Neue UDE-Professur erforscht inklusive Bildung für Kinder in Risikolagen
Am 29.09.2026 bekommt die Universität Duisburg-Essen (UDE) Verstärkung aus Köln: Dr. Laura Ferreira González ist seit August Professorin für „Inklusive Bildung bei komplexen Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung“. Zuvor war sie an der Universität zu Köln tätig. Ihr Thema klingt sperrig, berührt aber einen ziemlich konkreten Alltag: Wie schaffen es junge Menschen, schwierige Ausgangslagen zu bewältigen – und was können Schulen und andere Einrichtungen tun, damit sie dabei nicht alleinbleiben?
Ferreira González beschäftigt sich mit Bildungsungleichheiten, vor allem bei Kindern und Jugendlichen in besonderen Risikolagen oder mit Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten. Sie untersucht präventive und intervenierende schulische wie außerschulische Lern- und Unterstützungsangebote und fragt zugleich, wie angehende und bereits tätige Lehr- und Fachkräfte gezielt professioneller handeln können. Ihr Blick richtet sich auf Ungleichheiten, die sich im Bildungssystem mit der Zeit verstärken. Das Ziel dahinter: eine Gesellschaft, in der alle Menschen aktiv teilhaben und mitbestimmen können.
Von der Förderschule in die Forschung
Ihre berufliche Laufbahn begann nicht am Schreibtisch. Von 2009 bis 2014 arbeitete Ferreira González als Lehrkraft für Sonderpädagogik an einer Förderschule in Köln. Anschließend war sie von 2014 bis 2022 als Sonderschullehrerin im Hochschuldienst im Bereich Biologiedidaktik an der Universität zu Köln tätig. Es folgten die Tätigkeit als Akademische Rätin an der Universität zu Köln von 2022 bis 2026 und 2023 eine Vertretungsprofessur für Didaktik des inklusiven Unterrichts an derselben Universität.
Auch ihre Ausbildung verbindet Praxis und Wissenschaft: Von 2002 bis 2006 studierte sie Sondererziehung und Rehabilitation an der Universität zu Köln, 2006 legte sie das 1. Staatsexamen ab. Nach Referendariat und 2. Staatsexamen in den Jahren 2007 bis 2009 promovierte sie 2019 an der Universität zu Köln zur Dr. sc. ed.
An der UDE möchte Ferreira González interdisziplinär arbeiten und Wissenschaft eng mit der Praxis verzahnen. Im Ruhrgebiet sieht sie dafür viele interessierte Kooperationspartner. Es geht ihr nicht um Forschung im Elfenbeinturm, sondern um Angebote, die in Klassenzimmern, Jugendhilfe und anderen Einrichtungen tatsächlich tragen – auch dann, wenn der Schulalltag gerade laut, voll und ein bisschen chaotisch ist.
Was inklusive Bildung leisten soll
Inklusive Bildung bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen gemeinsam und gleichberechtigt lernen. Sie soll die persönliche Entwicklung und die soziale Teilhabe aller Lernenden fördern. Deutschland hat sich mit der Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu stärken.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt inklusive Bildung deshalb durch Forschungsförderung – von der frühen Bildung bis zur Erwachsenenbildung. Gefördert werden landesweite Forschungsprogramme, Einzelstudien und Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen. Inklusive Bildung ist außerdem ein Schwerpunkt des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung.
Geförderte Projekte entwickeln und erproben gemeinsam mit Bildungspraxis und Zivilgesellschaft inklusive Lehr-Lern-Prozesse und barrierefreie Lernumgebungen. Dabei sollen die individuellen Lebens- und Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Der Forschungsschwerpunkt umfasst mehrere Förderrichtlinien: Professionalisierung (InkBi 1), Diagnostik (InkBi 2) und Transfer (InkBi Transfer).
Wie gemeinsames Lernen konkret gelingt, untersucht unter anderem die Längsschnittstudie „Inklusive Bildung in der Sekundarstufe I“ (INSIDE). Sie begleitet Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und fragt, welche Vorgehensweisen erfolgreich sind. Seit 2021 liegen die Schwerpunkte auf schulischer Inklusion und den Übergängen nach der Sekundarstufe I. Beobachtet werden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern und Schulbegleitungen – von Klasse 7 bis 10, beim Übergang in die Sekundarstufe II sowie beim Wechsel in Ausbildung, Beruf oder andere Lebenssituationen.
Auch europäisch gibt es Austausch. Das Bundesbildungsministerium unterstützt gemeinsam mit Hessen als Vertreter der Länder die „European Agency for Special Needs and Inclusive Education“ (EA). Die Agentur fördert europaweit Information, Austausch und Zusammenarbeit zu sonderpädagogischer und inklusiver Bildung. Modellprojekte und der Austausch zwischen Mitgliedstaaten sollen die Qualität verbessern; Erfahrungen und Wissen werden wissenschaftlich ausgewertet, Modelle guter pädagogischer Praxis übertragen und Handlungsempfehlungen für verschiedene Ebenen der Bildungsverwaltung entwickelt.
Im ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaften. Kommunen können inklusive Bildung als Schwerpunkt wählen. Sieben Landkreise und Städte werden bundesweit bereits ausdrücklich zu diesem Thema gefördert. Ziel sind digital und analog vernetzte Bildungslandschaften für lebensbegleitendes Lernen und ein datenbasiertes Bildungsmanagement.
Zwischen Rechtsanspruch und Schulwirklichkeit
Wie weit der Weg noch ist, beschreibt Sophia Falkenstörfer in dem Artikel „Inklusive Schulbildung in Deutschland – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, erschienen am 1. August 2025. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtete sich Deutschland, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Nach Artikel 24 der UN-BRK dürfen Menschen mit Behinderungen weder vom allgemeinen Bildungssystem noch vom kostenlosen und verpflichtenden Schulbesuch ausgeschlossen werden.
Gemeint ist damit nicht bloß, einzelne Schülerinnen und Schüler in bestehende Strukturen einzupassen. Das Schulsystem soll grundlegend zu einer inklusiven Bildungslandschaft umgebaut werden. Im Schuljahr 2023/24 hatten in Deutschland 608.097 Schülerinnen und Schüler einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. 55,9 Prozent von ihnen besuchten weiterhin Förderschulen. Die bundesweite Exklusionsquote stagniert, in einigen Bundesländern ist sie sogar gestiegen.
Das deutsche Schulsystem ist historisch selektiv und durch den Bildungsföderalismus der Länder geprägt. Hinzu kommt ein stark ausdifferenziertes Förderschulsystem. Nach Einschätzung der Monitoringstelle zur UN-BRK und des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspricht die Fortführung separierender Strukturen dem Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Der UN-Ausschuss forderte bereits 2015 ein Gesamtkonzept für dessen Aufbau.
Obwohl mehr Kinder inklusiv beschult werden, wurden Förderschulen bislang kaum abgebaut oder in inklusive Schulen umgewandelt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg von rund 6 Prozent im Schuljahr 2008/09 auf 7,6 Prozent im Schuljahr 2022/23. Für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“ (ESE) liegen seit 2009 belastbare Vergleichsdaten vor.
| Förderschwerpunkt | 2009 | 2023 | Entwicklung |
|---|---|---|---|
| Lernen | 205.926 insgesamt; 163.363 an Förderschulen, 42.563 an allgemeinen Schulen | 235.750 insgesamt; 112.584 an Förderschulen, 123.166 an allgemeinen Schulen | plus 29.824; rund 38,8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf 2023/24 |
| ESE | 58.762 insgesamt; 36.595 an Förderschulen, 22.167 an allgemeinen Schulen | 107.808 insgesamt; 45.719 an Förderschulen, 62.089 an allgemeinen Schulen | plus 49.046; rund 17,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf 2023/24 |
Der Anstieg betrifft also Förder- und allgemeine Schulen. Offen bleibt dabei, ob die höheren Zahlen ausschließlich auf eine tatsächliche Zunahme der Förderbedarfe zurückgehen oder auch durch systemische Diagnose- und Zuordnungspraktiken entstehen.
Inklusion wird häufig auf Behinderung bezogen, während Sprache, soziale Herkunft und Geschlecht getrennt unter Integration oder Diversität auftauchen. Für eine vernünftige Analyse müssten diese Merkmale gemeinsam betrachtet werden. Rund zwei Drittel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind männlich; bei inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern liegt der Jungenanteil bei etwa 64 Prozent. Im Durchschnitt haben 7,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler einen
