmüll, sondern zum Handel oder Wertstoffhof.
Wer Elektrogeräte illegal im Restmüll oder in der Landschaft entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt von der Kommune und vom Einzelfall ab. Händlern können bei fehlender Rücknahme oder fehlerhafter Registrierung Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen.
Warum Akkus die Entsorgung komplizierter machen
Elektroaltgeräte sind nicht mehr verwendete Geräte, die Strom oder elektromagnetische Felder benötigen. Dazu gehören neben Computertechnik und Smartphones auch Elektrowerkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Ladegeräte, E-Bikes, E-Scooter, akkubetriebene Gartengeräte, Industrieelektronik, elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer. Viele dieser Geräte enthalten Lithium-Ionen-Batterien.
Falsch entsorgte Lithium-Batterien können Brände in Sammelbehältern, Müllfahrzeugen und Recyclinganlagen auslösen. Beschädigung, Überladung oder starke Hitze können einen Thermal Runaway auslösen – eine unkontrollierte Kettenreaktion innerhalb der Batterie. Dann entstehen starke Hitze, Flammen und unter Umständen eine Explosion einzelner Batteriezellen; auch gesundheitsgefährdende Gase können freigesetzt werden. Selbst kleine Akkus aus Smartphones, Vapes oder Elektrowerkzeugen sind nicht harmlos.
Häufige Fehler sind die Entsorgung im Restmüll, die gemeinsame Sammlung beschädigter und intakter Batterien, Stürze durch unsachgemäße Handhabung und eine zu lange Lagerung ohne Sicherheitsmaßnahmen. Stark beschädigte Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht gemeinsam mit gewöhnlichem Elektroschrott gesammelt werden. Sie müssen früh erkannt, getrennt erfasst, gekennzeichnet und unter erhöhten Sicherheitsanforderungen gelagert werden.
Zwischen Rücknahme und Entsorgung können mehrere Tage oder Wochen liegen. Je nach Batterietyp, Zustand und Menge braucht es dann feuerbeständige Lagerbehälter, Sicherheits-Lagerschränke, zugelassene Gefahrgutverpackungen, geeignete Füllmaterialien oder getrennte Lagerbereiche. Welche Maßnahmen notwendig sind, hängt von Batterietyp, Lagermenge, Beschädigungsgrad und den betrieblichen Abläufen ab. Eine Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage.
Was Unternehmen und Verkaufsstellen beachten müssen
Das ElektroG verteilt die Verantwortung auf mehrere Schultern: Hersteller müssen ihre Produkte registrieren, Rücknahmesysteme organisieren und die ordnungsgemäße Verwertung sicherstellen. Händler und Vertreiber müssen unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos zurücknehmen. Kommunale Sammelstellen nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten an und leiten sie zur Verwertung weiter. Für Hersteller gehören außerdem Informationspflichten und die Finanzierung der Entsorgung privater Altgeräte zum gesetzlichen Rahmen.
In Unternehmen fallen ausgemusterte Notebooks, defekte Elektrowerkzeuge, beschädigte Akkus, Kundenretouren sowie ausgediente Mess- und Prüfgeräte an. Das betrifft Industrieunternehmen, Werkstätten, Logistikzentren und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Schulen, Bauhöfe, Feuerwehren und kommunale Werkstätten. Je nach Bereich geht es um den Austausch defekter Akkugeräte, die Wartung elektronischer Anlagen, zurückgesendete Geräte, ausgebaute Akkus oder die Vorbereitung des Transports.
Für eine sichere und rechtskonforme Entsorgung sollten Betriebe Verantwortlichkeiten festlegen, gekennzeichnete Sammelbereiche einrichten und beschädigte Lithium-Batterien getrennt erfassen. Mitarbeitende brauchen regelmäßige Schulungen, die Zwischenlagerung muss sicher organisiert sein, und qualifizierte Entsorgungsfachbetriebe sollten die Geräte übernehmen. Sinnvoll sind außerdem geeignete Transporthilfen, regelmäßige Entsorgungsintervalle, dokumentierte Abläufe und eine wiederkehrende Prüfung der Brandschutzmaßnahmen.
Brände durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien betreffen Müllfahrzeuge, Sortieranlagen, Recyclingbetriebe, Wertstoffhöfe und Zwischenlager. Ein Thermal Runaway kann sich schnell ausbreiten und erhebliche Sachschäden verursachen. Die Energiedichte dieser Batterien ist hoch – der kleine Akku in einem Gerät wirkt äußerlich unscheinbar, bis er es nicht mehr ist.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine erweiterte Rücknahmepflicht für elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer. Kioske, Tankstellen und Fachgeschäfte müssen diese Geräte kostenlos zurücknehmen. Wegen der integrierten Lithium-Ionen-Batterien gehören sie weder in den Hausmüll noch in den Gewerbemüll.
Wer am Ende mit einem alten Gerät vor dem Wertstoffcenter steht, muss also nicht lange rätseln: Gerät abgeben, Daten vorher selbst löschen, Akkus nicht achtlos irgendwo hineinwerfen – und bei beschädigten Batterien sofort das Personal ansprechen. Gerade auf dem Weg von der WG, dem Labor oder dem Büro zum Sammelpunkt kann ein kurzer Hinweis mehr bewirken als der nächste vollgestellte Schrank.
